Kleiner AGB-Führer

Danke an Wuzilla
top.gif


Das ist natürlich ein wichtiger Aspekt den ich auch noch in meinen Thread kurz reineditieren werde.
Das habe ich überhaupt nicht berücksichtigt!!!


An Tomminocka

Die AGB sind Vertragsbestandteile.

Wenn du einen Privatserver betreibst, wirst du darüber kaum einen Vertrag mit Blizzard geschlossen haben.
Kein Vertrag = keine AGB = kein Verstoß
 
Wenn du einen Privatserver betreibst, wirst du darüber kaum einen Vertrag mit Blizzard geschlossen haben.
Kein Vertrag = keine AGB = kein Verstoß


Genau. Die Software wird in aller Regel gar nicht legal erworben sein, ergo besteht auch kein Vertrag mit Blizzard.

Wenn sie legal erworben ist, dann stellt sich die Frage - auch das haben wir ja schon diskutiert -, ob die AGB dann überhaupt schon Vertragsbestandteil sind. Bei Kauf sind sie das mit ziemlicher Sicherheit noch nicht. Wahrscheinlich ist, dass sie es erst in dem Moment werden, wenn man den Account anlegt. Da man auf Privatservern aber nicht mit einem offiziellen Account spielt, gelangt man gar nicht zu diesem Zeitpunkt. Ergo mangelt es an einem wirksamen Vertrag, dessen Bestandteil die AGB sind.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das habe ich absichtlich ausgelassen weil ich da auf dünnes Eis komme.

Wenn du dazu modifizierte Software benutzt, könnten wir in den Bereich der Urheberrechtsverletzung kommen?
Oder vllt nur der Betreiber, oder auch die Nutzer ?? muss ich passen

Vllt weiss Emtra mehr ??
dunno.gif

Wofür zahle ich? Für die Nutzung der Software, des Servers oder von beidem? Danach würde ich dann abwägen, wie die Rechtslage ist.
 
privatserver sind legal
laut deutschem(oder europäischem recht sogar) ist emulation erlaubt da es dem fortschritt der software hilft
außerdem wie schon gesagt,man hat das spielt niemals erworben,zahlt nur für den spielaccount,das spiel ist frei verfügbar.
und ein vertrag gegen den man verstoßen haben könnte gibt es auch nicht
 
ganz nett
blub.gif

aber irgendwie wusste ich da schon vorher xD
leider einwenig trocken und humorlos gestaltet sons aber dickes lob
 
außerdem wie schon gesagt,man hat das spielt niemals erworben,zahlt nur für den spielaccount,das spiel ist frei verfügbar.
und ein vertrag gegen den man verstoßen haben könnte gibt es auch nicht


Öhm... Naja, die Argumentation hinkt jetzt aber ein bisserl. Danach wäre jedes Raubkopieren erlaubt, weil man mit der Herstellerfirma keinen Vertrag schließt. Um dies zu verhindern, haben die Götter uns aber das Urheberrecht gegeben.
 
Was passiert, wenn mein Account gesperrt wird, ich mir aber sicher bin, gar nichts böses gemacht zu haben?

Bevor man in irgendeiner Form über Klage und Anwalt redet oder nachdenkt (ja sind wir den shcon in Amerika?) sollte man erstmal den Support kontaktieren. Die können einem im Regelfall erstmal mitteilen weswegen man gesperrt wurde. Wenn man sich dann immer noch sicher ist unberechtigterweise gesperrt worden zu sein (und nicht nur "ungerecht" behandelt) dann kann man das in einem Dialog mit Sicherheit ausarbeiten und seinen Account wieder zurückerhalten.
 
Öhm... Naja, die Argumentation hinkt jetzt aber ein bisserl. Danach wäre jedes Raubkopieren erlaubt, weil man mit der Herstellerfirma keinen Vertrag schließt. Um dies zu verhindern, haben die Götter uns aber das Urheberrecht gegeben.

