Anmerkung: Goldkauf

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Hast du dafür Beweise? Wenn ja, dann bitte posten und nicht so einen Unsinn schreiben

Na ja die tatsache das auf mehreren Servern goldseller studnenlang (troz knapp 200 Tickets dazu) in OG durch die gegend fliegen können zeigt uns zumidnest das Blizzards wunsch Goldseller das Handwerk zu legen nicht umbedingt auf Platz 1 der To-do- Liste steht.
 
Ja. Selbst wenn die Goldseller das Gold an befreundete Accounts/Chars weitergeben, hinterlassen sie eine Spur die das Gold zurücklegt.
Wenn herauskommt, dass das Gold von einem Goldseller ist - wie z.B. auf meinem damaligen Realm wo jemand so penetrant damit angegeben hat,
500k Gold gekauft zu haben - kann dein Account wegen Goldkauf permanent gesperrt werden.

So einfach ist das, lies die Benutzerbestimmungen.

Und heute ist es so leicht Gold zu machen. Setz dich deine 2 Stunden auf den Pöter und du hast auch in ein paar Wochen das Goldcap erreicht.




Dein Halbwissen ist einfach köstlich1tens wird der käufer bestraft nich jemand anderes stell dir vor verkaufst wem nen epic und der hats gold durch goldkauf is klar dann kriegst auchn ban adios 30% der wow spieler sag ich nur.


Hinzukommt da sblizzard vor jahren erfolgreich verklagt wurde und niewieder einen spieler instant lebenslang bannen darf ausnahme sind rassistische gewaltverherlichende geschichten oder sexuelle belästigung.

Ansonnsten ist blizzard wie jeder vertragspartner verpflichtet seinem kunden eine chance zugeben und seinen fehler einzusehen und nichwiederzumachen.


Außerdem steht es jedem user frei einen anwalt on anspruch zunehmen und die nutzung einzuklagen auch das geht solange man nix angestellt hat logischerweise

AGB sind regeln und nicht für jedesland auch gültig gab schon genug wo gegen blizz geklagtwurde weil die agb was aussagten was aber nich rechtens waren indem land.
 
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Hinzukommt da sblizzard vor jahren erfolgreich verklagt wurde und niewieder einen spieler instant lebenslang bannen darf ausnahme sind rassistische gewaltverherlichende geschichten oder sexuelle belästigung.

Ansonnsten ist blizzard wie jeder vertragspartner verpflichtet seinem kunden eine chance zugeben und seinen fehler einzusehen und nichwiederzumachen.


Gits da auch noch nen Link zu?

Wieso sollte ich verplichtet sein, z.B. einen Ladendieb ein weiteresmal bei mir einkaufen zu lassen? Bei mir bekommt der jenige Hausverbot, dessen Nase mir nicht passt.
 
DARUM sollte man tunlichst davon absehen Gold zu KAUFEN: http://forum.buffed....count-gesperrt/

Nicht unbedingt aus Fairness, aber hauptsaechlich deswegen, da zum einen das Gold durch Hacks und Pishing "besorgt" und dann an den Endnutzer verteilt wird und zum anderen indem man für laecherliche Löhne Unterschichtler zu absolut miesen Konditionen beschaeftigt.

Das verkaufte Gold hat seinen Ursprung in 99% aller Faelle nämlich dadurch. Sonst wären die Preise fürs Gold ja auch viel höher und keiner würds kaufen.

Wer also Gold kauft, unterstuetzt gleichzeitig Betrug und lächerliche Dumpinglöhne. Aber das interessiert die meisten eh nicht, die gerade erst den frisch durch kleine 8 jaehrige Kinderhände fertiggestellten Inderteppich geliefert bekommen haben, der nun seine 70 Gramm Reisportion "geniessen" darf.
 
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Ständig ließt man neue Threads über Goldkauf und ob es legal oder illegal sei. Selbst wenn es nicht erlaubt ist - was will blizzard machen wenn der jenige der das gold gekauft hat sagt, dass er das gold von einem freund geschenkt bekommen hat. ich mein es ist ja egal das es ein lvl 1 char mit dem namen "asfouqtu" ist... oder verstehe ich da was falsch?

