gescriptes Gold?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Mitglied seit
16.02.2007
Beiträge
8
Reaktionspunkte
0
Hi,
bin neu hier und muss euch gleich mit ner Frage zum Thema, ja so ungefähr Gold kaufen belasten.
Also ich möchte jetzt nicht wissen ob das legal oder illegal ist, legal ist es ja, verstößt nur gegen Regeln von Blizzard, aber egal...

Mein Problem ist jetzt, wenn sich jemand Gold kauft und sein Acc gesperrt wird, woher bitte weiß Blizzard das der User des Acc das Gold gekauft hat?? Nur weil er eine große menge Gold geschickt bekommen hat oder wie?
Also en Freund und ich sind dadrauf gekommen das sich bestimmt einige Farmer das Gold einfach scripten, dies wäre dann auch eine erklärung wieso Spieler die sich Gold kaufen, mit nem gesperrten Acc rechnen müssen, denn so was bekommt ja Blizzard raus, ob das nun echtes Gold oder nur gescriptes ist!
Und das es solch gescriptes Gold gibt, bin ich mir auf alle fälle sicher, man liest ja öfters (leider bei mis im briefkasten, viel zu oft) "Kein billig gescriptes Gold, reinste farm qualität" oder so in dem sinne halt...

Ja was jetzt aber meine Angst ist, wenn es an dem gescripten Gold liegt, was ist dann wenn ich sagen wir die Assassinenklinge für 100 g sofortkauf ins AH stellen würde, ein Spieler kauft den Dolch, des Gold ist aber nur gescript! Dann wäre ich doch "gefährdet" das mein Acc gesperrt wird..!?!?
Also ich blick da nich so genau durch.. helft mir!^^

MFG
"Verfasser des Beitrages"^^
 
So wie ich das Prinzip dieses MMORPGs vertsanden habe, werden alle Gegenstände und auch Gold serverseitig verwaltet. Von daher ist es unmöglich von Clientseite aus Gold per Befehl oder Script zu erschaffen, außer man hat GM Rechte.
Mit "gescripteten" gold meinen die Herren in den Briefen evlt Farmbots, die das Gold erfarmen. Nich gescriptet, heißt dann wohl, dass echte Menschen (vorzugsweise Chinesen) wirklich spielen.

Welche der beiden Varianten angepriesen wird, ist aber letzlich egal, da beide gegen die Regeln seitens Blizzard verstoßen. Man macht also nicht besser, so oder so....

Was das Geld angeht, so hat es glaube ich keine ID, die weiter zurückverfolgt werden kann. D.h. wenn du unehrliches Geld bekommen hast, so wird es nicht möglich sein zu sagen: "Das Goldstück ist unehrlich, und das hier ist ehrlich verdient." Es wird zu einem neuen Ganzen.

Meine Welt von Halbwissen und Logik^^
 
Also kurz:
Ich brauch keine Angst haben das mal so etwas die gescriptes Gold bei mir landet wenn ich etwas im AH verkaufe... Hab ich des jetzt so richtig verstanden?^^

Danke für deine Antwort!

Und bitte niemand denken das ich das wissen möchte, weil ich mir gold kaufen möchte, en freund und mich hat des halt ziehmlich beschäftigt!
 
Also kurz:
Ich brauch keine Angst haben das mal so etwas die gescriptes Gold bei mir landet wenn ich etwas im AH verkaufe... Hab ich des jetzt so richtig verstanden?^^

Danke für deine Antwort!

Und bitte niemand denken das ich das wissen möchte, weil ich mir gold kaufen möchte, en freund und mich hat des halt ziehmlich beschäftigt!
Langsam nervts...SuFu benutzen.
 
Hi,
bin neu hier und muss euch gleich mit ner Frage zum Thema, ja so ungefähr Gold kaufen belasten.
Also ich möchte jetzt nicht wissen ob das legal oder illegal ist, legal ist es ja, verstößt nur gegen Regeln von Blizzard, aber egal...

Mein Problem ist jetzt, wenn sich jemand Gold kauft und sein Acc gesperrt wird, woher bitte weiß Blizzard das der User des Acc das Gold gekauft hat?? Nur weil er eine große menge Gold geschickt bekommen hat oder wie?
Also en Freund und ich sind dadrauf gekommen das sich bestimmt einige Farmer das Gold einfach scripten, dies wäre dann auch eine erklärung wieso Spieler die sich Gold kaufen, mit nem gesperrten Acc rechnen müssen, denn so was bekommt ja Blizzard raus, ob das nun echtes Gold oder nur gescriptes ist!
Und das es solch gescriptes Gold gibt, bin ich mir auf alle fälle sicher, man liest ja öfters (leider bei mis im briefkasten, viel zu oft) "Kein billig gescriptes Gold, reinste farm qualität" oder so in dem sinne halt...

