Ebay Account Seller Rechtlicher Hinweis

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30.01.2008
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Es geht hier um das umstrittene Thema "Account bei Ebay verkaufen". Klar, es heisst, es ist nicht erlaubt.
Auch ich bin immer davon ausgegangen dass es nicht erlaubt ist, mit WoW in irgendeiner Form Geld zu machen. Weder mit Gold Verkauf, noch Ingame Dienste verkaufen (wie Inzen ziehen, Levelservice etc) und das nur Blizzard an diesem Spiel verdienen darf. Soweit so gut.

Jetzt viel mir mal auf, dass Account Verkäufer bei Ebay sich "rechtlich absichern" indem sie unterhalb der Artikelbeschreibung folgenden Text einfügen :


Rechtliche Hinweise :
Alle World of Warcraft Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment. Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände. Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen. Der Account, die Charaktere und die Gegenstände selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment. Der Käufer stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen seitens Blizzard frei! Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer unmittelbar nach Erhalt der Login-Daten sämtliche Accountdaten wie e-Mail, Kontodaten, Adresse, usw. zu ändern! Sollte dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des Käufers. Mit Gebot auf diese Auktion geben sie ihr Einverständnis zu dieser Erklärung. Ich bin nicht der Erstbesitzer des Accounts und übernehme keine Haftung für E-Mail Hacking oder Phishing! Als Privatperson biete ich keine Garantie oder Gewährleistung an. Rechtlicher Hinweis: Alle Angaben wurden besten Wissen und Gewissen abgegeben! Keine Haftung für Tipp- oder Rechtschreibfehler. Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormalesFernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Ebay - Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01). Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die ihnen gesetzte zustehende Garantie/ Gewährleistung zu verzichten. Die einjährige Gewährleistung /Garantie bei Gebrauchswaren nach EU-Recht wird hier ausgeschlossen.


Meine Frage ist nun, ist das rechtens? Blizzard AGB gegen Deutsches Händlerrecht - schon öfter habe ich gelesen, dass Blizzards Agb's nicht gleich Deutsches Gesetz bedeutet.
Auch ich habe fast ein Jahr WoW gespielt, einen lvl 70 Magier und nun wird er schon seit 2 Monaten nicht mehr gespielt weil WoW für mich nicht mehr in Frage kommt, warte auf Aion. Wenn es erlaubt wäre, würde ich ihn auch versuchen bei Ebay zu verkaufen, aber laut Blizz darf man glaub ich nochnicht einmal verschenken.

Ich bin jetzt einfach nur verwirrt, was das angeht. Entweder ist dieser rechtliche Hinweis da oben totaler
Schwachsinn und tarnt das illegale Angebot möglichst souverän ab, oder es ist wirklich so, dass Deusches Händlerrecht ÜBER Blizzards Abg's stehen und dies somit aufhebt/unwirksam macht/oder wie auch immer.

Was meint ihr dazu?
 
verkaufen kannst den char
gebannt wird der von blizzard trotzdem wenn es rauskommt
sprich als kaeufer hast kein rechtliches mittel
 
jau, das hilft dem verkäufer, falls der käufer irgendwelche schadenersatz-ansprüche geltend machen will -

schützt nur den verkäufer, falls der account nacher von blizz gesperrt wird, oder der käufer den account nie erhält.
 
so ich stopp mal die Zeit bis das hier zugemacht oder gelöscht wird

.....aaaaaab jetzt
 
so ich stopp mal die Zeit bis das hier zugemacht oder gelöscht wird
Warum sollte es gelöscht werden? Es bietet ja keiner seinen Acc an.
smile.gif

Und ich glaube eine Diskussion explizit über diese Klausel hatten wir bis jetzt auch noch nicht - auch wenn sie in mindestens einem anderen Thread bereits gepostet wurde...
 
also damit umgehst du keineswegs die AGB's von Blizzard jedoch verhinderst du somit das ebay dein Angebot rausnimmt...da du ebay somit beweist das du halt deine zeit verkaufst...naja soweit dazu achja und es gibt keine fälle von account sharing, wenn du nicht direkt nen gm ins messer läufst indem du sagst "ich hab den account von dem dem" ,in denen jemand etwas passiert ist
 
Das heißt, was mit dem Account nach dem Verkauf passiert, braucht den Verkäufer in keinster Weise mehr zu interessieren? Schlimmstenfalls wird der Account gesperrt, was dann das Problem des Käufers ist?
 
Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände.

äähm wie willst du etwas verkaufen, das nicht dein Eigentum ist?

Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen.

unsinn, sonst wäre ja powerlvling auch von Blizz aus ok...

Der Käufer stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen seitens Blizzard frei! Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer unmittelbar nach Erhalt der Login-Daten sämtliche Accountdaten wie e-Mail, Kontodaten, Adresse, usw. zu ändern! Sollte dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des Käufers.

sittenwidrig, deshalb hilfts nix

Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Ebay - Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01). Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die ihnen gesetzte zustehende Garantie/ Gewährleistung zu verzichten. Die einjährige Gewährleistung /Garantie bei Gebrauchswaren nach EU-Recht wird hier ausgeschlossen.

rofl; schreib ma halt hin daß uns alle Gesetze wurscht sind, dann gelten sie nichtmehr oder wie?

die Gültigkeit eines Gesetzes kann nicht durch einen Vertrag wie diesen hier aufgehoben werden. Punkt
 
Das allgemeine Verständnissproblem ist:

Mit dem Kauf des Spiels, erwirbst Du NICHT das Spiel, sondern lediglich die Verpackung, die CD/DVD, das Handbuch und eine ERLAUBNISS das Spiel benutzen zu DÜRFEN !! ALLES, was Du damit machst, ist zu JEDER ZEIT Eigentum von Blizzard.. Egal, wieviel Zeit, Geld oder was auch immer Du in das Spiel steckst: Du "besitzt" nur das Recht, es benutzen zu DÜRFEN.

Daher hast Du KEIN Recht, Deinen (virtuellen) Account an Dritte weiterzuveräußern. Jedes Rüstungsteil, jedes Kupfer, jeder Schuß Munition gehört Blizzard. Zu jeder Zeit. Sogar, wenn Blizzard die Server irgendwann abschaltet!

Wenn Du der EULA/den AGB's zugestimmt hast, erkennst Du diese an, und akzeptierst (evtl. von lokalem Recht abweichende) Vereinbarungen bzw. trittst Rechte ab. Das hat Blizzard schon mit Datenschutzgesetzten gemacht, als damals Patch 1.06 für DIABLO2 herauskam. Da haben deutsche Rechtsschützer auch nur gesagt: Ja oder Nein, die Entscheidung liegt beim Benutzer. (Stichwort: Diablo2 spioniert! - RAM-Seeker im Spiel, die über das Internet Daten (ohne Zustimmung des Benutzers verschicken unter dem Vorwand, Cheater aufzuspüren bzw. illegale Programme von Drittanbietern, die gegen die DIABLO2-EULA verstoßen WÜRDEN!").

MfG

PS: Post wurde editiert.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mit dem Kauf des Spiels, erwirbst Du NICHT das Spiel, sondern lediglich die Verpackung, die CD/DVD, das Handbuch und eine ERLAUBNISS das Spiel benutzen zu DÜRFEN !! ALLES, was Du damit machst, ist zu JEDER ZEIT Eigentum von Blizzard.. Egal, wieviel Zeit, Geld oder was auch immer Du in das Spiel steckst: Du "besitzt" nur das Recht, es benutzen zu DÜRFEN.
Japp, man erwirbt das volle Nutzungsrecht für den Client. Damit kann man machen was man will.
Man hat allerdings nur ein bedingtes Nutzungsrecht für die Daten, die auf den Servern liegen. Dieses Recht ist durch die Eula eingeschränkt.
 
äähm wie willst du etwas verkaufen, das nicht dein Eigentum ist?
unsinn, sonst wäre ja powerlvling auch von Blizz aus ok...
sittenwidrig, deshalb hilfts nix
rofl; schreib ma halt hin daß uns alle Gesetze wurscht sind, dann gelten sie nichtmehr oder wie?

die Gültigkeit eines Gesetzes kann nicht durch einen Vertrag wie diesen hier aufgehoben werden. Punkt

lern mal den unterschied zwischen agb's und recht/gesetze
wink.gif
 
rofl; schreib ma halt hin daß uns alle Gesetze wurscht sind, dann gelten sie nichtmehr oder wie?

die Gültigkeit eines Gesetzes kann nicht durch einen Vertrag wie diesen hier aufgehoben werden. Punkt

Dann erklär mir doch mal bitte seit wann Account Sharing ein Gesetzesvertoss ist aber das bringen irgentwie viele durcheinander das AGB undgleich BGB ist.

