Nurnoch zwei Pils im Kühlschrank. 5/5
ansonsten: 2 bier im kühli 4/5 ( student. ich darf das )
keinen Kiosk ... der Bier fürn' Supermarktpreis verkauft
http://www.spiegel.d...norama/justiz/0,1518,822984,00.html hauptsache Mann darf zahlen wenns andersrum ist.... 5/5
Im ersten (der beiden genannten) Fall geb ich Dir recht, aber im zweiten sah die Situation dann doch recht anders aus. Die zwei waren zur Zeugung des Kindes verheiratet und schieden sich vor der Geburt des Kindes. Erst ein Jahr nach der Geburt des Kindes liess sich der neue Partner der Frau als Mann eintragen. Natürlich kommts hier extrem auf den Fall selbst an, aber rein mit den vorliegenden Informationen hätte ich, wenn ich Richter wäre, die Klage gelten lassen. Denn zum Zeugungspunkt des Kindes waren die beiden noch verheiratet und ich gehe davon aus, dass der leibliche Vater nicht damit einverstanden war, dass sich der neue Partner als rechtlicher Vater eintragen lässt. Hier wurde ganz klar zu Gunsten der Mutter entschieden. Was wäre denn gewesen, wenn der leibliche Vater eine Frau geheiratet hätte und seine neue Ehefrau als rechtliche Mutter hätte eintragen lassen wollen? Ich denke nicht, dass das funktioniert hätte.Das Kind ist ganz einfach ein sogenanntes Kuckuckskind. Warum auch sollte ein (eventuell einmaliger) Seitensprung der Ehefrau dazu führen können, dass sich ein fremder Mann in eine (vielleicht in der Zwischenzeit wieder funktionierende) Familie einklagen kann?
Nachvollziehbares Urteil.
Nein, der leibliche Vater muss natürlich keinen Unterhalt zahlen, denn die Voraussetzung ist ja, dass die Frau mit "einem anderen Mann zusammen lebt, der rechtlich als Vater des Kindes gilt." Das heisst höchstens muss der als rechtliche Vater geltende Mann, der diesen Status typischerweise dadurch erhält, weil er mit der Mutter verheiratet ist, Unterhalt zahlen. Das Kind ist ganz einfach ein sogenanntes Kuckuckskind. Warum auch sollte ein (eventuell einmaliger) Seitensprung der Ehefrau dazu führen können, dass sich ein fremder Mann in eine (vielleicht in der Zwischenzeit wieder funktionierende) Familie einklagen kann?
Nachvollziehbares Urteil.