Wurde Fälschlicherweise gebannt

Nach deutschen gesetz darf blizz auchnich instantbannen sondern darf lediglich 1ne verwarnung dann den ban ausprechen umdich loszuwerden auch dagegen kannstduklagen da blizzards agb gegen deutsches gesetz verstoßen ansonnsten kannste den acc vergessen.

Hast hier Link du dem Gesetzestext oder weißt du das vom Hörensagen?
 
Höchstens die Drohung einer Klage bzw. einer Anzeige wegen Betruges gegen Blizzard könnte etwas ändern.


Eindeutig nein.

Du hast die EULA angenommen und somit zugestimmt das WoW nen bischen in deinem PC rumforschen kann ^^.Sie werden dort irgendein Third party Programm gefunden haben ansonsten würden sie so nicht vorgehen.

Versuch es mal mit ner Klage.Im Endeffekt bleiben die ganzen Kosten an Dir hängen.

Kleiner Tipp: AION kommt am 25. raus ^^.



Sittenwidrig ich lach mich tot. Weisst Du eigentlich im geringsten wovon Du redest? Third Party Programme sind verboten.Wenn Dir das nicht gefällt und Du sie fdrauf hast weisst ja nun was dann
mit Deinem Account passiert da kannst Du sonst noch wie klagen.Da wird mal herzhaft über Dich gelacht.

Dein Account ist geistiges Eigentum von Blizzard aber nicht von Dir.Du zahlst nur für die Benutzung des Accounts und der Server so wie für die Wartung.Wenn morgen nen Blitz einschlägt und die Server alle wegbrennen kannst auch nciht klagen. AGBs sind AGBs.Du hast sie gelesen und akzeptiert da is nix mit klagen.

Du hast keine chancen mehr ... ich hatte so ein fall auch mal .. auch mein Anwalt hat den nicht wieder bekommen ...

also ich wills mal so sagen da muß du dich mit abfinden

sorry.gif



Muss auch mal ganz ehrlich dazu sagen.

Nen Rechtsstreit wgeen ein paar Pixeln würd ich mir auch gerne mal in einem Gericht anschauen und mich totlachen das dann im Endeffekt der Kläger die ganze ZEche zahlen muss ^^.

Ich habe hier im Forum soviele Unschuldsbeteuerungen gelesen, das ich auch deine net so recht glauben mag. Schuld hast du auf jeden Fall, denn DU alleine bist für die Sicherheit deines Computers und deiner Accountdaten verantwortlich. Blizzard sperrt nicht leichtfertig, irgendetwas wird da also schon gewesen sein.
Sollte ein Dritter an deinem Computer gewesen sein - Pech für dich.
Rein theoretisch könntest du gegen die Entscheidung klagen, aber das ist kostenintensiv und völlig sinnlos.
Da bleibt nur die Lehren daraus zu ziehen, Computer absichern, nicht jedes unnötige Programm runterladen, Dritten gegenüber (auch deiner Familie ) vorsichtig zu sein und ein neues Spiel zu kaufen oder aufhören.



/signed

ja mir auch passiert
Mein Account wird gebannt wegen third dings programm
Ich schrieb blizzard das ich zu der zeit nich Online war und das jemand in meinen Account drin war . Weil zu der Zeit Habe ich bei einen Kumpel Geschlafen.
dann hab ich blizarrd 2 emails geschrieben das ich nichts gemacht habe und dann sagen die : Tut uns sehr leid aber wir können keinen Fehler unserseits festellen und eine reaktiewirung des accounts ist daher keine option.
Ich spiel schon verdammt lange wow hab 2 80 und werd wegen irgendwas gebannt wo ich nichteinmal was gemacht habe.
dann hab ich ne mail zurück geschrieben das sie mich am arsch lecken können und gut ich zock jetz War xD


Und in den Nutzungsbedingungen steht auch drin das man seine Zugangsdaten nicht an dritte Personen weitergeben darf gelle? ^^


Also DU auch selber Schuld.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sittenwidrig ich lach mich tot. Weisst Du eigentlich im geringsten wovon Du redest? Third Party Programme sind verboten.Wenn Dir das nicht gefällt und Du sie fdrauf hast weisst ja nun was dann
mit Deinem Account passiert da kannst Du sonst noch wie klagen.Da wird mal herzhaft über Dich gelacht.

Dein Account ist geistiges Eigentum von Blizzard aber nicht von Dir.Du zahlst nur für die Benutzung des Accounts und der Server so wie für die Wartung.Wenn morgen nen Blitz einschlägt und die Server alle wegbrennen kannst auch nciht klagen. AGBs sind AGBs.Du hast sie gelesen und akzeptiert da is nix mit klagen.
zwar ist die wortwahl nicht sehr freundlich aber wo er recht hat hat er recht.
in zukunft einfach mal die AGBs lesen.
 