Dinge die Blizz tun kann:

1. Sie beibachten dich ein weilchen und alles was du tust
2. Ohne warnung bekommste nen bann
3. Diesen bann, wenn se laune, haben wirste auch net mehr los


Am ende is es so... Blizz hat seine mgl und setzt die auch ein wenn sie es für richtig empfinden... wobei man sagen muss das sie wie Judge Dredd sind... und wer die Comics bzw Film kennt weis was ich andeuten möchte
 
Das kaufen von Gold (virtuelle Währung) gegen echtes Geld (Euro, Lira, Yen, what ever) ist laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Blizzard nunmal verboten genauso wie es verboten und sogar strafar ist im Realen Leben eine Gelddruckmaschine im Keller zu besitzen. Klar kann es Blizzard egal sein ob du einen Freund namens "mlöfsjalkfnes,jagfhskudfhl" hast, jedoch würdest du es im RL fair finden wenn dein Kumpel sagen wir mal 50.000 Euro im Monat verdient (Gelddruckmaschine) und du durch deinen Bürojob nur lächerliche 1.300 Euro Netto?

Klar du könntest deinen Bekannten fragen ob er dir nicht mal so ebend 10.000 Euro schenkt doch wenn das jeder machen würde währe das Geld irgendwann nix mehr wert. Soetwas nennt man Inflation.

Genauso verhällt es sich mit Virtueller Währung wenn jeder der 11 Millionen Weltweit spielenden WoWler Gold von Gehackten Accounts und Bots kaufen würde währe die Goldseller Industrie Reich und ein stack Glutseidenstoff würde mal ebend 30.000 Gold kosten. Um der Virtuellen Inflation herr zu werden wird dem ein Riegel vorgeschoben und Gold käufer und verkäufer auch angemessen bestraft was auch gut so ist.

mfg
 
^so ein schwachsinn.

es ist laut deustchem gesetz verboten geld zu drucken, zu fälschen usw.. das gesetz hat der bundestag beschlossen der aus gewählten personen besteht. das deutsche volk hat sich also das geld selbst gegeben.

die AGB hat sich irgendein firmenanwalt ausgedacht. ob sie in deutschland gelten ist fragwürdig und wenn man dagegen verstösst wird man nicht bestraft, im sinne des strafgesetzbuches.

blizzard kann lediglich den account kündigen. dagegen kann man vorgehen. und dann entscheidet, wenn es denn soweit kommt, ein gericht.

und mit fair oder unfair hat das alles nichts zu tun.
 
^so ein schwachsinn.

es ist laut deustchem gesetz verboten geld zu drucken, zu fälschen usw.. das gesetz hat der bundestag beschlossen der aus gewählten personen besteht. das deutsche volk hat sich also das geld selbst gegeben.

die AGB hat sich irgendein firmenanwalt ausgedacht. ob sie in deutschland gelten ist fragwürdig und wenn man dagegen verstösst wird man nicht bestraft, im sinne des strafgesetzbuches.

blizzard kann lediglich den account kündigen. dagegen kann man vorgehen. und dann entscheidet, wenn es denn soweit kommt, ein gericht.

und mit fair oder unfair hat das alles nichts zu tun.


Was recht lustig sein kann wenn man halb der is wo zeigen muss das Spieler "ugkbfjhbds" ein kumpel is... am ende is man halb der dumme wenn es sein muss die beweise zu finden die einen entlasten könnten. Blizz hats einfacher... deren mitarbeiter bannen einen und fertig... un die ham nebenbei auch einen längeren atem dabei XD
 
...blizzard kann lediglich den account kündigen. dagegen kann man vorgehen. und dann entscheidet, wenn es denn soweit kommt, ein gericht...

Nur ist es nicht auch so, das Blizz seinen Sitz in den USA hat und über die Entscheidungen deutscher Gerichte lacht?
 
Ob Goldkauf nun legal ist oder nicht, man sollte immer bedenken, das man sich durch geltliche Werte einen spielerischen Vorteil erkauft.

Das verstößt vllt. gegen die AGB, wahrscheinlich nicht gegen Gesetze, aber vor allem gegen die Spielermoral.
 
Nur ist es nicht auch so, das Blizz seinen Sitz in den USA hat und über die Entscheidungen deutscher Gerichte lacht?

