Kleiner AGB-Führer

Ohrensammler

Raid-Boss
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Da ich immer wieder viel Unsinn zu diesem Thema in den Foren lese mal eine kleine Übersicht von mir:

Was sind AGB?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dazu, Verträge durch vorformulierte Vertragsbedingungen zu vereinfachen und zu standardisieren. Das bedeutet, dass AGB Teil eines Vertrages zwischen zwei Parteien sind (z.B.: zwischen Blizzard und dem User).
Das Unternehmen kann die AGB theoretisch so gestalten wie es möchte.
Damit sie auch gültige Bestandteile des Vertrages werden müssen sie jedoch drei Bedingungen erfüllen:

1) Die AGB müssen für den Betroffenen deutlich erkennbar sein und nicht etwa versteckt im Kleingedruckten lauern. (Dies Voraussetzung erfüllt Blizzard denke ich gut)

2) Der Betroffene muss die AGB annehmen

3) Die AGB müssen zulässig sein!! Nicht alles, was sich ein Unternehmen so ausdenkt, entspricht auch der geltenden Gesetzgebung. Widerspricht eine Klausel der AGB der Gesetzgebung, ist die Klausel ungültig, AUCH WENN MAN SIE ANGENOMMEN HAT!
Ob eine Klausel gültig ist regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die jeweilige Rechtsprechung.

Fazit: ABG sind Bestandteil der Vertrages und keine Gesetze!! AGB sind nur dann gültig wenn sie nicht gegen, in unserem Fall deutsches bzw. europäisches, Recht verstoßen.

Daraus folgt:

Wer gegen AGB von Blizzard verstößt handelt nicht

- illegal oder strafbar . Diese beiden Begriffe treffen nur dann zu, wenn man gegen ein Gesetz verstößt. Gültige AGB sind aber Vertragsbestandteile und keine Gesetze!!!

- betrügerisch. Auch dieser Begriff kommt aus dem Strafrecht. Wie oben erwähnt verletzt man kein Gesetz wenn man gegen die AGB verstößt, also ist es auch kein Betrug.

Aber: man kann sehr wohl illegal, strafbar oder betrügerisch handeln im Zusammenhang mit Blizzard oder WoW.
Wenn man beispielsweise im Spiel jemanden persönlich beleidigt, erfüllt dies den Straftatbestand der Beleidigung und das ist tatsächlich illegal.
Es ist aber nicht deshalb illegal, weil man gegen die AGB von Blizzard, sondern weil man gegen ein deutsches bzw. europäisches Gesetz verstoßen hat, welches Beleidigungen unter Strafe stellt.
Oder man schafft es mittels eines Hackerprogrammes Blizzard die Bezahlung eines Accounts vorzugaukeln die tatsächlich gar nicht stattgefunden hat. Auch hier liegt die Strafbarkeit aber wieder im Verstoß gegen deutsche bzw. europäische Gesetze und nicht im Verstoß gegen AGB!!!

Zu beachten ist natürlich, dass Einnahmen aus Goldverkäufen oder Poweleveling Einkünfte sind. Diese muss man beim JobCenter und /oder Finanzamt angeben. Sonst droht von dieser Seite Ungemach!!

Fazit: Solange man nur (!) gegen die AGB von Blizzard aber nicht gegen ein Gesetz verstößt handelt man weder illegal noch strafbar oder betrügerisch und bekommt keinen Ärger mit der Polizei


Was kann passieren, wenn ich gegen die AGB verstoße

Gehen wir davon aus, dass die AGB gültig sind und man auch nur gegen die AGB verstößt (beliebte Beispiele sind z.B.: Accountsharing , Gold oder Accounts kaufen / verkaufen, power leveling,). In diesem Fall ist Blizzard berechtigt, das Vertragsverhältnis zu beenden (oft als Accountsperre oder Accountbann bezeichnet.) Weitere Folgen sind NICHT möglich!!!


Was passiert, wenn mein Account gesperrt wird, ich mir aber sicher bin, gar nichts böses gemacht zu haben?

