Was regt euch SO RICHTIG auf?

... Dass Amazon es gepackt hat 4 bestellte Artikel an 3 verschiedenen Tagen zu liefern. 2/5

Ja, ich hatte diese komische 'In so wenigen Sendungen wie möglich blabla'-Option angewählt.

Dienstag bestellt. Mittwoch erster Artikel, heute zwei weitere und ne Email, dass es zu Verzögerungen kam, der Artikel jetzt aber versandt wurde. (Heute Morgen stand bei Amazon, dass der Artikel 'auf dem Weg ist' (Seit 9:00 Uhr.)) ...- Ich hab ja noch Hoffnungen. *brummel*
 
nein das nicht,hatte vor 2 jahren das selbe problem hab mir mein werkzeug gekrallt und hat geklappt
aber mir fehlt ein bild vom tatort ,darum kann ich nichts direktes sagen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
nein das nicht,hatte vor 2 jahren das selbe problem hab mir mein werkzeug gekrallt und hat geklappt

Aber wenn man nicht grad Tischler, Hausmeister oder beides ist, dann macht man da doch ggf. mehr kaputt als dass man es besser macht...
Ich bin armer (angehender) Student, ich hab kein Bock ne neue Tür kaufen zu müssen.
 
21.06.2012 - PRESSEMITTEILUNG: Ärzteverbände wollen bessere Notfallversorgung verhindern

Das vom Bundesministerium für Gesundheit unter Mitwirkung des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst e.V. (DBRD) entworfene neue und längst überfällige Berufsgesetz über den Notfallsanitäter wird von Ärzteverbänden aus standespolitischen Gründen blockiert. Die Bundesärztekammer und die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften Notärzte Deutschlands (BAND) e.V. sprechen sich gegen invasive Maßnahmen durch dreijährig ausgebildete Notfallsanitäter aus. Das wird bedeuten, dass auch zukünftig Notfallpatienten mit z. B. schwerster Atemnot oder stärksten Schmerzen keine effektive Behandlung durch die Rettungswagenbesatzung erfahren. Ebenso wären erweiterte Maßnahmen während einer Wiederbelebung und intravenöse Zugänge für die Verabreichung lebensnotwendiger Infusionen nicht mehr zulässig. In einer aktuellen Stellungnahme der BAND wird sogar suggeriert, dass angehendes Rettungsfachpersonal keine klinische Ausbildung von invasiven Maßnahmen, wie Atemwegssicherung, intravenösen Zugängen u. a., erfahren darf. Ein unhaltbarer Zustand, den bereits der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen 2003 sowie 2007 bemängelt hat. Diese Verhinderungspolitik handelt nicht für ein zukunftsfähiges Rettungswesen, sondern trägt ihre Interessenpolitik auf dem Rücken der Notfallpatienten und dem Rettungsfachpersonal aus. Bereits 2009/2010 brauchten Notärzte bis zu 26 Minuten bis sie an der Einsatzstelle eintrafen. Und von Jahr zu Jahr verlängert sich die Eintreffzeit. Ebenso belegen Statistiken von Schwerverletztenversorgungen, dass in einer Stadt mit der höchsten Notarztdichte die Versorgungszeit und Eintreffzeit im Schockraum deutlich länger als im Bundesdurchschnitt dauert und damit das Risiko an einer inneren Blutung zu sterben signifikant steigt. Notarztbesetze Rettungsmittel können keine konsequente medikamentöse Therapie gemäß der Leitlinien durchführen, da die Ausstattung nicht auf dem aktuellen medizinischen Stand ist. Zudem mussten bereits Rettungsassistenten trotz leitliniengerechter Versorgung arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten, da Notärzte dieses bei deren Arbeitgeber gefordert haben. Das ist ein beschämender Zustand, der eines hochwertigen Rettungsdienstes nicht würdig ist und den die Bundesregierung und die für den Rettungsdienst zuständigen Landesministerien nicht länger zulassen dürfen.

(Quelle: http://www.dbrd.de/content/cms/front_content.php?idcat=73&idart=537 )


Tja, was soll ich dazu noch sagen? Kopfschütteln/5
 
@schneemaus
Heißt das, wenn bereits die Totenglocken für den Patienten läuten, darf der Rettungsdienst keine Infusion legen, obwohl es lebensrettend wäre? (keine Ahnung, wann sowas eintritt. z.B. schwerer allergischer Schock vielleicht)

Ach, den Satz hier habe ich nicht recht verstanden:
"Zudem mussten bereits Rettungsassistenten trotz leitliniengerechter Versorgung arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten, da Notärzte dieses bei deren Arbeitgeber gefordert haben."
Fordern die Notärzte Konsequenzen, weil der RettAss 'mehr' getan hat, als dem Notarzt recht war oder weil der RettAss den Patienten leitliniengetreu verrecken lassen musste?
 
Wenn ich mir nen schönen Tee mache, mich wieder an den Rechner setze, anfange zu arbeiten und erst wieder zum Tee greife wenn er schon kalt ist... 3/5

mgh
 
... Ich hatte eben das erste Mal das Sparbuch in der Hand, welches zu meiner Geburt eröffnet wurde...-(Eigentlich sollte es mal meiner ersten Wohnung und dem Auto zu Gute kommen) Und von meinem Vater _vor Jahren_ leergeräumt wurde.

