Anfrage an alle WoW-User

100G für ein Mage-Portal zu verlangen
Löschstaub für die Glyphenentfernung für viel Geld anzubieten

Für jemanden der keine Ahnung hat hört sich das vlt. gut an ... und es gibt Leute die absolut ... ABSOLUT ... keine Ahnung von dem Spiel haben das sie da gerade spielen ... ich merke es Tag für Tag

Und erfahrene Spieler nutzen diese Unwissenheit zur eigenen Bereicherung aus
Hmm... klingt wie die Firmenstrategie von Apple.
 
Zum sogenannten Account-"hacking":
[1] § 202a StGB Ausspähen von Daten

Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugriff besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


[2]§ 303a StGB Datenveränderung

(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung sind auch im virtuellen Raum strafbar:

§111 StGB, §115 StGB und §297 StGB.

In allen 4 Fällen ist jedoch der Willen des Geschädigten ausschlaggebend, damit die Staatsanwaltschaft tätig werden kann.

Hm...

§ 111 StGB: "Öffentliche Aufforderung zu Straftaten"
§ 115 StGB: gibt es nicht
§ 297 StGB: "Gefährdung von Schiffen, Kraft- und Luftfahrzeugen durch Bannware"
 
Nicht nur WoW spezifisch, aber in diesem Zusammenhang rechtlich problematisch halte ich einige Aspekte des Persönlichkeitsrechts im Internet, vor allem im "täglichen Gildenleben".
Zum Beispiel:
- Gildenmitglieder verbreiten Fotos anderer Mitglieder aus einem "über mich"-Tread
- Mitschnitt und Verbreitung von TS Gesprächen
- Weitergabe von persönlichen Daten aus Fan- und Gildenseiten
- Kopieren von Guides oder anderen Texten ins eigene Gildenforum ohne Quellenangabe oder als Eigenprodukt betitelt
 
Das wird wohl die mit Abstand kürzeste Doktorarbeit, die es gibt.

1.Weder der Gildentresor, noch der Char, noch das Inventar, noch die Bankfächer und deren Inhalt, gehören und gehörten niemals den Spielern.
Thema Geistiges Eigentum und Besitz - nicht ahndungswürdig

2.Unnötig Geld an Blizzard ohne zocken zu können:
Mit unnötig meinst Du sicher die 12,99 Euro im Monat, die man für das Recht, den Server zu betreten, nach Verfügbarkeit bezahlt.
Bekannte Wartungsarbeiten abgezogen, bewegen sich die Serverleistungen und die Verfügbarkeit im oberen Drittel.
12,99 Euro im Monat, für Server die an 6 Tagen 24h erreichbar sind - mehr als angemessen, nicht ahndungswürdig.

3.Mit Namen unbeliebt machen:
Hier ist jeder seines eigenen Glückes Schmied, nicht ahndungswürdig.

4. Account hacken:
Account hacking ist nach § 202a StGB[1],(Elektronischer Hausfriedensbruch) und § 303a StGB)[2](Datenveränderung) strafbar und somit ahndungswürdig.



Für alle, die jetzt gleich rumlallen, "der char gehört mir" usw.:
Lest euch die Vertragsbestimmungen und die Infos durch. Das ist das, was ihr immer am Anfang beim WoW Start mit "Akzeptieren"wegklickt.....

Ich denke, das kann man so nicht stehen lassen:

1. Diese Argumentation hinkt in gleich mehrerer Hinsicht:
a) Grundsätzlich kann man auch an Dingen Diebstahl begehen, die dem Besitzer (also dem, der die Sache bei sich hat), nicht gehören. Wenn ich dir mein Auto vermiete und ein Dritter klaut dir die Kiste, dann macht der sich natürlich des Diebstahls schuldig. Ich gebe damit noch keine abschließende Meinung ab, sondern wollte nur sagen, dass SO nicht argumentiert werden kann.
b) Den Inhalt des Gildentresors als "geistiges Eigentum" - erst Recht in diesem Zusammenhang - zu bezeichnen, halte ich für SEHR gewagt.
c) Dass man sich prinzipiell auch an geistigem Eigentum vergehen kann, beweisen dir die Straf- und Bußgeldvorschriften des Urhebergesetzes.

2. Das Argument kann ich nicht nachvollziehen. Weil die Serverarbeit von Blizzard akzeptabel ist, soll es nicht strafbar sein, dass mir jemand den Nutzen aus meinen 12,99 Euro entzieht?

3. Kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen. Was meinst du damit?

4. Nach welcher Vorschrift das "Phishing" (das dürfte eine häufige Form des Accountdiebstahls sein) strafbar ist, ist alles andere als unumstritten! Wer hier einfach § 202a und § 303a StGB hinknallt, macht es sich da doch etwas einfach.

Es mutet in meinen Augen übrigens irgendwie widersprüchlich an, auf der einen Seite wie selbstverständlich zu behaupten, dass es strafbar ist (Punkt 4), den Account zu hacken und auf der anderen Seite den User als quasi rechtslos hinzustellen (Punkt 1 bis 3).


Davon abgesehen mal generell zur Strafbarkeit vom Accountdiebstahl:
Geht man davon aus, dass dieser nach den hier schon mehrfach angesprochenen Normen des StGB strafbar ist, sollte man sich schon klar machen, dass mit der z.B. Erschleichung der Account-Zugangsdaten die Strafbarkeit abgeschlossen ist. Was der Täter dann in der Folge macht, ist davon im Grunde unabhängig. Darf es aus strafrechtlicher Sicht keinen Unterschied machen, ob der Täter nur die Daten in Erfahrung bringt und sie wieder löscht oder ob er sich dann damit einloggt und eine beträchtliche Zeit mit dem Char spielt und ihn "verunstaltet"? (Noch mal: ich gebe dazu noch keine Meinung ab, sondern werfe nur die Frage auf).

Noch zum Thema "Der Char gehört einem ja nicht, sondern Blizzard": So einfach geht das aber auch nicht... Wie so etwas zivilrechtlich zu beruteilen ist, steht ohnehin auf einem anderen Blatt. Strafrechtlich darf aber schon die Frage erlaubt sein, ob man nicht (immerhin zahlt man dafür, teilweise über Jahre!) auch eine schützenswerte Rechtsposition gerade bezüglich der eigenen Chars hat.
 
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