Man kann Blizzard gar nicht in Deutschland verklagen. Gerichtsstand ist mit sicherheit iwo in den USA das heißt man muss da seine Klage einreichen. Nicht zu vergessen wie teuer einem der spaß kommt nur damit mandann weiter zocken kannst, wenn man überhaupt recht bekommen sollte.
 
das problem was die meisten nicht verstehen ist wie das gold erwirtschaftet ird. Da kommen die verstöße in den agbs:
1. Autobotting, eingrif in die spiel mechanik und automatisierung, beides nicht erlaubt.
2.accounthacks worauf verärgerte user die gms voll heulen.
Aber ich ges zu mein acc wurde auch vor nem jahr gehackt, alles weg und verkauft und mein main programiert um äonenfeuer zu farmen. Zum glück hat nen freund nen gm angeschrieben als ich nie im chat geantwortet habe
 
Nur mal als Klarstellung:

In der EU ist unser Vertragspartner nicht Blizzard USA sondern:
Blizzard Entertainment S.A.S.
TSA 60 001
78140 Vélizy-Villacoublay
Frankreich

Wenn einer Klagen will/muss und in der EU lebt, ist der Gerichtstand nicht in Delaware, USA sondern in Frankreich.
 
ich würde nix kaufen allein durch das questen bekommst du erstmal genug gold
 
wollt mir gerade mal die verkaufsbedingungen runterladen:

http://eu.blizzard.com/store/termsofsale.pdf

LOL
 
Nur mal als Klarstellung:

In der EU ist unser Vertragspartner nicht Blizzard USA sondern:
Blizzard Entertainment S.A.S.
TSA 60 001
78140 Vélizy-Villacoublay
Frankreich

Wenn einer Klagen will/muss und in der EU lebt, ist der Gerichtstand nicht in Delaware, USA sondern in Frankreich.

Was es aber auch nicht viel besser macht, aber Danke für den Hinweis^^
 
Im Falle eines Bans :

Goldwert 50 €, Gerichtskosten 5000 € + !?

neuer Acc+ Leverlservice + neues Gold = paar hundert Euro

ebay acc mit Allem = paar hundert Euro.

Eines von Beidem würde schon durchkommen, ein Prozess rechnet sich im Falle eines Banns nun wirklich nicht.
Rein theoretische Rechnung, ich persönlich gebe nicht 1 rl cent, ausser dem Abo, für Wow aus.
Denn Lieber ne Flasche leckeren Balsamico.
 
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Der Gerichtsstand von Blizzard ist völlig irrelevant da wir, meistens, natürliche Personen sind und weder als Kaufmann noch als Körperschaft klagen und folglich auch keine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen haben.

Die Gerichtsbarkeit befindet sich am jeweiligen Wohnsitz desjenigen, der gegen Blizzard vorgehen möchte. Lässt sich auch wunderbar im EGBGB, der ZPO und EU-technisch noch der EuGVVO nachzulesen.

EDIT: Welches Recht dann anwendbar ist steht auf einem anderen Blatt.
 
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Allgemeiner Gerichtsstand

Sofern ein Rechtsstreit in den Anwendungsbereich der Vorschriften der EuGVVO fällt, sind Personen, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats haben, ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit grundsätzlich vor den Gerichten dieses Mitgliedstaats zu verklagen.

Die EuGVVO geht von Personen als Parteien des Prozesses aus. Für Gesellschaften und juristische Personen bestimmt Art. 60 EuGVVO, dass diese ihren Wohnsitz an dem Ort haben, an dem sich
ihr satzungsmäßiger Sitz,
ihre Hauptverwaltung oder
ihre Hauptniederlassung
befindet. Demnach besteht, wenn satzungsmäßiger Sitz und Ort der Hauptverwaltung voneinander abweichen, ein Wahlrecht des Klägers. Wenn eine Gesellschaft bspw. ihren satzungsmäßigen Sitz in Großbritannien hat, jedoch die Hauptverwaltung in einem anderen Staat, so kann sowohl in Großbritannien als auch in dem Staat, in dem die Hauptverwaltung sich befindet, geklagt werden. Die EuGVVO sieht bei dem allgemeinen Gerichtsstand lediglich eine internationale Zuständigkeit vor. Welches Gericht in dem jeweiligen Mitgliedstaat zuständig ist, wird in der Verordnung nicht geregelt.

Heißt für mich. Wer Blizzard anklagt, muß dies vor einem französischen Gericht tun, denn dort unterhält Blizzard seinen europäischen Sitz.
 
Ja, du hast ein Wahlrecht (basiert nicht auf diesem Auszug aus den EuGVVO)... man kann als Deutscher natürlich auch in Frankreich vor das Zivilgericht ziehen, Sinn macht das allerdings nicht. ^^

Wenn ich nachher mehr Zeit habe suche ich das raus.
 
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