rocket_launcher
NPC
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Es geht hier um das umstrittene Thema "Account bei Ebay verkaufen". Klar, es heisst, es ist nicht erlaubt.
Auch ich bin immer davon ausgegangen dass es nicht erlaubt ist, mit WoW in irgendeiner Form Geld zu machen. Weder mit Gold Verkauf, noch Ingame Dienste verkaufen (wie Inzen ziehen, Levelservice etc) und das nur Blizzard an diesem Spiel verdienen darf. Soweit so gut.
Jetzt viel mir mal auf, dass Account Verkäufer bei Ebay sich "rechtlich absichern" indem sie unterhalb der Artikelbeschreibung folgenden Text einfügen :
Rechtliche Hinweise :
Alle World of Warcraft Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment. Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände. Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen. Der Account, die Charaktere und die Gegenstände selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment. Der Käufer stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen seitens Blizzard frei! Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer unmittelbar nach Erhalt der Login-Daten sämtliche Accountdaten wie e-Mail, Kontodaten, Adresse, usw. zu ändern! Sollte dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des Käufers. Mit Gebot auf diese Auktion geben sie ihr Einverständnis zu dieser Erklärung. Ich bin nicht der Erstbesitzer des Accounts und übernehme keine Haftung für E-Mail Hacking oder Phishing! Als Privatperson biete ich keine Garantie oder Gewährleistung an. Rechtlicher Hinweis: Alle Angaben wurden besten Wissen und Gewissen abgegeben! Keine Haftung für Tipp- oder Rechtschreibfehler. Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormalesFernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Ebay - Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01). Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die ihnen gesetzte zustehende Garantie/ Gewährleistung zu verzichten. Die einjährige Gewährleistung /Garantie bei Gebrauchswaren nach EU-Recht wird hier ausgeschlossen.
Meine Frage ist nun, ist das rechtens? Blizzard AGB gegen Deutsches Händlerrecht - schon öfter habe ich gelesen, dass Blizzards Agb's nicht gleich Deutsches Gesetz bedeutet.
Auch ich habe fast ein Jahr WoW gespielt, einen lvl 70 Magier und nun wird er schon seit 2 Monaten nicht mehr gespielt weil WoW für mich nicht mehr in Frage kommt, warte auf Aion. Wenn es erlaubt wäre, würde ich ihn auch versuchen bei Ebay zu verkaufen, aber laut Blizz darf man glaub ich nochnicht einmal verschenken.
Ich bin jetzt einfach nur verwirrt, was das angeht. Entweder ist dieser rechtliche Hinweis da oben totaler
Schwachsinn und tarnt das illegale Angebot möglichst souverän ab, oder es ist wirklich so, dass Deusches Händlerrecht ÜBER Blizzards Abg's stehen und dies somit aufhebt/unwirksam macht/oder wie auch immer.
Was meint ihr dazu?
Auch ich bin immer davon ausgegangen dass es nicht erlaubt ist, mit WoW in irgendeiner Form Geld zu machen. Weder mit Gold Verkauf, noch Ingame Dienste verkaufen (wie Inzen ziehen, Levelservice etc) und das nur Blizzard an diesem Spiel verdienen darf. Soweit so gut.
Jetzt viel mir mal auf, dass Account Verkäufer bei Ebay sich "rechtlich absichern" indem sie unterhalb der Artikelbeschreibung folgenden Text einfügen :
Rechtliche Hinweise :
Alle World of Warcraft Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment. Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände. Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen. Der Account, die Charaktere und die Gegenstände selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment. Der Käufer stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen seitens Blizzard frei! Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer unmittelbar nach Erhalt der Login-Daten sämtliche Accountdaten wie e-Mail, Kontodaten, Adresse, usw. zu ändern! Sollte dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des Käufers. Mit Gebot auf diese Auktion geben sie ihr Einverständnis zu dieser Erklärung. Ich bin nicht der Erstbesitzer des Accounts und übernehme keine Haftung für E-Mail Hacking oder Phishing! Als Privatperson biete ich keine Garantie oder Gewährleistung an. Rechtlicher Hinweis: Alle Angaben wurden besten Wissen und Gewissen abgegeben! Keine Haftung für Tipp- oder Rechtschreibfehler. Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormalesFernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Ebay - Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01). Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die ihnen gesetzte zustehende Garantie/ Gewährleistung zu verzichten. Die einjährige Gewährleistung /Garantie bei Gebrauchswaren nach EU-Recht wird hier ausgeschlossen.
Meine Frage ist nun, ist das rechtens? Blizzard AGB gegen Deutsches Händlerrecht - schon öfter habe ich gelesen, dass Blizzards Agb's nicht gleich Deutsches Gesetz bedeutet.
Auch ich habe fast ein Jahr WoW gespielt, einen lvl 70 Magier und nun wird er schon seit 2 Monaten nicht mehr gespielt weil WoW für mich nicht mehr in Frage kommt, warte auf Aion. Wenn es erlaubt wäre, würde ich ihn auch versuchen bei Ebay zu verkaufen, aber laut Blizz darf man glaub ich nochnicht einmal verschenken.
Ich bin jetzt einfach nur verwirrt, was das angeht. Entweder ist dieser rechtliche Hinweis da oben totaler
Schwachsinn und tarnt das illegale Angebot möglichst souverän ab, oder es ist wirklich so, dass Deusches Händlerrecht ÜBER Blizzards Abg's stehen und dies somit aufhebt/unwirksam macht/oder wie auch immer.
Was meint ihr dazu?