exec85
Rare-Mob
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[...]Das Landgericht Saarbrücken kommt zu dem Schluss, dass aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Nummer einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, noch nicht folge, dass diese Person auch zu der angegebenen Tatzeit über den genannten Anschluss die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen begangen habe.[...]
RISCHTISCH!
Und deshalb... @ heretik wärs mir mal sowas von wayne ob der Käufer in Tränen ausbricht oder sonst was macht, nachdem ich mir den Acc wieder zurück geholt habe ^^
RISCHTISCH!
Und deshalb... @ heretik wärs mir mal sowas von wayne ob der Käufer in Tränen ausbricht oder sonst was macht, nachdem ich mir den Acc wieder zurück geholt habe ^^