Anmerkung: Goldkauf

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Leute was soll die Aufregung über Goldkäufe wenn Blizzard das wirklich verhindern wollte wäre es ein leichtes für sie das auch zu tun aber sie wollen es doch gar nicht überlegt und schaut euch Seiten wie mmoggg mal an was die da alles verkaufen also die arbeiten auf jeden Server bzw. Fraktion mit spitzen Gilden zusammen oder glaubt ihr wirklich das machen nur Chinesen ?? ) die verkaufen RAID titeln bzw. pvp punkte und ränge also die verkaufen fast alles glaubt ihr das machen ein paar Chinesen die in ganzen Tag Gold Farmen ? Also auf unseren Server Mug gibt es eine Gilde die angeblich zu denn besten zählt die verkaufen an einem Tag so nebenbei mal je 120 Stack Kräuter von jeder Sorte oder mal 15 Chopper oder einen RAID Erfolg um 25k Gold glaubt ihr die brauchen am Tag 100k Gold für rep.kosten Blizzard würde das doch sowieso am liebsten selber vermarktenund zum Schluss :ugly:LIZZARD HATTE GEBURSTAG ENDLICH KONNTE WIR UNS EIN NEUES HAUSTIER IM SHOP KAUFEN DER DANK AN SEINE ABONNENTEN ) THX


genau so sehe ich das auch, klar werden GoldVERKÄUFER gebannt, aber nur solche, die inGAME die werbung fahren.
die grossen Goldseller brauchen die werbung im spiel nicht !
 
Ob verboten oder nicht ist egal, wenn der Betreiber beschliesst dich deswegen vom Spiel auszusperren tut er es.
Genauso muss er nicht vor irgendeinem Gericht beweisen, dass Du Gold gekauft hast, die Beweise müssen für ihn selbst reichen mehr nicht.

Natürlich muss er. Spätestens dann wenn der Nutzer auf Vertragserfüllung klagt. Die AGBs gelten nicht nur einseitig.
Man ist mit Blizz einen Vertrag eingegangen und hat im Voraus bezahlt, für die entsprechende Spielzeit. Diese kann natürlich bei Verletzung der AGB gekündigt werden. Diese Verletzung muss aber nachgewiesen werden können.

Ansonsten könnte sich Blizz ja gleich denken, och unsere Server sind grad etwas überlastet wir bannen jetzt mal 20% der User mit fadenscheinigen Gründen denn wir sind Gott.
Wenn sie einen AGB Bruch nicht nachweisen müssen.

Das ist nicht vergleichbar mit einem Laden wo der Hausherr Hausrecht hat und dich rausschmeissen kann wenn ihm deine Nase nicht passt.
Eher mit einem Bus. Da kann dich der Busfahrer auch nicht rausschmeissen wenn du ein gültiges Ticket hast nur weil ihm deine Nase nicht passt. Immerhin wurde für die Busfahrt bezahlt. Ein Verstoss gegen die AGB muss der Busfahrer nachweisen (z.B. mit Zeugen)
 
Natürlich muss er. Spätestens dann wenn der Nutzer auf Vertragserfüllung klagt. Die AGBs gelten nicht nur einseitig.
Man ist mit Blizz einen Vertrag eingegangen und hat im Voraus bezahlt, für die entsprechende Spielzeit. Diese kann natürlich bei Verletzung der AGB gekündigt werden. Diese Verletzung muss aber nachgewiesen werden können.

Ansonsten könnte sich Blizz ja gleich denken, och unsere Server sind grad etwas überlastet wir bannen jetzt mal 20% der User mit fadenscheinigen Gründen denn wir sind Gott.
Wenn sie einen AGB Bruch nicht nachweisen müssen.

Alle Rechtsansprüche, Besitz-, Eigentums- und geistigen Eigentumsrechte an oder im Zusammenhang mit World of Warcraft (einschließlich und ohne Einschränkung Benutzer-Accounts, Titeln, Computer-Codes, Themen, Objekten, Charakteren, Namen von Charakteren, Handlungen/Geschichten, Dialogen, Schlagworten, Orten, Konzepten, Grafik, Animationen, Sounds, musikalischer Kompositionen, audiovisueller Effekte, Art der Benutzung, moralischer Rechte, mitgelieferter Dokumentationen, „Applets“, die in World of Warcraft integriert sind, Niederschriften aus Chat-Räumen, Charakter-Profil-Informationen, Aufzeichnungen von auf World of Warcraft gespielten Spielen, des World of Warcraft-Clients und der Server Software ) liegen bei Blizzard Entertainment oder seinen Lizenzgebern.