Ja was jetzt aber meine Angst ist, wenn es an dem gescripten Gold liegt, was ist dann wenn ich sagen wir die Assassinenklinge für 100 g sofortkauf ins AH stellen würde, ein Spieler kauft den Dolch, des Gold ist aber nur gescript! Dann wäre ich doch "gefährdet" das mein Acc gesperrt wird..!?!?
Also ich blick da nich so genau durch.. helft mir!^^

MFG
"Verfasser des Beitrages"^^

Gibt ja immernoch des Recht des guten Glaubens.


Mit freundlichen Grüssen
 
Zitat aus einem Interview von www.inwow.de

"Die Wellen schäumen hoch in der Spieler-Community, wenn es um den Verkauf von virtuellen Gegenständen geht. Viele Spieler lehnen dies strikt ab. Dennoch hat sich ein floriender Markt gebildet. So manch einer, der den Handel mit virtuellen Gegenständen nicht mag, kauft heimlich doch Gold oder besorgt sich einen hoch gezüchteten Charakter.

eBay versucht nun diesem Phänomen einen Riegel vorzuschieben. Für die Spieler wird dies nicht viel ändern: Wer virtuelle Güter kaufen möchte, kann dies auf zahlreichen spezialisierten Seiten nach wie vor tun. Auch wenn es einige Hersteller – allen voran Blizzard – stört: Bisher hat es noch keiner erfolgreich geschafft, den Handel mit virtuellen Gegenstände zu unterbinden. Die Spieler haben nun einmal im Spiel Gold und Gegenstände und können diese auch übertragen. Die Eigentumsfrage stellt sich dabei eigentlich gar nicht, denn was der Spieler im Spiel tut, wird von der Spielmechanik ausdrücklich zugelassen. Die Frage ist nur, ob Blizzard & Co. verbieten können, dass irgendwo im echten Leben auch echtes Geld dafür bezahlt wird. Ein solches Verbot müsste aber in den Endnutzerlizenzbedingungen (EULAs) oder Spielregeln enthalten sein, die wiederum nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen sind. Man spricht hier von AGB-Kontrolle. Ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von World of Warcraft und anderen Spielen wirksam sind, ist aber aus den unterschiedlichsten Gründen schon nach der AGB-Kontrolle höchst fraglich. Hinzukommt, dass auch das Wettbewerbsrecht Handelsverboten grundsätzlich kritisch gegenübersteht. Im Zweifel muss der Betreiber beweisen, dass der Handel das Spiel schwer schädigt.

An den eben dargestellten rechtlichen Hürden eines Verbotes des Handels mit virtuellen Gegenständen dürfte es auch liegen, dass die Betreiber von MMORPGs bisher vor Prozessen zurückgeschreckt sind. Würden sie versuchen, die Handelsplattformen durch Gerichtsentscheidung lahm zu legen, könnte der Schuss nach hinten losgehen: Wenn ein Gericht nicht Blizzard, sondern den Händlern Recht geben würde, dürfte es auch schwierig werden, Spieler aus dem Spiel auszuschließen, weil sie mit Items handeln. Dass in Deutschland ein Gesetz erlassen wird, das den Handel verbietet, ist derzeit wohl nicht zu erwarten. In Korea werden solche Fragen aber diskutiert.

Wenn Herstellerfirmen also den Handel mit virtuellen Gegenständen eindämmen wollen, werden sie also andere Strategien finden müssen. Bei eBay beruft sich Blizzard gerne auf Markenrecht, dies ist aber ebenfalls zweifelhaft. Daher wird man wahrscheinlich den Handel mit virtuellen Gegenständen nur verhindern können, wenn bereits die Designer das Spiel so ausrichten, dass überhaupt kein Interesse mehr daran besteht. Kurzum: Langwierige Phasen, in denen der Spieler immer wieder dasselbe machen muss, dürfen dann nicht mehr im Spiel zu finden sein. Wenn das Spielen selbst Spaß macht und keine Arbeit ist, wird kaum jemand ein großes Interesse am Handel mit virtuellen Gegenständen haben – außer in virtuellen Welten wie Second Life, die speziell darauf ausgerichtet sind.