Er Verkaufs keine Sachen die im nicht gehören, die Items, Gold, exp. etc. sind immernoch Eigentum von Blizzard nur der Besitzer wird gewechselt, was zwar gegen die AGB's verstößt aber keiner kontrolliert, bzw. kontrollieren kann. Übrigens besteht keine Sittenwidrigkeit beim Punkt des Daten änderns, den der Verkäufer ist nur verpflichtet ie Daten an den Käufer weiter zugeben und Kopien davon (falls vorhanden) zu vernichten. Wenn der Käufer versäumt die Daten zu ändern dann ist in keinster Weise der Verkäufer schuld, den er hat ja seinen Teil erfüllt.

MfG KilJael
 
Dann erklär mir doch mal bitte seit wann Account Sharing ein Gesetzesvertoss ist aber das bringen irgentwie viele durcheinander das AGB undgleich BGB ist.

Er Verkaufs keine Sachen die im nicht gehören, die Items, Gold, exp. etc. sind immernoch Eigentum von Blizzard nur der Besitzer wird gewechselt, was zwar gegen die AGB's verstößt aber keiner kontrolliert, bzw. kontrollieren kann. Übrigens besteht keine Sittenwidrigkeit beim Punkt des Daten änderns, den der Verkäufer ist nur verpflichtet ie Daten an den Käufer weiter zugeben und Kopien davon (falls vorhanden) zu vernichten. Wenn der Käufer versäumt die Daten zu ändern dann ist in keinster Weise der Verkäufer schuld, den er hat ja seinen Teil erfüllt.

MfG KilJael

Ui jaaa nachdem schon kaum einer Zivil- und Strafrecht auseinanderhalten kann, beschäftigen wir uns jetzt auch noch mit Besitz und Eigentum, ein Unterscheid den ja hier (außer dir ) auch kaum einer kennt.
biggrin.gif


(Wenn Hans seine CD an Kurt verleiht, bleibt Hans Eigentümer der CD und Kurt wird Besitzer, daraus resultieren viele wunderschöne juristische Fälle)
 
Das allgemeine Verständnissproblem ist:

Mit dem Kauf des Spiels, erwirbst Du NICHT das Spiel, sondern lediglich die Verpackung, die CD/DVD, das Handbuch und eine ERLAUBNISS das Spiel benutzen zu DÜRFEN !! ALLES, was Du damit machst, ist zu JEDER ZEIT Eigentum von Blizzard.. Egal, wieviel Zeit, Geld oder was auch immer Du in das Spiel steckst: Du "besitzt" nur das Recht, es benutzen zu DÜRFEN.

Daher hast Du KEIN Recht, Deinen (virtuellen) Account an Dritte weiterzuveräußern. Jedes Rüstungsteil, jedes Kupfer, jeder Schuß Munition gehört Blizzard. Zu jeder Zeit. Sogar, wenn Blizzard die Server irgendwann abschaltet!

Wenn Du der EULA/den AGB's zugestimmt hast, erkennst Du diese an, und akzeptierst (evtl. von lokalem Recht abweichende) Vereinbarungen bzw. trittst Rechte ab. Das hat Blizzard schon mit Datenschutzgesetzten gemacht, als damals Patch 1.06 für DIABLO2 herauskam. Da haben deutsche Rechtsschützer auch nur gesagt: Ja oder Nein, die Entscheidung liegt beim Benutzer. (Stichwort: Diablo2 spioniert! - RAM-Seeker im Spiel, die über das Internet Daten (ohne Zustimmung des Benutzers verschicken unter dem Vorwand, Cheater aufzuspüren bzw. illegale Programme von Drittanbietern, die gegen die DIABLO2-EULA verstoßen WÜRDEN!").



MfG

PS: Post wurde editiert.
Doch - ich habe das Recht den Account zu verkaufen...ABER: Blizzard hat auch das Recht, den Account zu bannen, sollten sie das irgendwie erfahren...

Und dank dieses Zusatzes kann der Käufer in diesem Fall den Verkäufer nicht haftbar machen - er hat auf sämtliche Verstosse gegen die Nutzungsbedingungen hingewiesen - jetzt ist es nur noch ein Problem des Käufers, ganz einfach..

Oder hast Du das Gefühl, dass Blizzard den Verkäufer anklagen kann und das mit Haft bestraft wird? Nö - nichtmal ne Busse können sie ihm geben.