Dem Spieler gehört gar nix aus dem Spiel außer der Spielzeit.

Blizzard Entertainment behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Ihren Zugang zu dem Service zu sperren oder zu kündigen und den Account zu deaktivieren oder zu löschen, wenn:
(1) Buchungen über Ihre Kreditkarte nicht ausgeführt werden können;
(2) bereits erfolgte Abbuchungen aus irgendwelchen Gründen Blizzard Entertainment rückbelastet werden; oder
(3) die gesamte, auf Ihrer "World of Warcraft Game Card" oder einem ähnlichen Träger für den Zugang zu World of Warcraft gutgeschriebene Spielzeit verbraucht wurde.

Blizzard kann dir deinena cc kündigen zum ende eines Monats so wie du auch. und dannach dürfen Sie ihn löschen. Sie müssen gar nix beweisen. Sie bannen dich Kündigen den vertrag und Löschen den acc fertig. Diese AGB haben wir alle akzeptiert.
 
Goldkauf verstößt gegen die Spielerehre.

Jeder der auch nur etwas Stolz hat, erarbeitet sich alles ehrlich.
 
Kauft doch mittlerweile sowieso jeder Gold der zuviel Geld übrig hat. Sonst gäbe es nicht so eine hohe inflation in WoW wo man dann für Items über 20000 gold bezahlen müsste
 
Diese AGB haben wir alle akzeptiert.

Man kann auch rechtlich unwirksame AGBs annehmen. Sie werden dadurch nicht zwingend bindend.

Und wenn du nur spielzeit gekauft hast, dann ist das halt so. Aber dafür hast du bezahlt und einen Vertrag und nur so zum Spass dürfen sie diese Spielzeit nicht kürzen. Verstoss gegen die AGB ist ein Grund, muss aber nachgewiesen werden. Sie können dich nach ende deiner Vertragszeit kündigen. Sie könnten sich aus dem Vertrag auch rauskaufen, indem sie dir z.B. die ungenutzte Zeit rückvergüten aber einfachso sperren geht sicher nicht. Nichterfüllung des Vertrags.
 
Ich glaube, einige Überschätzen hier ihre Argumentationskraft gegenüber Blizzard. Soweit ich das im offiziellen WOW-Forum mitbekommen habe, werden die meisten Goldkäufer über ihren gesperrten Account nicht von einem diskussionswilligen GM informiert, sondern schlicht und ergreifend per Mail. Blizzard diskutiert nicht über ihre Entscheidungen, sondern setzt sie um.
Ich verweise nur auf den Ban von Ensidia, als sie Saronitbomben beim LK Kampf eingesetzt haben. Obwohl sie keine schlechten Argumente hatten (Saronitbombe in der Standardrota) und über einiges an Reputation und Öffentlichkeitswirkung verfügten, wurden sie ohne lange Diskussion gesperrt.

Goldkauf kann so legal sein wie es will. Wenn Blizzard der Ansicht ist, dass sie einen Account sperren wollen, werden sie das einfach tun. Das ist auch kein Problem, da die Spieler keinerlei Eigentumsrechte an ihren Charakteren haben.

Und zu dieser vermeintlichen Nachweispflicht: Es muss vor dem Kunden gar nichts nachgewiesen werden und wird auch nichts nachgewiesen. Die Bann-Mitteilungen von Blizzard sind so allgemein gehalten, dass gar nicht daraus hervorgeht, ob man nun wegen Goldhandels oder etwas anderem gebannt wird.
Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, sieht die Sache natürlich anders aus. Aber das Thema "Gerichtsverhandlung" kann man wohl ohne weiteres vernachlässigen. Welcher der Spieler (viele minderjährig) würde das schon machen und würde zweitens der Streitwert überhaupt hoch genug sein (11,99 bei einem Monat Spielzeit), dass eine Klage überhaupt zugelassen würde...

Zum Thema Nachweispflicht: Billzard weist den gebannten Kunden gar nichts nach. Die Bann-Mitteilungen sind so allgemein, dass auch gar nicht daraus hervorgeht, ob nun wegen Goldkaufs gebannt wurde oder wegen etwas anderem.
Vor Gericht sähe die Sache möglicherweise anders aus. Ich bezweifle aber stark, dass einer der (oft minderjährigen) Spieler hier tatsächlich klagen würde. Und v.a. dass der Streitwert (11,99 für einen Monat Spielzeit) ausreicht, dass eine Klage vom Gericht überhaupt zugelassen wird.