Das ist keine Unverschämtheit. Diese Vogehensweise hast auch du beim abschließen der Nutzungsbedinungen akzeptiert. Also braucht man sich da auch nicht beschweren.
Blizzard fährt gegen Cheater allgemein auf der Null-Toleranz-Schiene, und das ist grundsätzlich auch gut so. Wer erwischt wird ist sofort und ohne Disskusion weg von den Servern. Dass es durchaus auch Unschuldige treffen könnte will ich nicht bestreiten, aber Blizzard hat keine Wahl, auch diese werden wohl ihren Account nicht wiederbekommen können, denn Account weg = Account weg! Und genau dieser Sachverhalt soll damit klar gestellt werden als Warnung an alle die sich vllt zukünftig mit solchen Programmen anfreunden wollen.
Denn wenn es einem "Unschuldigen" irgendwie durch betteln und klagen gelingen sollte den Account wiederzubekommen, warum sollte es dann nicht auch ein ausgefuchster "Schuldiger" schaffen? Damit dieser Gedanke garnicht erst aufkommt hat Blizzard eben keine andere Wahl als ihren Urteilssprüchen treu zubleiben. So verschafft man sich Respekt und ohne diesen Respekt würde auf den Servern schnell das Chaos ausbrechen.
naja vor 2 jahren habe ich ( oder auch 1 jahr weis ich nich mehr ) Wallclimp benutzt bin schön auf berge hochgeklettert habe mitnem gm en duell gemacht und nancnem duell wurde ich gebannt 3D : Sie haben ein Hack oder sonstige programme bentutz damit sie blablbalbla
also wurde nur 3 d gebannt und hatte ne verwarnung und zwar so eine das ich nach dem 3x hacken nen perm kriege
 
Ich glaube nicht das das verhältnismässig ist. Die AGBs die du abknickst sind schon sehr heftig - das Du da nicht auch noch Deine Oma verpfändest wundert mich.

Immerhin ist Dein Charakter Dein Eigentum und die enteignen Dich ohne Rechtsgrundlage.



Dein Charakter ist nicht dein Eigentum.Weiss nicht woher Du die Infos beziehst.
Alles aber auch alles gehört Blizzard.Du zahlst nur um die Sachen zu nutzen und
nicht mehr.Ich sagte schonmal wenn Blizz morgen die Server abschaltet weil nen Tag
später sie nen neues MMO releasen kannst Du auch nichts machen.Lies doch nochmal
die AGBs richtig durch.
 
Das EINZIGE was man einklagen kann (unabhängig von den AGB) nach deutschem Recht ist eine Erstattung der noch ausstehenden Spielzeit.
Gibt schon einige Urteile in der Art, schon seit UO und Browsergames, die ja dem gleichen Prinzip folgen. Du mietest den Account, die Spielzeit - wenn es Blizz in den Sinn kommt Dich auszusperren, vielleicht sogar weil grad draussen gutes Wetter ist, dann haben sie das Recht dazu. Das nennt man auch Hausrecht. Dafür braucht es nichtmal AGBs.
Prinzipiell, ohne mit Paragraphen zu werfen, ist es so wie in der Disco: Selbst wenn Du drin bist und nichts falsches machst - wenn der Securitytyp (und sei es weil er grad bei nem Mädel abgeblitzt ist und seinen Frust an irgendwem auslassen will) Dir sagt "Raus", dann ist er im Recht.
Haben wir bei Gameforge öfters gehabt dass User bei Galaywars, OGame usw gesperrt wurden und meinten, sie müssten irgendwas einklagen - keine Chance, lediglich ausstehende Guthaben in evtl. Premiumdiensten müssen zurückgezahlt werden solange man nicht nachweisen kann was der Kunde getan hat - und da reicht die Aussage "Drittsoftware" erstmal völlig aus.


Japp schön wegen 12 oder 13 euros zu klagen.Da kost ja der Rechtsanwalt mehr ^^ Logik fail
 
Blizzard klagen hat sowieso keinen Sinn.
Deutsches Recht zählt nicht.
Österreichisches Recht zählt auch nicht...

Der Firmensitz von Blizzard ist in Amerika.
Server und Aussenstellen sind über die ganze Welt verteilt
aber der rechtliche Sitz ist in Amerika.

und Amerikanisches Recht... naja ^^


solong
 
Vorallem wenn mal soweit ist, wegen einem Computerspiel zu klagen, ist es höchste zeit mit dem Game aufzuhören
 
http://wow.glider-forum.de/world-of-warcra...en-account.html

Hier mal ein Link dazu das die AGB von Blizz mit Deutschem Recht nicht in einglang zu bringen sind und durchaus klagen sinn macht, weil Blizz verliert und sie dann die kosten tragen müssen.

Du kannst AGB akzeptieren soviele du lustig bist wenn diese Sittenwidrig sind spielt das keine Rolle.