Das ist anders beim gewerbsmässigen Handel - da entsteht Blizzard ein Schaden in Form einer Vermögenseinbusse und das kann eingeklagt werden! Der Schaden muss aber nachgewiesen werden - zumindest in Deutschland...in den USA würde man einen Vergleich machen und so den Schaden festsetzen
 
Man leuite, wer gegen die AGB´s verstößt, hat nur eines zu fürchten:

Blizzard kündigt euch das geschäftsverhältnis, oder kurz: es gitb einen ban. Ansonsten wird das keinerlei Rechtliche Folgen haben können, die aus den AGB´s heraus resultieren.

Also solltet ihr auch den Käufer darauf hinweisen (wobei er das ja sicher wissen wird, denn keiner der WoW noch nie gespielt hat wird sich nen teuren Account kaufen, oder doch?)!

lest ihr euch eigentlich überhaupt auch mal andere AGB´s durch, also wenn ihr irgendwo anders einen Vetrag abschließt, also auch irgendetwas kauft. Die AGB´s dienen blizzard nur dazu, zu sagen: Hier verstößt du gegen unsere AGB´s, deshalb wollen wir das Geschäftsverhältnis kündigen! Denn einfach so, dürfen sie das Geschäftsverhältnis nicht kündigen, da du mit dem kauf des Spieles Nutzungsrechte erworben hast.
 
ui, da bleibt mir jetzt nichts anderes übrig als mich als angehender Wirschaftsjurist einzumischen^^.

Wie interessierte Leute sicherlich wissen gibt es da die AGBs. Die AGBs sind frei gestaltbar, natürlich in einem gewissen rechtlichen Rahmen. Blizzard verbietet durch ihre AGBs das Verkaufen oder Tauschen von WoW Accounts, was auch legitim ist. Somit gelten die AGBs von Blizzard als lex specialis, das bedeutet Vorschriften und Gesetze welche einen Sachverhalt genauer beschreiben sind der "generellen" Beschreibung vorzuziehen.

Ergo: BGB oder sonstiges interessiert hier nicht und der komische Ebay Verkäufer kann noch so ein Schwachsinn in die Beschreibung setzen, da dies einfach nicht von Bedeutung ist und sowohl er als auch der Käufer können so PRobleme bekommen, insofern Blizzard sich darum kümmert und wie Grimmlog schon so schön sagt, lediglich mit der fristlosen Kündigung des Vertrages = Account Ban bzw Sperrung.

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
erst mal die frage... woher kennst denn du die texte?!
dunno.gif
erwischt *g*

egal wie es rechtlich ausschaut, blizzard wird einfach den acc löschen. rechtlich dagegen vorgehen wird sich niemals lohnen (übrigens egal ob du recht bekommen würdest), da blizzard viel mehr kohle für solche übrig hat, als unser eins und so den prozess in die länge ziehen kann, bis dir das geld ausgeht.

deshalb und auch aus moralischen gründen... SPIELT das zeug selber und züchtet eure chars selber hoch, dann kennt ihr auch die klasse und es macht vor allem spass!
smile.gif
 
ui, da bleibt mir jetzt nichts anderes übrig als mich als angehender Wirschaftsjurist einzumischen^^.

Wie interessierte Leute sicherlich wissen gibt es da die AGBs. Die AGBs sind frei gestaltbar, natürlich in einem gewissen rechtlichen Rahmen. Blizzard verbietet durch ihre AGBs das Verkaufen oder Tauschen von WoW Accounts, was auch legitim ist. Somit gelten die AGBs von Blizzard als lex specialis, das bedeutet Vorschriften und Gesetze welche einen Sachverhalt genauer beschreiben sind der "generellen" Beschreibung vorzuziehen.

Ergo: BGB oder sonstiges interessiert hier nicht und der komische Ebay Verkäufer kann noch so ein Schwachsinn in die Beschreibung setzen, da dies einfach nicht von Bedeutung ist und sowohl er als auch der Käufer können so PRobleme bekommen, insofern Blizzard sich darum kümmert.

top.gif

wenn sich schon mal jemand auskennt: Was denn für Probleme? das wäre glaube ich der Punkt den die meisten hier interessieren würden
biggrin.gif
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
...
unsinn, sonst wäre ja powerlvling auch von Blizz aus ok...
...

powerlvling ist auch ok von blizzard
- wenn keine zusatzprogramme von drittanbieter verwendet werden
also wenn du 24 std durchspielst - wird blizzard dir das sicher nicht verbieten.
 
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