Ich persönlich kenne allerdings niemanden, der wegen Goldkaufs gebannt wurde. In Kombination mit dem offenbar blühenden Goldgeschäft, kann man schon die Frage stellen, ob Blizzard überhaupt dagegen vorgeht...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Naja ich glaub schon das die Klage vor nem Zivilgericht zugelassen werden würde da es sicher nicht um 11,90 geht sonderen eher um Grundsätzliche Fragen.

Allerdings glaub ich kaum das jemand interesse hätte so ne komlizierte Sache durchzufechten nahezu unbezahlbar und zeitaufwändig.

Bevor einer unserer "Rechtsexperten" jetzt wieder mit Prozesskostenbeihilfe ankommt sowas gibt es nur bei elementaren Sachen.

Denn ich denke bis jetzt sind sich Gerichte einig das es weder Lebensnotwendig noch von öffentlichem Interesse ist ob jemand WoW zocken kann.

Auch wenn das hier sicher einige anders sehen.


Außerdem geht Blizz gegen Goldverkäufer vor, das aber relativ sorgfältig und das ist halt Zeit und Kostenintensiv.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Man kann auch rechtlich unwirksame AGBs annehmen. Sie werden dadurch nicht zwingend bindend.

Und wenn du nur spielzeit gekauft hast, dann ist das halt so. Aber dafür hast du bezahlt und einen Vertrag und nur so zum Spass dürfen sie diese Spielzeit nicht kürzen. Verstoss gegen die AGB ist ein Grund, muss aber nachgewiesen werden. Sie können dich nach ende deiner Vertragszeit kündigen. Sie könnten sich aus dem Vertrag auch rauskaufen, indem sie dir z.B. die ungenutzte Zeit rückvergüten aber einfachso sperren geht sicher nicht. Nichterfüllung des Vertrags.


Sehr gut. Kostet dich 500+ € für Anwalt und Co und bekommst dafür von Blizzard 6,24 € für die Restspielzeit zurück. Dein Acc ist trozdem weg und die chars auch. Glückwunsch.
Im übrigen wo sind die AGBs unwirksam? Vertragsfreiheit. Wenn ich Vertraglich festlegen will, dass der andere (Blizzard) jederzeit den Vertrag Aufheben kann und alles was ich bekommen habe für mein Geld trozdem ihm gehört ist das rechtlich erlaubt. Selber schuld wer so verträge eingeht sagt dann Vater Staat.
 
Sehr gut. Kostet dich 500+ € für Anwalt und Co und bekommst dafür von Blizzard 6,24 € für die Restspielzeit zurück. Dein Acc ist trozdem weg und die chars auch. Glückwunsch.

Es geht ja nicht darum. Es geht nur darum dass die Aussage Blizz kann machen was es will nur weils in den AGB steht und das mit Recht. Das können sie eben nicht, nur solange sich keiner wehrt.

Klar sind 11 Euro peanuts. Aber du wirst dich wohl auch wehren wenn ich dir 11 Euro wegnehme und du dafür keine Gegenleistung kriegst.

Im übrigen wo sind die AGBs unwirksam? Vertragsfreiheit. Wenn ich Vertraglich festlegen will, dass der andere (Blizzard) jederzeit den Vertrag Aufheben kann und alles was ich bekommen habe für mein Geld trozdem ihm gehört ist das rechtlich erlaubt. Selber schuld wer so verträge eingeht sagt dann Vater Staat.

Vertragsfreiheit gibts nur solange man nicht gegen Gesetze und einige andere Grundsätze verstösst. In den AGB kann noch so oft drinstehen das man z.B. keine Gewährleistung hat. Man hat sie trotzdem auch wenn man die AGB unterzeichnet, bestätigt und was weiss ich noch alles hat.
Man kann in die AGBs nicht jeden Müll reinschreiben und das ist dann gültig.
 
Es geht ja nicht darum. Es geht nur darum dass die Aussage Blizz kann machen was es will nur weils in den AGB steht und das mit Recht. Das können sie eben nicht, nur solange sich keiner wehrt.

Klar sind 11 Euro peanuts. Aber du wirst dich wohl auch wehren wenn ich dir 11 Euro wegnehme und du dafür keine Gegenleistung kriegst.
Nicht wenn mich die 11 Euro 500 Kosten. Dem schlechten Deld nicht das Gute hinterherwerfen nennt man das


Vertragsfreiheit gibts nur solange man nicht gegen Gesetze und einige andere Grundsätze verstösst. In den AGB kann noch so oft drinstehen das man z.B. keine Gewährleistung hat. Man hat sie trotzdem auch wenn man die AGB unterzeichnet, bestätigt und was weiss ich noch alles hat.
Man kann in die AGBs nicht jeden Müll reinschreiben und das ist dann gültig.

