Mein Onkel hat nen Bauernhof und der siehts auch nicht ein.
Für Bauern sind die Bestandteile ihres Viehs Goldbarren. Sie mögen die Tiere - aber sie sehen den Nutzen.
Ob jetzt eine Kuh beim Schlachten 3 Minuten länger braucht oder nicht, ist dabei irrelevant. Wenn das Fleisch zart ist, hat sichs ja gelohnt.
Das is die wirtschaftliche Denkweise.
Es widerstrebt mir zu glauben, dass es den Bauern derart egal ist, wie ihr Vieh geschlachtet wird. Irgendwie habe ich auch nicht das Gefühl, dass du dich bei deinem Onkel mal genau umgesehen hast. Natürlich ist das Vieh in erster Linie ein Nutztier, dessen Fleisch für den Erhalt des Betriebes wichtig ist. Das Bewußtsein in der Bevölkerung hat sich aber dahingehend geändert, dass man lieber etwas mehr Geld für qualitativ gutes Fleisch von artgerecht gehaltenen Tieren ausgiebt, als das mit Antibiotika und Vitaminpräparaten vollgestopften.
Ganz im Gegenteil.. in Großbetrieben sterben die Tiere meist sogar schneller und tonloser als in Bauernhöfen.
Vergleich:
Großbetrieb: Schlechte Haltung, wenig Platz, dreckig - dafür stets geschliffene Messer zum Köpfen der Tiere bzw Massenvernichtungsanlage zur Schlachtung von mehreren Tieren pro Minute. "Erschossen" werden da nur noch wenige.
Mittelgroßer Schlachtbetrieb/Metzger: Tiere werden hauptsächlich mit einem Kopfschuss gestreckt, meistens lässt man sie im Nachhinein einfach ausbluten. Qualvoll.
Bauernhof: Entweder der Bauer gibt sein Vieh zum Schlachthof (s.o.) oder er "drahnt da Henn' en Schädl um".
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Und um nicht zu vergessen.. die wenigsten Schlachtbetriebe schlachten nach gesetzlichen Vorschriften..
Auf welchem kasachischen Schlachtbetrieb hast du Dich herumgetrieben um mit solchen Stories aufzuwarten?
Messer, Kugeln?
Auf dt. Schlachthöfen und dabei spielt die Größe absolut keine Rolle werden Rinder entweder mit dem Bolzenschußgerät oder elektrischer Durchströmung betäubt und anschließend mit dem sog. Entblutungsschnitt getötet. Erschossen dürfen Rinder sowie die meisten Paar- /Einhufer, Schweine, Schafe und Ziegen nur zur Nottötung sowie mit Einwilligung der zuständigen Behörde [...] bei Tieren, die ganzjährig im Freien gehalten werden.
Und das auf den meisten Schlachtbetrieben nicht nach gesetzlichen Vorschriften geschlachtet wird, musst du mir erstmal beweisen. Schließlich können bei unsachlicher Behandlung der Tiere Geldstrafen zwischen 5000 - 25.000 Euro drohen sowie bei Strafttaten Gefängnis bis zu drei Jahren.
Für den interessierten Leser:
Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV
Tierschutzgesetz
Trivia: Dtl. ist damit dass erste Land, dass den Tierschutz in seiner Verfassung festgeschrieben hat.