Grüsse Mimaha


Ich denke mal stark das das unter einigen Punkten erfolgreich sein würde.Störung der Serverökonomie.Naja wenn Dein Kumpel es nötig hat Items und gold zu verkaufen.

Das ist also ein absolut anderer Fall und hat mit diesem hier überhaupt nichts zu tun.
 
Mit einer guten Rechtsschutzversicherung zahlt man Null Koma Josef


Du träumst gerne oder?

Ruf mal bei Deiner Rechtsschutzversicherung an und lass Dir mal den Unterschied zwischen gewinen und verlieren erklären.

Ich sagte doch eben schonmal.Die Zeche zahlt der Kläger ^^
 
Ich würde das als gute Gelegenheit sehen mal was sinnvolles im Leben zu machen ^^

Hör auf mit zocken, du hast dann viel mehr Zeit fürs RL (ja das ist das mit der geilen Grafik) xD
 
Nach deutschen gesetz darf blizz auchnich instantbannen sondern darf lediglich 1ne verwarnung dann den ban ausprechen umdich loszuwerden auch dagegen kannstduklagen da blizzards agb gegen deutsches gesetz verstoßen ansonnsten kannste den acc vergessen.

Mit Verlaub: Bullshit.

Selbst wenn Die AGBGs gegen Deutsches Recht verstossen sind sie dennoch zulässig - und zwar in den Teilen in denen sie konform sind.
Und Konform sind sie im entscheidenden Part: Du MIETEST den Zugang nur, alles ist deren Eigentum (anders gar nicht machbar wenns kein Soloplayertitel ist den Du nebenbei at home zocken kannst wie Gothic2 zB).
Nochmal, alles wo Du bei einer Klage mit durchkommen KANNST ist dass sie dir ausstehende Spielzeit auszahlen müssen, nicht mehr.
Und das auch nur wenn sie Dir kein Fehlverhalten beweisen können.
Aber wer bei ihnen spuelt ist alleine ihre Entscheidung - siehe das etwas hinkende Beispiel Disco, wenn Dich der Betreiber der Disco rauswirft weil er grad will dann darf er das
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Du träumst gerne oder?

Ruf mal bei Deiner Rechtsschutzversicherung an und lass Dir mal den Unterschied zwischen gewinen und verlieren erklären.

Ich sagte doch eben schonmal.Die Zeche zahlt der Kläger ^^

Nein, ich habe mich gut informiert und verhandelt bevor ich mir meinen Versicherer ausgesucht habe. Ich weiß ja nicht bei welcher Versicherung du bist...

(Bei einem fibtiven Fall wie dem hier, würde Sie sogar eventuell anfallende Kosten der Gegenseite übernehmen)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ist immer dasselbe. Keiner gibt offen zu was er tatsächlich gemacht hat, um sich selbst als Unschuldsengel darzustellen.

Hat nit Flavio Briatore sogar mit Anzeige und Konsequenzen gedroht, wenn Medien behaupten er hätte Einfluß genommen,
nun ist er ganz kleinlaut zurückgetreten, aber vorher hat er sich - genau wie der TE - selbst als unschuldig gehalten.

Ich behaupte mal, wenn hier ( seih es nur mal der theoretische Gedanke ) - Blizzard antworten würde,
"Wir haben den Pirox-Bot ( o.ä.) eindeutig nachgewiesen"

Dan wäre der TE auch ganz leise und würde dann bestenfalls noch sagen "ich wußte nicht dass das nicht erlaubt ist"

Also Warden meldet nur eindeutige Verstöße, wenn es ein bestimmtes Programm exact an seiner Signatur erkannt hat, nicht aber
wie Virenscanner das durchaus tun, an einem heuristischem Verhalten
 
http://wow.glider-forum.de/world-of-warcra...en-account.html

Hier mal ein Link dazu das die AGB von Blizz mit Deutschem Recht nicht in einglang zu bringen sind und durchaus klagen sinn macht, weil Blizz verliert und sie dann die kosten tragen müssen.

Du kannst AGB akzeptieren soviele du lustig bist wenn diese Sittenwidrig sind spielt das keine Rolle.

Da steht nix davon dass die AGB mit deutschem Recht nicht vereinbar sind, nur dass ein Anwalt das als Argumentation anführt. Sittenwidrig sind die schon mal gar nicht.

Insgesamt hat der Anwalt nur eine Lücke in den AGB ausgenutzt, nämlich das der Handel mit IG-Ware (darum gings ja in dem Fall) nicht ausdrücklich als schwerwiegender Verstoß ausgewiesen ist und damit die außerordentliche Kündigung nicht wirksam sein kann. Der Argumentation kann man folgen oder auch nicht, der Anwalt versteht zumindest sein Handwerk
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Und selbst wenn der permabann aufgehoben wird, kann Blizzard immernoch eine ordentliche Kündigung aussprechen, wegen gestörten Vertrauensverhältnisses dann auch gleich für alle Accounts des Inhabers.
 
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