Des mit der meinungsfreiheit ist eh ein recht zweischneidiges schwert. Denn diese Grundrecht wird nämlich bereits im nachsatz mit 5.2 wieder eingeschränkt. in dem auf diverse einschränkende gesetze verwiesen wird.
abgesehen das sich des eher auf die staatliche gewalt bezieht.
Das viele die sich darauf beziehen wollen leider den nicht lesen merkt man leider viel zu oft.
aber darunter fällt denn zum verleumdung ehrbeleidigung und geschäftschädigung und noch so einiges anders.
genauso wie des hausrecht was durchaus in vituellen räumen gilt. vor auf offiziellen plattformen welche von den betreibern bereitgestellt werden. siehe die blizzard foren oder spielserver.
dort gilt das selbe wie im normalen laden geschäft des bäckers müller. wenn ich da hinstelle und für den bäcker meier werbe oder die ware schlechtmache denn hat er genauso des recht mich des ladens zu verweisen.
wie es blizzard hat wenn ich sie im blizzard forum beleidige oder mich geschäftschädigend da verhalte.
Du sprichst da viele wichtige Punkte an. Sämtliche Grundrechte, ich habe das in diesem Thread schon einmal erwähnt, gelten nur im Verhältnis Bürger zu Staat. Der Bürger kann sich nicht im Verhältnis zu anderen Bürgern (oder auch zu Firmen, zivilrechtlichen Gesellschaften u. ä.) darauf berufen. Wer im Lager des Staates steht, also zum Beispiel Beamter ist, kann sich darauf ebenfalls nicht berufen, hier gelten die Grundsätze des sogenannten "besonderen Gewaltverhältnisses".
Die Reichweite von Freiheit ist in erster Linie einmal ein philosophisches Problem. Es gibt eine weitestgehend anerkannte Minimalanforderung an ethisches Verhalten, die goldene Regel. Unterlasse das, von dem Du nicht möchtest, dass andere es Dir antun. Damit einher geht Kants kategorischer Imperativ: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“
Spinnt man den Gedanken, der goldener Regel und kategorischem Imperativ zugrunde liegt, weiter, ergibt sich daraus, dass das Recht des Einzelnen da endet, wo das des anderen beginnt. Wobei es Grenzbereiche gibt. Der Kernbereich, die Menschenwürde, sollte unantastbar sein. In Fragen, die darüber hinaus gehen, kann es notwendig sein, die Rechte des Einzelnen zugunsten der Rechte anderer einzuschränken.
Deshalb wird auch die Meinungsäußerungsfreiheit nicht schrankenlos gewährt, sondern ist durch die allgemeinen Gesetze einschränkbar. Juristen verkünden so gerne, dass eine Zensur in Deutschland nicht stattfindet. Das ist korrekt, es findet nicht eine Zensur statt, sondern viele. Ein Beispiel, das uns Computerspielern sofort geläufig sein dürfte: Die Jugendschutzgesetze. Die viele sinnvolle Maßnahmen zum Schutz der Jugend enthalten, aber auch gern missbraucht werden, um verwerfliche Formen der Zensur zu befördern.
Straftatbestände zu Falschaussage, übler Nachrede u. ä. unterfallen übrigens von vornherein nicht der Meinungsäußerungsfreiheit. Da in diesen Fällen keine Meinung geäußert, sondern Tatsachen behauptet werden. Es gibt zwar zahlreiche Grenzfälle, aber der Jurist grenzt ab, ob tatsächlich Meinungen geäußert oder in Wirklichkeit Tatsachen behauptet werden. Meinungen sind vom Gesetz geschützt, Tatsachenbehauptungen aber nicht. Sie sind auch nicht schutzwürdig, da sie, im Gegensatz zur Meinung, stets dem Beweis zugänglich sind.
Deshalb ist beispielsweise die Auschwitzlüge auch nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit geschützt. Holocaustleugner vertreten keine Meinung, wenn sie behaupten, der Mord an 6 Millionen Juden habe nicht stattgefunden, sie behaupten eine Tatsache. Eine, die sich durch eine Vielzahl historischer Dokumente problemlos widerlegen lässt. Insofern schränkt das Gesetz, das die Leugnung des Holocaust verbietet, auch nicht die Meinungsäußerungsfreiheit ein. Es geht hier nicht um eine Meinung.
Soweit es Blizzard angeht: Es gibt kein "Hausrecht an virutellen Räumen". Aber es gibt natürlich Vertragsverletzungen. Wenn man Blizzards Produkt nutzt und sich Blizzard gegenüber geschäftsschädigend verhält, ist dies ein Verstoß gegen zumindest vertragliche Nebenpflichten und kann natürlich entsprechend geahndet werden, z. B. durch Zeitstrafen oder vollständige Sperrung des Accounts.