Hat das deutsche Recht einen Schaden, weil Totschlag und Mord unterschieden werden? Beides stellt einen ähnlichen Sachverhalt dar, nur ist Totschlag eine Handlung aus dem Affekt und Mord eine geplante Tötung. Dasselbe ist es im internationalen Recht mit Konfliktbezeichnungen. Ein Konflikt ist eben nicht gleich ein Krieg, nur weil sich zwei oder mehr Parteien bekämpfen. Sicher ist es das umgangssprachlich, das heißt dass die Bürger und die Soldaten (Soldaten sind keine Politiker sondern ein Haufen Nulpen die nichts besseres mit ihrem Leben anzufangen haben als sich über 10 Jahre in einem Mordverein zu verpflichten (persönliche Meinung, darum geht es auch nicht)) es gerne als Krieg bezeichnen können, aber es ist es eben nicht rechtlich, zumindest nicht für Deutschland.
Wir haben in Afghanistan einen Krieg, allerdings ist das ein Krieg zwischen der demokratisch gewählten und von der UN anerkannten afghanischen Regierung und den radikalislamischen Taliban, die aus dem eigenen Land kommen. Also ein Bürgerkrieg. Deutschland, Amerika, Großbritannien etc. unterstützen die Regierung auf Basis des internationalen Rechts, führen allerdings keinen Krieg in Afghanistan, da sie dann eben einen Krieg in Afghanistan führen würden. Das würde heißen, dass souveräne Nationen gegen Truppen auf dem Territorium einer souveränen Nation Krieg führen - also Krieg gegen diese Nation führen. Dem ist aber nicht so, da wir ja die Regierung Afghanistans anerkennen. Würden wir einen KRIEG gegen Afghanistan führen (So wie Bush 2001) müsste das Völkerrecht der UN vollkommen anders angewandt werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsv%C3%B6lkerrecht
NATÜRLICH ist das vollkommene Korinthenkackerei, die ansich weltfremd ist. Aber in der Politik sind diese Gründe eben essenziell wichtig - und deswegen dürfen Merkel und Guttenberg als Kanzlerin und Verteidigungsminister, die also auf der internationalen Politikbühne agieren, diesen Konflikt NICHT offiziell als Krieg bezeichnen - weil er es völkerrechtlich gesehen nicht ist.