Das Spiel (den Client) kann sich ohnehin jeder runterladen wie und wann und wo er will. Gibt genügend (auch offizielle) Downloadmöglichkeiten. Das Clientprogramm an sich ist also frei verfügbar. (Prinzipiell kannst Du quasi auch die Original WoW Schachtel mit CDs und so weiterverkaufen, wird keiner was sagen, nur den Account darfst Du nicht weitergeben).

Das Urheberrecht interessiert Blizzard in dem Fall wenig, weil man ja ohne einen Account nichts weiter mit dem Client anfangen kann (solange man den nicht irgendwie anderweitig zu Geld verwandelt).
 
@ MohrhuhnXX

Danke. Ich fand das Humor und dieses Thema bisschen shwer zu vereinbaren sind, oder hast du schon mal Juristen lachen sehn
biggrin.gif


@ ei8th

Es ist immer sinvoll, den Versuch einer Einigung zu starten, bevor man zum Anwalt rennt. Besonders in einem Fall wie diesem, wo der Weg zum Gericht über die Maßen sinnlos ist.
Ich bin einfach davon ausgegangen, dass das selbstverständlich ist.
Oder nicht ?
 
Eine Frage auf die ich schon immer lange eine antwort gesucht habe:
- Was ist wenn ich nicht mit den AGB bei der installation eines spiels einverstanden bin?Habe ich dann gültiges recht das spiel genau unter der begründung umzutauschen?
- Was ist wenn ich nicht mit den AGB nach einem patch einverstanden bin wo sich die AGB verändert hat?--> Angenommen zahltag für den WoW account(diese ~13 euro) sei ein montag und am Di kommt ein patch hinaus wo ich nicht mehr mit den AGB einverstanden bin - hätte ich dann nicht per gesetzt das recht darauf 1monat laut den alten AGB zu spielen bzw auf rückerstattung des geldes?

thx
 
Des mit der meinungsfreiheit ist eh ein recht zweischneidiges schwert. Denn diese Grundrecht wird nämlich bereits im nachsatz mit 5.2 wieder eingeschränkt. in dem auf diverse einschränkende gesetze verwiesen wird.
abgesehen das sich des eher auf die staatliche gewalt bezieht.
Das viele die sich darauf beziehen wollen leider den nicht lesen merkt man leider viel zu oft.

aber darunter fällt denn zum verleumdung ehrbeleidigung und geschäftschädigung und noch so einiges anders.

genauso wie des hausrecht was durchaus in vituellen räumen gilt. vor auf offiziellen plattformen welche von den betreibern bereitgestellt werden. siehe die blizzard foren oder spielserver.

dort gilt das selbe wie im normalen laden geschäft des bäckers müller. wenn ich da hinstelle und für den bäcker meier werbe oder die ware schlechtmache denn hat er genauso des recht mich des ladens zu verweisen.

wie es blizzard hat wenn ich sie im blizzard forum beleidige oder mich geschäftschädigend da verhalte.
 
@ MohrhuhnXX
Danke. Ich fand das Humor und dieses Thema bisschen shwer zu vereinbaren sind, oder hast du schon mal Juristen lachen sehn
biggrin.gif


Naja, Tatsache ist, dass wir alle irgendwie bekloppt sind, aber Juristen mit Humor kenne ich durchaus. Auch wenn die meisten von ihnen nicht in klassisch juristischen Berufen arbeiten.
biggrin.gif
 
Des mit der meinungsfreiheit ist eh ein recht zweischneidiges schwert. Denn diese Grundrecht wird nämlich bereits im nachsatz mit 5.2 wieder eingeschränkt. in dem auf diverse einschränkende gesetze verwiesen wird.
abgesehen das sich des eher auf die staatliche gewalt bezieht.
Das viele die sich darauf beziehen wollen leider den nicht lesen merkt man leider viel zu oft.

aber darunter fällt denn zum verleumdung ehrbeleidigung und geschäftschädigung und noch so einiges anders.

genauso wie des hausrecht was durchaus in vituellen räumen gilt. vor auf offiziellen plattformen welche von den betreibern bereitgestellt werden. siehe die blizzard foren oder spielserver.

dort gilt das selbe wie im normalen laden geschäft des bäckers müller. wenn ich da hinstelle und für den bäcker meier werbe oder die ware schlechtmache denn hat er genauso des recht mich des ladens zu verweisen.

wie es blizzard hat wenn ich sie im blizzard forum beleidige oder mich geschäftschädigend da verhalte.