Erst war mir schlecht, als ich die Summen gesehen habe.
Jetzt...- Keine Ahnung.

/5
 
@schneemaus
Heißt das, wenn bereits die Totenglocken für den Patienten läuten, darf der Rettungsdienst keine Infusion legen, obwohl es lebensrettend wäre? (keine Ahnung, wann sowas eintritt. z.B. schwerer allergischer Schock vielleicht)

Ach, den Satz hier habe ich nicht recht verstanden:
"Zudem mussten bereits Rettungsassistenten trotz leitliniengerechter Versorgung arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten, da Notärzte dieses bei deren Arbeitgeber gefordert haben."
Fordern die Notärzte Konsequenzen, weil der RettAss 'mehr' getan hat, als dem Notarzt recht war oder weil der RettAss den Patienten leitliniengetreu verrecken lassen musste?

Das heißt, wenn es nach der Bundesärztekammer ginge, dürften RettAss gar nix mehr. Momentan gilt das noch unter der so genannten "Notkompetenz", die es per se gar nicht gibt, sondern unter dem Gesetz des "Rechtfertigenden Notstands" läuft. Dabei ist es von Bundesland zu Bundesland, ach, was red ich, von Rettungsdienstbereich zu Rettungsdienstbereich unterschiedlich, was RettAss dürfen. In manchen Bereichen dürfen Zugänge gelegt und diverse Medikamente bis hin zu BTMs wie Morphin gegeben werden, in anderen Rettungsdienstbereichen darf nicht mal ein Zugang gelegt werden. Auch ein schönes Beispiel: In manchen Rettungsdienstbereichen darf bei nem Krampfanfall (beim Erwachsenen) Dormicum gegeben weren (was auch sinnvoll ist), in anderen Rettungsdienstbereichen soll man eine Tavor in die Backentasche des Patienten schieben. Wer fummelt denn freiwillig nem krampfenden Patienten im Mund rum?!

Ersteres. Es gibt Notärzte und ärztliche Leiter, die Rettungsassistenten auch mal anzeigen, wenn sie dem Patienten mehr oder weniger das Leben gerettet haben, indem sie nen Zugang gelegt und ein Medikament verabreicht haben. Beigebracht wird es in der Ausbildung, in der Klinik lernt man dann, Zugänge zu legen, zu intubieren und und und (steht ja auch da, dass das, wenn's nach BAND geht, auch nicht mehr beigebracht werden soll) und dann kann man's, darf's aber nicht. Natürlich müssen bei jedem Medikament Wirkungen, Nebenwirkungen, Indikationen, Kontraindikationen, Wechselwirkungen etc. bekannt sein, was man verabreichen will, aber wenn ich eine Maßnahme beherrsche und beigebracht bekomme, sollte ich sie auch durchführen dürfen. Wobei das mit dem Beibringen auch so eine Sache ist, denn es gibt große qualitative Unterschiede, was die Schulen angeht. In der einen lernen angehende RettAss, Medikamente wirklich zu verstehen, in der anderen geht es nur um auswendig lernen. Man sieht, eine Reform des Rettungsassistentengesetzes und eine Reform der Ausbildung ist dringend notwendig. Deswegen ja auch der Entwurf zum neuen "Notfallsanitäter", der eine klar geregelte, dreijährige Berufsausbildung vorsieht. Was allerdings immer noch etwas schwammig ist, ist die Formulierung, was der NotSan denn dann darf: "Ohne konkrete Maßnahmen zu nennen, ist in dem Entwurfstext vom eigenständigen „Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen“ die Rede, „die vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst oder entsprechend verantwortlichen Ärztinnen oder Ärzten standardmäßig zu bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und -situationen vorgegeben, überprüft und verantwortet werden“." (Quelle: rettungsdienst.de)
Übrigens kenn ich so nen Fall aus meinem Umkreis, den schreib ich dir allerdings per PN. Falls du noch mehr wissen magst, kannst ja dann auch gerne nachfragen
 
Wenn ich die Wahl hätte 'Zugang vom RettAss' vs. 'Totenschein vom Arzt' .... hmm... ich würde mir den Zugang sogar vom Metzger legen lassen.

Was mich ein ganz klitzeklein wenig nervt:
Fête de la Musique ist ein tolles Event. Aberrrrrr, 300 m Luftlinie entfernt steht eine der vielen Bühnen in der Stadt - zu weit weg, um die Musik in Gänze zu hören, zu nah dran, um sie nicht zu hören.
Und so höre ich seit 15 Uhr nur *bumm* *bumm* *bumm* *bumm* 4/5

gleiche Party, gleiche Band, gleicher Ort, letztes Jahr.
(ja ganz cool, aber wenn nur noch die Bässe zu hören sind, nervts nach zwei Stunden)
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Zuletzt bearbeitet:
dieser flachzangen verein von dhl....
kann meine strasse nicht zuordnen und schickt das amazon paket wieder zurück..hallo? einen vonner bretterpenne als auslieferer oder was 1000/5
 
Hier ein kleiner Protestslogan. Am besten über den Organspendeausweis kleben

Lieber illegal gerettet, als legal gestorben!
 
Weekend hat gewonnen 3/5
er war nicht schlecht..aber bbb war imo besser
 
Streckensperrung der S-Bahn München wegen der Entschärfung einer Fliegerbombe...

Und ich bin deswegen immer noch auf Arbeit
 
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