Richtig. Aber das hat mit dem Fall um den es geht ja nix zu tun. Ich mag das BGB nicht auswendig kennen aber welche Gesetztespassage macht deiner Meinung nach Blizzards AGB ungültig?
 
Ok, jetzt will ich nochmal meinen Senf dazu geben.

Wenn ich bei Blizzard einen Account erstelle, gebe ich damit eine Willenerklärung ab, schriftlich. Die Rechtsfolge ist eine Eigentumsübertragung gegen Entgeld. Das Eigentum kommt von Blizzard, die nutzungserlaubnis für die Server und das virtuelle Gut BLizzards. Das entgeld sind Abogebühren oder eine Gamecard. Somit haben wir einen rechtsverbindlichenvertrag abgeschlossen. Und dieser Vertrag hat bedingungen, die sogenannten AGBs, die Lizenzvereinbarung, und das Anti-cheating-system.

Halte ich mich nicht an den rechtsverbindlichen Vertrag indem ich die Bedingungen verletze, indiesem Fall den in den AGB´s verbotenen Goldkauf, kann Blizzard den Vertrag aufkündigen. Das bedeutet ich darf den Server und das geistige Gut Blizzards nciht mehr nutzen, der sogenannte Ban.
 
Halte ich mich nicht an den rechtsverbindlichen Vertrag indem ich die Bedingungen verletze, indiesem Fall den in den AGB´s verbotenen Goldkauf, kann Blizzard den Vertrag aufkündigen. Das bedeutet ich darf den Server und das geistige Gut Blizzards nciht mehr nutzen, der sogenannte Ban.

Hast du auch gelesen? Die Aussage war. Blizz könne auch ohne Probleme Bannen und den Vertrag vor Ablauf aufkünden wenn der User nicht gegen die AGBs verstossen hat. Z.B. wenn Blizz denkt man hätte gegen die AGBs verstossen.
 
Ständig ließt man neue Threads über Goldkauf und ob es legal oder illegal sei. Selbst wenn es nicht erlaubt ist - was will blizzard machen wenn der jenige der das gold gekauft hat sagt, dass er das gold von einem freund geschenkt bekommen hat. ich mein es ist ja egal das es ein lvl 1 char mit dem namen "asfouqtu" ist... oder verstehe ich da was falsch?

Das war die Topicfrage. Und darauf bezog sich schlussendlich meine Antwort.
 
Ich finde es sehr erstaunlich, das sich gleich mehrere Moderatoren dieses Forums " Rechtsberatend" an diesem Thema beteiligen!
Sry....bin immo etwas sprachlos......obwohl es doch hier absolut nichts zu Diskutieren gibt....oder ??????
 
Hol tief Luft, dann kommt die Sprache wieder.

Wo es um Recht geht, gibt es immer Diskussionen. Zumindest da wo nicht Kommunismus herrscht oder die Scharia gilt.
 
Ich finde es sehr erstaunlich, das sich gleich mehrere Moderatoren dieses Forums " Rechtsberatend" an diesem Thema beteiligen!
Sry....bin immo etwas sprachlos......obwohl es doch hier absolut nichts zu Diskutieren gibt....oder ??????

Beim Thema Virtuelles Gut bewegen wir uns in Deutschland imme rnoch auf dünnem Eis. Es gibt keine Aussagekräftigen gerichtsurteile oder entprechende Gesetztestexte die diese Dinge Regeln. Daher find ich es interesant aus welcher Sicht die ganzen verschiedenen Leute hier es jeweils sehen.
 
Beim Thema Virtuelles Gut bewegen wir uns in Deutschland imme rnoch auf dünnem Eis. Es gibt keine Aussagekräftigen gerichtsurteile oder entprechende Gesetztestexte die diese Dinge Regeln. Daher find ich es interesant aus welcher Sicht die ganzen verschiedenen Leute hier es jeweils sehen.


Naja, der Kauf virtueller Güter mit echtem Geld ist klipp und klar in den AGB untersagt.

Einzige Frage die sich stellt ist. Sind die AGB Rechtsgültig oder nicht?

Solang sich niemand mit sehr viel Zeit, Geld oder Langeweile damit auseinandersetzt und eventuelle Rechtswidrigkeiten findet und diese auch noch anmahnt, sind die AGB einfach als gegeben anzusehen.
 
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