Ein Sonderproblem sind wertvolle Gegenstände, die durch Drittprogramme dupliziert werden und genau genommen liegt dabei das Problem nicht darin, dass diese Gegenstände gegen Geld veräußert werden. Das Problem ist, dass sie überhaupt existieren. Sofern die Nutzungsbedingungen und die Regeln des Spiels gut formuliert sind (was leider nicht immer der Fall ist), ist dies illegal. Die durch solche Drittprogramme geschaffenen Gegenstände wieder aus dem Spiel zu ziehen, ist in den meisten Fällen aber schon aus technischen Gründen kaum möglich. In kaum einem Fall wird man konkret nachweisen können, welches der duplizierte Gegenstand ist. Das Programm wird in den meisten Fällen nicht wissen, welches magische Schwert das Original und welches die Kopie ist. Und selbst wenn man dies herausfinden könnte: Soll derjenige, der gutgläubig einen solchen Gegenstand erworben hat (als Geschenk, gegen Spielgeld oder gegen echtes Geld) diesen wieder hergeben müssen? In der realen Welt jedenfalls ist der gutgläubige Käufer - außer bei gestohlenen Gegenständen - geschützt. So halten es momentan auch MMORPGs."
 
Letztens wurde wohl jemand wegen "störung der server ökonmie" gebannt worauf dessen anwalt folgenden netten brief an blizzard schrieb:
"1. Der Sachverhalt unterliegt gemäß Art. 29 Abs. 2 EG BGB deutschem Recht. Unser Mandant ist Verbraucher. Eine Rechtswahl wurde nicht getroffen.

2. Das deutsche Recht kennt kein Rechtsinstitut, welches einer „Sperrung“ des Accounts gleichkommt. Die so genannte Sperrung ist daher als außerordentliche Kündigung des Accountvertrages zu verstehen. Ein wichtiger Grund, welcher eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde, liegt nicht vor. Damit ist die Kündigung unwirksam. Unserem Mandanten steht also der ungehinderte Zugang zu seinem Account sowie die Gutschrift der unberechtigten Sperrzeiten weiterhin zu.

Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, liegt ein die außerordentliche Kündigung rechtfertigender wichtiger Grund nur dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände nicht zumutbar ist. Vom Vorliegen eines nach den gesetzlichen Maßstäben wichtigen Grundes ist nicht auszugehen. Dies gilt insbesondere, weil der Online-Handel mit virtuellen Gegenständen aus ihrem Spiel, insbesondere mit so genanntem „Gold“, in großem Umfang betrieben und von Ihnen geduldet wird.

Auch aus Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt sich aufgrund des vorgeworfenen Verstoßes kein Recht zur außerordentlichen Kündigung.

a) Das in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auferlegte Verbot des Ver-kaufs von virtuellen Gegenständen aus dem Spiel ist unwirksam. Selbst wenn unser Mandant also virtuelle Gegenstände aus dem Spiel real gekauft hätte, läge hierin kein Verstoß gegen Spielregeln, aus dem sich ein Recht zur außerordentlichen Kündigung herleiten ließe.

- Die entsprechenden Klauseln in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gemäß § 305c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden. Das Verbot der Veräußerung der virtuellen Goldstücke weicht – urheberrechtliche Schutzfähigkeit unterstellt – von der gesetzlichen Regelung des § 17 Abs. 2 Urhebergesetz (UrhG) ab. Bereits hier-aus ergibt sich der überraschende Charakter der Klausel Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Davon abgesehen ist das Verkaufsverbot von Spielgegenständen unter Zugrundelegung allgemeiner Maßstäbe absolut unüblich. Eine Notwendigkeit für das Veräußerungsverbot ergibt sich auch nicht aus dem Charakter des Spiels, zumal das Gold innerhalb des Spiels virtuell verschenkt werden darf. Gerade unter Berücksichtigung der Eigenheiten des Spieles ist der Ursprung der – notwendigerweise in der realen Welt liegenden – Motivation für die Übertragung des virtuellen Goldes irrelevant.

- Unter Berücksichtigung der Abweichung von der materiellen Rechtslage (§ 17 Abs. 2 UrhG) ist das Verbot des Handels mit den virtuellen Gegenständen des Spieles darüber hinaus wegen unangemessener Benachteiligung der Spieler unwirksam, § 307 BGB.

b) Selbst wenn man jedoch von der Wirksamkeit Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehen wollte, läge ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung nicht vor.