Theoretisch kann man, sofern man seinen Standpunkt auch vernünftig beweisen kann, auf dem Klageweg Blizzard dazu zwingen, den Vertrag zu erfüllen (also den Account wieder bereit zu stellen)
Dabei muss man aber damit rechnen, einen Prozess zu führen und zunächst einen Anwalt vorzufinanzieren. Sollte man diesen Prozess verlieren (und das ist nicht so unwahrscheinlich, weil Blizz bestimmt keine schlechten Anwälte hat), darf man die Kosten des Verfahrens (also auch die gegnerischen Anwaltskosten) bezahlen.

Ob sich der Aufwand und das finanzielle Risiko für einen Account wirklich lohnt, wage ich heftigst zu bezweifeln!!


(An die Profis: das Thema ist sicherlich nicht vollständig erfasst, aber ich habe versucht eine verständliche Sprache zu finden. Wo ich grobe Patzer drin habe bitte ich um eine PM damit ich diese editieren kann!!)

Edit: dank des Hinweises vieler aufmersamer Leser hab ich einen Fehler berichtigt und aus allen AGBs AGB gemacht. Begründung siehe folgende Posts
Edit: Nach Hinweis von Grushdak wird deutsches mit europäischem Recht ergänzt
Edit: Nach Hinweis von Wuzilla ein Zusatz über Angabepflicht von Einkünften aufgenommen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke, dass endlich auch jemand noch mal sagt, das verboten nicht gleich illegal ist.

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Sehr nett.

Endlich ein Thread den man unter jeden "Privatserver darf ich da spielen" oder sonst irgendwelche "Illegal" Threads setzen kann.

B1ubb, Grivok und einige andere werden es dir danken
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(ich im übrigen auch)
 
[/i](An die Profis: das Thema ist sicherlich nicht vollständig erfasst, aber ich habe versucht eine verständliche Sprache zu finden. Wo ich grobe Patzer drin habe bitte ich um eine PM damit ich diese editieren kann!!)


Naja, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein weites Feld. Muss mir schon auf die Finger hauen, um nicht mit salvatorischer Klausel, unangemessener Benachteiligung oder überraschenden Klauseln anzufangen. Aber ich lass das mal lieber. Buffed-Erfahrungen lehren leider, dass auch diese stark vereinfachten Ausführungen nur von einem Bruchteil derjenigen, die antworten, richtig verstanden werden, was zumeist eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der Leser zulässt.

Dennoch: vote for sticky oder wie man neudeutsch so schön sagt. Gut zusammengefasst.
 
Naja, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein weites Feld. Muss mir schon auf die Finger hauen, um nicht mit salvatorischer Klausel, unangemessener Benachteiligung oder überraschenden Klauseln anzufangen. Aber ich lass das mal lieber. Buffed-Erfahrungen lehren leider, dass auch diese stark vereinfachten Ausführungen nur von einem Bruchteil derjenigen, die antworten, richtig verstanden werden, was zumeist eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der Leser zulässt.

Dennoch: vote for sticky oder wie man neudeutsch so schön sagt. Gut zusammengefasst.

Ja den Kram wann die Klauseln nun gültig sind und wann nicht (darf für den Nutzer nicht unerwartet kommen etc.) hab ich mir geschenkt, weil ich tatsächlich denke, dass eine Klage gegen Blizzard nur was für ganz hartnäckige und gut betuchte Gemüter ist.
 
gelesen und verstanden
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, nein aber ganz im Erst ist ne gute Idee gibt sicherlich genug Leute die meinen diesbezüglich schwachsinn von sich geben zu müssen obwohl sie kA haben.
Gerade wenn es um Verträge und Recht bzw. Unrecht geht sind einzelne Worte schnell vertauscht, der Sinn nicht erkannt/verstanden und alles völlig falsch ausgelegt.
 
Danke für die Zusammenfassung
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Good job!



Habe irgendwo mal von jemandem gelesen, der tatsächlich auf dem Rechtsweg gegen einen Accountbann vorgegangen ist und ohne größere Probleme gewonnen hat. Quelle ist mir leider entfallen, stand aber schonmal irgendwo in dem Forenkomplex hier.

Grüße
 
Aber ist der Handel mit Ware(virtuelles Gold), was einen nicht wirklich gehört(gehört ja Blizz) nicht Betrug und somit illegal? Der Verkäufer bekommt ja etwas übergeben, was den Verkäufer nicht gehört. Ich kenn mich mit Vertragsrecht nicht mehr so gut aus, aber das verstößt doch auf jeden fall gegen das Vertragsrecht.

Das würde mich mal interessieren. Es gibt ja viele Seiten von denen man so etwas betrachten kann. Ich hätte da gerne eine fachmännische Aussage ;-)
 
Schöner Thread. Allerdings vermisse ich die Passage für den 13€-Joker.
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Und am Rande: Es gibt keine Mehrzahl von "Allgemeine Geschäftsbedingungen". ^^
 
Sehr informativ!
Nett und lobenswert von dir, dass du andere informieren über dieses Thema aufklären willst.
Viel zu Viele Nutzer von WoW haben Angst vor Blizzard,weil sie glauben sie machen sich strafbar wenn sie nicht genau das tun was blizzard ihnen vorschreibt.Tolle Sache wenn man sich mit Gesetzen auskennt.
 
Nur eine Frage: Woher kommt das "s" bei den "AGBs"?

Bei "Allgemeine Geschäftsbedingung" (Singular) und "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (Plural) finde ich keines.

Ich bitte um Antwort. ^^
 
Kleine Korrektur:

Allgemeine Geschäftsbedingungen -> AGB

Es gibt aber keine AGBs oder AGB's oder gar AGBs'
Denn das wären dann
Allgemeine Geschäftsbedingungens

Also einfach nur AGB, im Singular wie auch im Plural
 
Aber ist der Handel mit Ware(virtuelles Gold), was einen nicht wirklich gehört(gehört ja Blizz) nicht Betrug und somit illegal? Der Verkäufer bekommt ja etwas übergeben, was den Verkäufer nicht gehört.


Klares: Nein. Weil schon die Grundannahme falsch ist, hier würde mit etwas gehandelt, was dem Verkäufer nicht gehört.


Der Tatbestand, den Du im Sinn hast, ist wohl jener der Hehlerei, Handel mit gestohlenen oder unterschlagenen Waren.

§ 259 StGB sagt dazu:
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hehlerei kann also schonmal nur begehen, wer mit Sachen handelt. Hier hilft uns § 90 BGB weiter:
Begriff der Sache
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.

Virtuelles Gold ist aber, wie der Name schon sagt, nur virtuell. Es handelt sich nicht um einen Gegenstand mit eigener Substanz, mit Stofflichkeit, mit Körperlichkeit. Es sind lediglich Daten. Auch wenn das Spiel so schön realistisch erscheint und Prinzipien der Marktwirtschat simuliert. Man kann mit virutellem Gold keine Hehlerei betreiben, weil virtuelles Gold keine Sachqualität hat.


Die Goldhändler haben das Gold auch weder gestohlen, unterschlagen noch sonst etwas.

Man sehe sich den Tatbestand des Diebstahls an:

§ 242 StGB
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Oder den der Unterschlagung:

§ 246 StGB
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Du siehst, auch für derartige Straftaten ist die Sacheigentschaft vonnöten. Virutelles Gold ist aber, wie dargelegt, keine Sache. Ihm fehlt die Eigenschaft des körperlichen Gegenstandes.


Bleibt der Betrug, § 263 StGB.

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Betrug zu Lasten des Käufers: Kaum. Voraussetzung für den Betrug ist eine Täuschungshandlung, durch die ein Irrtum beim Käufer hervorgerufen wird. Dafür gibt es keine Anhaltspunkte. Beide Seiten wissen, worauf sie sich einlassen.

Betrug zu Lasten von Blizzard: Hier fehlt schon die Täuschungshandlung. Der Verkäufer und Blizzard stehen ja gar nicht in Kontakt miteinander.

Bliebe noch der Dreiecksbetrug, Käufer täuschen zu Lasten von Blizzard, aber da fehlt es auch wieder am Irrtum.


Ich kenn mich mit Vertragsrecht nicht mehr so gut aus, aber das verstößt doch auf jeden fall gegen das Vertragsrecht.

Und das ist genau der Punkt. Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehört nunmal zum Zivilrecht (ich wähle nicht den Begriff Vertragsrecht, weil z. B. auch Verwaltungen als Teil des öffentlichen Lebens Verträge schließen können, diese aber meist auf einer anderen Grundlage), also dem Teil des Rechts, bei dem es darum geht, wie Privatleute miteinander Geschäfte machen können. Ganz früher war es mal im BGB geregelt, dann in einem eigenen Gesetz, dem AGB-Gesetz, und jetzt wieder im BGB, §§ 305 ff.

Die Ausgestaltung von Verträgen ist einer der maßgeblichen Gegenstände des Zivilrechts, weshalb dort auch einer der Schwerpunkte des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) liegt. Dieses ist vom Strafrecht aber streng zu unterscheiden. Strafrecht ist Teil des Öffentlichen Rechts, weil es vom Staat ausgeübt wird. Das Zivilrecht betrifft in den allermeisten Fällen Privatpersonen. Firmen, Kaufleute, Menschen wie Du und ich, die keine staatlichen Befugnisse haben.

Wenn in den AGB steht, dass Blizzard sich das Recht an seinem Produkt vorbehält und Goldhandel nicht erlaubt ist, dann ist das ein zivilrechtliches, meinetwegen auch vertragsrechtliches Problem. Man verstößt gegen kein Strafgesetz, sondern nur gegen die Vertragsbestimmungen. Das stellt eine Vertragsverletzung dar. Die kann Blizzard dann ahnden, aber nur in dem Rahmen, der vertraglich für diesen Fall vereinbart ist. Hat der Kunde zugestimmt, dass Blizzard im Fall des Goldhandels den Account sperren darf - und er stimmt in dem Moment zu, wo er die AGB akzeptiert, sonst käme er auch gar nicht ins Spiel rein -, dann darf Blizzard genau deshalb den Account sperren. Weil es in den AGB steht. Die sind Vertragsbestandteil - Vertragsbedingungen eben. Blizzards Befugnis resultiert also lediglich aus der Vereinbarung zwischen Blizz und dem Kunden, nicht aus irgendwelchen Straf- oder Sonstwasgesetzen.
 
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cool danke .. das nehmen wa jetzt auch in der schule durch .. also das mit den AGB .. kann ich gut gebrauchen
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Endlich einmal AGB in verständlicher Sprache abgefasst.
 
Um die gelegenheit zu Nutzen frag ich hier mal wie es denn jetzt mit Prviatservern ist:
Angenommen ich hab so einen Privatserver erstellt und über ein Programm lass ich die leute auf diesen zugreifen und darauf spielen.

Was kann mir dann passieren?
 
@Ematra

Danke
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man merkt wer da vom Fach ist
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@ all JAAAA kapiert, es gibt keine AGBs weil AGB schon die Mehrzahl ist

Das ist natürlich richtig und ich geh in die Ecke und schäme mich
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Um die gelegenheit zu Nutzen frag ich hier mal wie es denn jetzt mit Prviatservern ist:
Angenommen ich hab so einen Privatserver erstellt und über ein Programm lass ich die leute auf diesen zugreifen und darauf spielen.

Was kann mir dann passieren?

Das habe ich absichtlich ausgelassen weil ich da auf dünnes Eis komme.

Wenn du dazu modifizierte Software benutzt, könnten wir in den Bereich der Urheberrechtsverletzung kommen?
Oder vllt nur der Betreiber, oder auch die Nutzer ?? muss ich passen

Vllt weiss Emtra mehr ??
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