Du sprichst da viele wichtige Punkte an. Sämtliche Grundrechte, ich habe das in diesem Thread schon einmal erwähnt, gelten nur im Verhältnis Bürger zu Staat. Der Bürger kann sich nicht im Verhältnis zu anderen Bürgern (oder auch zu Firmen, zivilrechtlichen Gesellschaften u. ä.) darauf berufen. Wer im Lager des Staates steht, also zum Beispiel Beamter ist, kann sich darauf ebenfalls nicht berufen, hier gelten die Grundsätze des sogenannten "besonderen Gewaltverhältnisses".

Die Reichweite von Freiheit ist in erster Linie einmal ein philosophisches Problem. Es gibt eine weitestgehend anerkannte Minimalanforderung an ethisches Verhalten, die goldene Regel. Unterlasse das, von dem Du nicht möchtest, dass andere es Dir antun. Damit einher geht Kants kategorischer Imperativ: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“

Spinnt man den Gedanken, der goldener Regel und kategorischem Imperativ zugrunde liegt, weiter, ergibt sich daraus, dass das Recht des Einzelnen da endet, wo das des anderen beginnt. Wobei es Grenzbereiche gibt. Der Kernbereich, die Menschenwürde, sollte unantastbar sein. In Fragen, die darüber hinaus gehen, kann es notwendig sein, die Rechte des Einzelnen zugunsten der Rechte anderer einzuschränken.

Deshalb wird auch die Meinungsäußerungsfreiheit nicht schrankenlos gewährt, sondern ist durch die allgemeinen Gesetze einschränkbar. Juristen verkünden so gerne, dass eine Zensur in Deutschland nicht stattfindet. Das ist korrekt, es findet nicht eine Zensur statt, sondern viele. Ein Beispiel, das uns Computerspielern sofort geläufig sein dürfte: Die Jugendschutzgesetze. Die viele sinnvolle Maßnahmen zum Schutz der Jugend enthalten, aber auch gern missbraucht werden, um verwerfliche Formen der Zensur zu befördern.

Straftatbestände zu Falschaussage, übler Nachrede u. ä. unterfallen übrigens von vornherein nicht der Meinungsäußerungsfreiheit. Da in diesen Fällen keine Meinung geäußert, sondern Tatsachen behauptet werden. Es gibt zwar zahlreiche Grenzfälle, aber der Jurist grenzt ab, ob tatsächlich Meinungen geäußert oder in Wirklichkeit Tatsachen behauptet werden. Meinungen sind vom Gesetz geschützt, Tatsachenbehauptungen aber nicht. Sie sind auch nicht schutzwürdig, da sie, im Gegensatz zur Meinung, stets dem Beweis zugänglich sind.

Deshalb ist beispielsweise die Auschwitzlüge auch nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit geschützt. Holocaustleugner vertreten keine Meinung, wenn sie behaupten, der Mord an 6 Millionen Juden habe nicht stattgefunden, sie behaupten eine Tatsache. Eine, die sich durch eine Vielzahl historischer Dokumente problemlos widerlegen lässt. Insofern schränkt das Gesetz, das die Leugnung des Holocaust verbietet, auch nicht die Meinungsäußerungsfreiheit ein. Es geht hier nicht um eine Meinung.

Soweit es Blizzard angeht: Es gibt kein "Hausrecht an virutellen Räumen". Aber es gibt natürlich Vertragsverletzungen. Wenn man Blizzards Produkt nutzt und sich Blizzard gegenüber geschäftsschädigend verhält, ist dies ein Verstoß gegen zumindest vertragliche Nebenpflichten und kann natürlich entsprechend geahndet werden, z. B. durch Zeitstrafen oder vollständige Sperrung des Accounts.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Eine Frage auf die ich schon immer lange eine antwort gesucht habe:
- Was ist wenn ich nicht mit den AGB bei der installation eines spiels einverstanden bin?Habe ich dann gültiges recht das spiel genau unter der begründung umzutauschen?
- Was ist wenn ich nicht mit den AGB nach einem patch einverstanden bin wo sich die AGB verändert hat?--> Angenommen zahltag für den WoW account(diese ~13 euro) sei ein montag und am Di kommt ein patch hinaus wo ich nicht mehr mit den AGB einverstanden bin - hätte ich dann nicht per gesetzt das recht darauf 1monat laut den alten AGB zu spielen bzw auf rückerstattung des geldes?


Das berührt eine ähnliche Fragestellung, über die wir weiter oben schonmal diskutiert haben.

Nach meiner Auffassung schließt Du mit Blizzard zwei Verträge. Den Kauf-/Lizenzvertrag über den Erwerb des Spiels und einen zweiten zum Betrieb des Accounts.

Beim Kauf des Spiels sind die AGB noch gar nicht Vertragsbestandteil, weil Du keine Gelegenheit hattest, sie zur Kenntnis zu nehmen. Eine Änderung der AGB berührt den Kaufvertrag daher überhaupt nicht.

Die AGB werden lediglich Bestandteil des zweiten Vertrages, den über Einrichtung und Betrieb des Accounts.

Im Ergebnis würde ich also sagen: Du hast bei derartigen Änderungen das Recht, den Account zu kündigen. Aber das Spiel darfst Du nicht zurückgeben, weil die Kaufbedingungen sich nicht geändert haben.

Wie aber oben schon dargelegt: Das ist sicherlich ein neuer, rechtlich noch nicht ausgeurteilter Grenzbereich. Es kann sich lohnen, vor Gericht die gegenteilige Auffassung zu vertreten, auf sein Rückgaberecht zu pochen und mal schauen, was der Richter dazu sagt. Vor allem kann es sich lohnen, Blizzard in einem solchen Fall mit einer Klage zu drohen. Meistens fürchten Firmen, dass mit derartigen Klagen Präzedenzfälle geschaffen werden und zeigen sich deshalb von sich aus kulant, um größeren Schaden von sich abzuwenden. Solange es keinen ausgeurteilten Fall gibt, kann sich auch niemand darauf berufen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die meisten Kids hier werdens eh nicht verstehen oder durchlesen.
Trozdem hast dir Mühe gegeben.
 