Gemäß Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Sie Ihre vertraglichen Gegenrechte und Sanktionsmöglichkeiten gegen Accountinhaber ausdrücklich dem Verhältnismäßigkeitsprinzip unterworfen. In Ihren Bestimmungen zum Punkt „Accountstrafen“ ist die Rede von einer so genannten Straf-„Pyramide“. Die Accountschließung als die schwerste Strafe soll nur angewandt werden bei Spielern „… die nicht imstande sind, unsere Grundsätze zu befolgen …“. Ob bei einem Spieler tatsächlich eine solche Unfähigkeit zur Befolgung der Spielregeln vorhanden ist, kann nur beurteilt werden, wenn der Spieler trotz vorheriger Verwarnung weiterhin gegen Spielregeln verstößt. Vor einer Accountschließung ist damit eine Verwarnung stets erforderlich. Etwas anderes kann nur bei außerordentlich schweren Verstößen gelten.

Während Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausnahmsweise für eine Accountübertragung als Sanktion die Schließung in Aussicht stellen und diese damit als außerordentlich schweren Verstoß qualifizieren (unter Punkt I.E), fehlt eine solche Regelung für den Verkauf von virtuellen Gegenständen aus dem Spiel.

Die außerordentliche Kündigung hätte damit in jedem Fall eine vorherige Verwarnung vorausgesetzt. In Ermangelung einer solchen ist die Kündigung unwirksam."

Tja schlecht ins deutsche recht intgrierte AGB's bringen wenig, die werden sofort von einem anwalt zerpflückt. nachzulesen is das ganze in den news von http://wowszene.de/news.php.
edit: sein acc wurde danch übrigenz wieder entbannt mal so ganz am rande.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Letztens wurde wohl jemand wegen "störung der server ökonmie".....
....edit: sein acc wurde danch übrigenz wieder entbannt mal so ganz am rande.

Ich würde mal sagen, der Besitzer des Accounts ist ein neureicher "Bengel" der sowieso schon seit Geburt alles in den Arsch geschoben bekommt. Und weil ers selber nicht farmen wollte, weil er sich dafür zu fein ist, hat er sich das Gold halt gekauft.
Und da der neureiche Bengel sich nicht damit abfinden konnte, dass er gesperrt wurde, hat er Papas Anwalt mal gefragt, ob er sich das ganze anschauen kann.

Gratzi dazu.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,
bin neu hier und muss euch gleich mit ner Frage zum Thema, ja so ungefähr Gold kaufen belasten.
Also ich möchte jetzt nicht wissen ob das legal oder illegal ist, legal ist es ja, verstößt nur gegen Regeln von Blizzard, aber egal...

Mein Problem ist jetzt, wenn sich jemand Gold kauft und sein Acc gesperrt wird, woher bitte weiß Blizzard das der User des Acc das Gold gekauft hat?? Nur weil er eine große menge Gold geschickt bekommen hat oder wie?
Also en Freund und ich sind dadrauf gekommen das sich bestimmt einige Farmer das Gold einfach scripten, dies wäre dann auch eine erklärung wieso Spieler die sich Gold kaufen, mit nem gesperrten Acc rechnen müssen, denn so was bekommt ja Blizzard raus, ob das nun echtes Gold oder nur gescriptes ist!
Und das es solch gescriptes Gold gibt, bin ich mir auf alle fälle sicher, man liest ja öfters (leider bei mis im briefkasten, viel zu oft) "Kein billig gescriptes Gold, reinste farm qualität" oder so in dem sinne halt...

Ja was jetzt aber meine Angst ist, wenn es an dem gescripten Gold liegt, was ist dann wenn ich sagen wir die Assassinenklinge für 100 g sofortkauf ins AH stellen würde, ein Spieler kauft den Dolch, des Gold ist aber nur gescript! Dann wäre ich doch "gefährdet" das mein Acc gesperrt wird..!?!?
Also ich blick da nich so genau durch.. helft mir!^^

MFG
"Verfasser des Beitrages"^^

wenn du Gold geschenkt bekommst, egal wieviel.... kann man nicht nachvollziehen ob das Gold gegen Geld getauscht wurden ist. Es sei denn, du machst werbung dafür.....
dunno.gif
 
Ich würde mal sagen, der Besitzer des Accounts ist ein neureicher "Bengel" der sowieso schon seit Geburt alles in den Arsch geschoben bekommt. Und weil ers selber nicht farmen wollte, weil er sich dafür zu fein ist, hat er sich das Gold halt gekauft.
Und da der neureiche Bengel sich nicht damit abfinden konnte, dass er gesperrt wurde, hat er Papas Anwalt mal gefragt, ob er sich das ganze anschauen kann.

Gratzi dazu.

naja, wenn man die mittel besitzt, warum sollte man sie dann nicht nutzen? Blizz ist irgendwo selber schuld, dass deren AGBs nicht wasserdicht sind.
sdf

edit: was bedeutet "sdf" ??sdf
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
na dann ist ja alles gut! und ich hab ehre und achtung vor mir xD lawlsdf
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück