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Rabenbunt
Guest
Wenn ich hier manche Kommentare lese wird mir ganz anders. Da wird übermütig von Rechtsstaatlichkeit gesprochen und was gefordert wird ist genau das Gegenteil!
Als die ersten Meldungen über den Fall Marco über die Medienlandschaft zu uns strömten, liefen sämtliche Boulevardblätter Amok, empörten sich über die Inhaftierung.
Die EU-Reife der Türkei wurde in Frage gestellt (dies ist meiner Meinung auch begründet, aber in erster Linie wegen hochgradigen Menschenrechtsverletzungen, nicht wegen der Inhaftierung).
Nach nur wenigen Tagen merkten die Medien, dass sie wohl voreilig gehandelt haben, konkrete Anschuldigen wurden bekannt, Missbrauch von Kindern, Spermaspuren, Gewalt etc. So harmlos war die Tat dann wohl doch nicht.
Und um es nochmal zu sagen: das Verfahren läuft so, wie es auch in Deutschland verlaufen wäre, einziger Punkt ist die länge der U-Haft, die in Deutschland max. 6 Monate dauern darf. Hier wurde sie nun schon einen Monat überschritten.
In Deutschland ist die (mögliche Tat) des Marco ebenso strafbar, vgl. § 176 StGB Missbrauch von Kindern. Der Strafbrakeitsrahmen geht hier bis zu 10 Jahren.
Und nun zum Schluss eine Frage an die aufgebrachten User mit ihrem glänzenden Halbwissen: Wenn die gleiche Tat einem Türken in Deutschland vorgeworfen worden wäre, hättet ihr ihn in U-Haft gesteckt oder in die Türkei zurückfliegen lassen?
Als die ersten Meldungen über den Fall Marco über die Medienlandschaft zu uns strömten, liefen sämtliche Boulevardblätter Amok, empörten sich über die Inhaftierung.
Die EU-Reife der Türkei wurde in Frage gestellt (dies ist meiner Meinung auch begründet, aber in erster Linie wegen hochgradigen Menschenrechtsverletzungen, nicht wegen der Inhaftierung).
Nach nur wenigen Tagen merkten die Medien, dass sie wohl voreilig gehandelt haben, konkrete Anschuldigen wurden bekannt, Missbrauch von Kindern, Spermaspuren, Gewalt etc. So harmlos war die Tat dann wohl doch nicht.
Und um es nochmal zu sagen: das Verfahren läuft so, wie es auch in Deutschland verlaufen wäre, einziger Punkt ist die länge der U-Haft, die in Deutschland max. 6 Monate dauern darf. Hier wurde sie nun schon einen Monat überschritten.
In Deutschland ist die (mögliche Tat) des Marco ebenso strafbar, vgl. § 176 StGB Missbrauch von Kindern. Der Strafbrakeitsrahmen geht hier bis zu 10 Jahren.
Und nun zum Schluss eine Frage an die aufgebrachten User mit ihrem glänzenden Halbwissen: Wenn die gleiche Tat einem Türken in Deutschland vorgeworfen worden wäre, hättet ihr ihn in U-Haft gesteckt oder in die Türkei zurückfliegen lassen?
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