Freshman123 hat da als einziger das Richtige geschrieben was ich gerne noch was detailieren möchte.
Laut den Nutzungsbedingungen (AGB´s sind was anderes) verbietet Blizzard es jedem User das geistige Eigentum des eigenen Konzerns entgeldlich zu veräußern.
Allerdings kommt hier hinzu das Leute nicht das "geistige Eigentum" Blizzards verkaufen, sondern Ihre bis dahin gestellte Dienstleistung.
Und genau hier ist die Lücke. Du verkaufst deine Dienstleistung...!
Wir leben in einer freien Marktwirtschaft und der Dienstleistungssektor ist immer mehr im kommen.
Wirtschaftlich bedingt durch die hohe Arbeitslosenquote, die Konjunktur und der europäische Markt.
Wir leben zwar in Deutschland, aber wer genau seine Augen aufmacht wird klar erkennen das wir eine Europäische Union sind.
Alle Gesetze, Artikel und Paragraphen ändern sich laufend, das Grundgesetz bleibt bestehen.
Ich bin jetzt extra kurz ausgeschweift, weil man kann es nicht auf ein Thema beziehen.
Eine Dienstleitung gegen Entgeld weiterzugeben bezieht sich auf folgende grundlegende Punkte:
- Ist es wirtschaftlich; sowohl auch im Sinne des normalen Konsumenten?
(Man schadet der Wirtschaft, weil keine Steuerabgaben vorgenommen werden)
- Moralisch vertretbar?
(Grundgesetz, BG

- Schade ich dem Betreiber, beachte ich die Nutzungsbedingungen?
(Hier kommt jetzt erst Blizzard ins Spiel)
Du darfst ganz klar deine "Dienstleistung" veräußern, nur nicht das virtuelle (geistige) Eigentum von Blizzard.
Sämtliche Dinge wie "Du kannst den Benutzer nicht ändern" oder sonst was ist klare Unkenntnis!
Wenn du deine "Dienstleistung" verkaufst und nicht den "Account" als solchen, kann dir niemand etwas; ausser er kackt dich beim Finanzamt am wg der steuerrechtlichen Seite.
Was du nachher draus machst, ob du so abgwi**** bist und Blizzard anschreibst wg deinem Account...
Sei Fair und geb die geheime Frage und Antwort beim Erstellen des Accounts mit an den Käufer, alles andere wäre unkorrekt.
- Loginname
- Passwort
- Geheime Frage und Antwort
...und der Käufer kann den kompletten Account mit der von dir erbrachten Dienstleistung zu 100% übernehmen und
niemand kann euch was!
Ich könnte jetzt noch weiter schreiben, aber ich denke die wichtigsten Punkte habe ich nochmal erläutert.
Wenn du es genau wissen willst, wende dich an einen Anwalt der sich auf Steuerrecht oder auf Gebrauchsmusterrecht, bzw -schutz spezialisiert hat.
Und wenn man sieht, wieviele "Accounts" mtl immer bei eBay über den Tisch gehen, was eBay damit verdient und wie Blizzard dennoch seine Kunden behält... werden die, vom rein wirtschaftlichen aus gesehen, gar nichts unternehmen.
http://search.ebay.de/WoW-World-of-Warcraft-Account
Ich beziehe mich hier auf einen Entwurf eines Düsseldorfer Anwalts der die Lücke entdeckt hat.
Folgender Abschnitt ist frei zugänglich und dient der Information eines jeden...!!
Hinweise: Alle World of Warcraft Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment. Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände. Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen. Der Account, die Charaktere und die Gegenstände selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment! Der Käufer stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen seitens Blizzard frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer unmittelbar nach Erhalt der Login-Daten sämtliche Accountdaten wie e-Mail, Kontodaten, Adresse, usw. zu ändern! Sollte dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des Käufers. Mit Gebot auf diese Auktion geben sie ihr Einverständnis zu dieser Erklärung. Als Privatperson biete ich keine Garantie oder Gewährleistung an.
Rechtliches: Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche Accountdaten wie E-Mail, Kontodaten, Adresse usw. unverzüglich nach Abwicklung der Auktion zu ändern. Alle Angaben wurden besten Wissen und Gewissen abgegeben! Keine Haftung für Tipp- oder Rechtschreibfehler. Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormalesFernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Ebay – Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01). Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die ihnen gesetzte zustehende Garantie/ Gewährleistung zu verzichten. Die einjährige Gewährleistung /Garantie bei Gebrauchswaren nach EU-Recht wird hier ausgeschlossen. Fragen zum Produkt stellen Sie bitte vor Abgabe ihres Gebotes.
An die "Allwissenden":
Und wer nun gut lesen kann sollte ganz klar im Vorteil sein!
Hört bitte auf permanent irgendeinen Senf zu Thema X abzugeben wenn Ihr keinen Plan habt, egal was es ist...!
Ich weiß auch nicht alles, woher auch, nur ich schreib nicht direkt en Scheiß in en Thread nur weil ich der Meinung bin, das es das einzig wahre, richtige ist.
Sowas nervt nur noch... nehmts euch ma zu Herzen...!
Viel Erfolg dem Ersteller...