Razyl
Raid-Boss
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Technisch gesehen hat man was heruntergeladen...
Ist aber für ein Gericht im Normfall nicht nachweisbar, außer man möchte weiterhin Steuergelder in Unsummen verbraten und sich monatelang mit so einem Fall auseinandersetzen.
Bei Streams gibt es zwei Meinungen. Die eine sagt, man fertigt keine illegale Kopie an, weil der Film nur vorrübergehend im RAM drin ist. Andere sagen wieder, dass bereits das ausreichen würde. Gerichtsurteil gibt es dazu noch keines, daher sollte man mit beidem rechnen.
Man muss mit gar nichts rechnen. Die Wahrscheinlichkeit ist dermaßen gering - Fakt. Es gibt noch kein Gerichtsurteil gegen jemanden, der sich einen Stream angeschaut hat. Abgesehen davon ist es sehr, sehr, sehr, sehr unwahrscheinlich, dass sich eine Staatsanwaltschaft dazu hinbequemt und Millionen von Rechnern untersuchen lässt, davor natürlich noch die IP-Adressen raussucht etc. Die Staatsanwaltschaft wird nur nach den Betreibern fahden und einen Teil der Leute, die die Filme illegal auf Filehoster hochgeladen haben.
Der Film befindet sich wenn er fertig gestreamt ist in dem entsprechendem Ordner (als Flash, DivX, avi, etc.) und kann dann ganz normal gespeichert werden. Demnach ist ein Stream im Prinzip genau das selbe wie ein Download. Es macht absolut keinen Unterschied.
Es macht einen Unterschied. Beim Streamen befindet sich der Film lediglich temporär im Ram und wird im Regelfall nach Beendigung des Browsers, spätestens nach Herunterfahren des Rechners gelöscht. Wenn du ihn aber aus dem Ram abspeicherst, hast du dich strafbar gemacht, da der Film dann nicht mehr temporär auf deinem Rechner vorhanden ist.
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