Das wird wohl die mit Abstand kürzeste Doktorarbeit, die es gibt.
1.Weder der Gildentresor, noch der Char, noch das Inventar, noch die Bankfächer und deren Inhalt, gehören und gehörten niemals den Spielern.
Thema Geistiges Eigentum und Besitz - nicht ahndungswürdig
2.Unnötig Geld an Blizzard ohne zocken zu können:
Mit unnötig meinst Du sicher die 12,99 Euro im Monat, die man für das Recht, den Server zu betreten, nach Verfügbarkeit bezahlt.
Bekannte Wartungsarbeiten abgezogen, bewegen sich die Serverleistungen und die Verfügbarkeit im oberen Drittel.
12,99 Euro im Monat, für Server die an 6 Tagen 24h erreichbar sind - mehr als angemessen, nicht ahndungswürdig.
3.Mit Namen unbeliebt machen:
Hier ist jeder seines eigenen Glückes Schmied, nicht ahndungswürdig.
4. Account hacken:
Account hacking ist nach § 202a StGB[1],(Elektronischer Hausfriedensbruch) und § 303a StG
[2](Datenveränderung) strafbar und somit ahndungswürdig.
Für alle, die jetzt gleich rumlallen, "der char gehört mir" usw.:
Lest euch die Vertragsbestimmungen und die Infos durch. Das ist das, was ihr immer am Anfang beim WoW Start mit "Akzeptieren"wegklickt.....