Zuerst einmal ein fettes Lob an alle, die hier einen sehr sachlichen und verständlichen Thread gestaltet haben. Auch ich habe noch den einen oder anderen "Aha" - Effekt für mich verbuchen können.
Allerdings bleiben für mich noch sehr viele Fragen offen. So klar oder so unklar manchmal die AGB und seine rechtlichen Verpflichtungen für den WOW User zu verstehen bzw. vor Gericht zu verantworten sind.
Unter dem Strich...kann ich zwar für vieles, rechtlich nicht verklagt werden, aber ich habe mit spielerischen Konsequenzen seitens von Blizzard zu Rechnen.
Grundsätzlich erkenne ich die Nutzungsbedingungen und das allgemeine Regelwerk des WOW Spieluniversums an. Ob es mir nun komplett, nur teilweise oder gar nicht gefällt. Ohne meiner Zustimmung und somit meiner Anerkennung dieser Nutzungsbedingen findet kein login statt.
Ein beträchtlicher Teil der Nutzungsbestimmungen ist das Regelwerk...die WOW - Spielplattform die ja Lizenzrechtlich von Blizzard wahrgenommen wird?
Direkte Verhaltenweisen zum korrekten Spielen ingame gibt es nicht. Es gib nur Verbote. Also Verhaltensweisen die ich zum Spielspass aller, zu unterlassen habe.
Die wichtigsten Verhaltensregeln ( Verbote ) die ich als User zu beachten habe werden mir dort Listenförmig zum Nachlesen dargestellt.
Unter anderem eben auch...das der Kauf/Verkauf/Tausch von....Gold/Items usw... Accountdaten oder aber auch der Verkauf des Accounts,gegen reales Geld, außerhalb der WOW Plattform von Blizzard verboten ist.
Und ich denke das ist der Knackpunkt für viele User ( für mich übrigens nicht ). Mit dem Wissen, Strafrechtlich nicht verfolgt werden zu können, fühlen sie sich im Recht dementsprechende Handlungsweisen doch zu Nutzen oder gar anzubieten. Die AGB greifen hier nicht und die Nutzungsbedingungen werden hier für die erlaubten Spielhandlungen schwammig und Kaugummiartig ausgelegt.
Blizzard behält es sich vor darauf zu reagieren. Bis hin zur sofortigen Löschung des Accounts.
In wie weit solche und andere Verhaltensweisen in das Spielgeschehen der WOW - Spielplattform eingreifen oder sie schädigen, obliegt ganz allein dem Maßstab von Blizzard!
Sehe ich es richtig ( bitte korrigiert mich hier wenn falsch liegen sollte ) das der Kauf usw. gegen reales Geld außerhalb der WOW Spielplattform stattfindet. Der Acc wird bei ebay gehandelt und das Geld für das Gold per Kreditkarte auf den entsprechenden I- net Seiten bezahlt. Somit gehört allein dieser Vorgang nicht zu einer Spielhandlung die ingame vollzogen wurde und Blizzard somit auch nicht kontrollieren kann.
Und an dieser Stelle greifen dann nicht die AGB..sondern die Nutzungsbestimmungen denen wir alle zugestimmt haben. Ich denke das es Blizzards gutes Recht ist hier einzugreifen. Wie stark diese Verhalten in die Spielplattform eingreifen und sie beeinträchtigen, sollte derjenige entscheiden der sich dieses Spiel auch ausgedacht hat . Immerhin muß Blizzard allen Usern einen Spielablauf mit allgemein gültigen Maßstäben des Regelwerkes gewährleisten, die für alle gültig sind. Was gültig ist ,entscheidet Blizzard mit den Nutzungsbedingungen. Natürlich...ob dieses Verhalten nun auch von Blizzard rechtens ist...darüber kann man vor Gericht ziehen...wenn man denn Geld hat. Aber ....der Angeschmierte....bevor es zu einer Richterlichen und international gültigen Entscheidung kommt bist du...weil dein Account umgehend mit einer Strafe belegt werden kann. Im schlimmsten Fall sofort ,ohne Angabe der Banndauer...spätestens jedoch bis zum ersten Richtererlass...nur spielen kannst erst mal nicht mehr. Das ist doch schon Strafe genug ..oder?
Muss denn immer gleich eine Gefängnisstrafe als anerkanntes Strafmaß zur Abschreckung für alle herhalten? Nur weil durch die AGB mit Gefängnisstrafe gedroht werden kann heißt es doch nicht, das die Nutzungsbedingungen von jedem User individuell einzuhalten sind. Jeder kann ingame also tun und lassen was er will und das Spiel und seine Inhalte zu seinen Gunsten auslegen und benutzen. So einfach würde ich mir das als User nicht machen.
Leider beschleicht mich immer wieder das Gefühl das es gerade diejenigen unter uns Gamern sind,die sich genau diese Lücke im Gefängnisfreien Strafraum aussuchen, um zumindest so ihr unfaires Spielverhalten zu legetimieren. Die Nutzungsbestimmungen sind wohl immer für die anderen...oder
 
Sehr schön ausgeführt, nur ist ein Punkt außer Acht gelassen worden.

WANN? werden AGB zum vertraglichen Bestandteil.

AGB müssen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in schriftlicher Form vorliegen.

Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist der Kauf des Spiels. Auf der Spielepackung sind einige Informationen zur Nutzung des Spieles vermerkt. Diese, und NUR diese, sind Bestandteil des Vertrages.

Das später geschlossene "Abonement" (bei Nutzung von Gamecards ist es genau genommen kein Abonement) kann nicht als separater Vertrag gesehen werden, da bereits auf der Spielepackung beschrieben wird, dass zwingend die Einrichtung eines Account benötigt wird für welchen monatliche Gebühren anfallen (welche sich laut Packungsangabe des Spiels auch ändern können).
Das spätere "Abonement" ist lediglich die Klärung der Zahlungsmodalitäten für die gewünschte Dauer der Onlinezeit, dies stellt also keinen separaten Vertrag dar.

Die beim starten des Spiels und nach jedem Patch abgenickte AGB lag dem Kunden also beim Kauf des Spiels nicht zur Ansicht vor, es handelt sich hierbei also um eine sogenannte "Einseitige Willenserklärung" , welche völlig irrelevant ist.
 
hm zu dem von mir angeschnittenen thema scheint es durchaus unterschiedliche auffassungen zu geben, aber des ist ja nichts unbedingt schhlimmes
smile.gif


aber soweit ich weiß liegen die die agb in elektronischer form vor wenn du deinen acount auf der website bei blizzard einrichtest. desweitern natürlich auch an prominenter stelle drauf verwiesen, daß es welche gibt und und du solltest zustimmen das du diese gelesen hast.

das sind nämlich meiner meinung nach 2 unterschiedliche verträge der erster kaufvertrag mit dem du die den client erwirbst. und denn wird noch ein dienstleistungsvertrag(wenn mich nicht gar soviel täuscht ) geschlossen das man dir die leistung erbringt das du auf einem server spielen darfst .

und für diesen gibt auf jeden ne agb die wirksam ist. wenn nicht als ganzes dann zumindest in teilen
smile.gif
 
Sehr schön ausgeführt, nur ist ein Punkt außer Acht gelassen worden.

WANN? werden AGB zum vertraglichen Bestandteil.

AGB müssen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in schriftlicher Form vorliegen.

Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist der Kauf des Spiels. Auf der Spielepackung sind einige Informationen zur Nutzung des Spieles vermerkt. Diese, und NUR diese, sind Bestandteil des Vertrages.

Das später geschlossene "Abonement" (bei Nutzung von Gamecards ist es genau genommen kein Abonement) kann nicht als separater Vertrag gesehen werden, da bereits auf der Spielepackung beschrieben wird, dass zwingend die Einrichtung eines Account benötigt wird für welchen monatliche Gebühren anfallen (welche sich laut Packungsangabe des Spiels auch ändern können).
Das spätere "Abonement" ist lediglich die Klärung der Zahlungsmodalitäten für die gewünschte Dauer der Onlinezeit, dies stellt also keinen separaten Vertrag dar.

Die beim starten des Spiels und nach jedem Patch abgenickte AGB lag dem Kunden also beim Kauf des Spiels nicht zur Ansicht vor, es handelt sich hierbei also um eine sogenannte "Einseitige Willenserklärung" , welche völlig irrelevant ist.

Dazu hat sich Ematra ja auch schon geäußert.
Passt auch zu dem Thema, wass mache ich wenn ich mit den AGB nicht einverstanden bin.

Wie Ematra schon gesagt hat, ist dass wohl juristisch noch nicht ganz eindeutig.
Ich bilde mir ein mal gelesen zu haben, in Zusammenhang mit Windows wo man die AGB ja auch erst bei Installation annimmt, dass man die Software zurückgeben darf, wenn man die AGB nicht annehmen möchte. Der Streitpunkt aber war beim wem. Beim Händler oder beim Hersteller?

Wie das ist wenn man die wiederholte AGB Abfrage nach Patchx.x nciht mehr annehmen möchte kann ich absolut nicht beantworten. Das würde mich auch mal interessieren!!!

Und ob es nun ein Vertrag oder zwei sind, ist auch eine spannenden Frage, da ich durch den Kauf des Spieles ja keine Gegenleistung erhalten habe. Ohne Account kann ich sie nicht nutzen. (das ist aber nur ne Laienmeinung und kein Fakt)
 
Zurück