Kleiner AGB-Führer

Weshalb wird denn nach deutschem Recht gehandelt, und nicht nach Amerikanischem, da Blizzrad ja eine Amerikanische Firma ist.
Die Amerikanischen AGB's unterscheiden sich doch nicht von den deutschen, oder?
Und wenn es so wäre, z.B Leute aus Österreich unterzeichenen ja auch die deutschen AGB's, obwohl deren Strafrecht ja noch anders ist, denke ich mal.
Wenn jetzt ein Amerikanischer Spieler etwas tun würde was gegen die AGB's verstößt aber NICHT gegen das Gesetz, wie ist es, wenn ein deutscher Spieler das selbe tut, es laut unserem Strafrecht aber als Straftat angesehen wird?
Wie verfährt man dann?

Ich lasse mich gern korrigieren, wenn ich hier irgendeinen Stuss zusammengeschrieben habe.

Grüße
MasterV

p.s: Danke, dass du dir die Mühe gemacht hast, es zusammenzufassen.

Ob die AGB oder Klauseln daraus gültig sind, richtet sich nach der Gesetzgebung des Landes, in dem sie gelten sollen!! Unabhängig davon, wo die Firma ihren Sitz hat.
Ich gehe daher davon aus, das die russischen AGB (wenn es da welche gibt) anders aussehen, als die deutschen

@ Gronwell was willst du denn schon wieder mit dem Strafrecht. Lies mein Thread bitte!!
 
Ich antworte, mehr oder minder, nur auf Fragen...Lies meinen Beitrag.


Jo hast recht Mastery ist der Sündenbock sorry
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Jo hast recht Mastery ist der Sündenbock sorry
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Das Strafrecht wird man aus dem Bereich nie rauskriegen, wenn 100 Leute schon dick und fett geschrieben haben, dass sie es endlich einsehen, kommt wieder einer und wirfts erneut in den Ring. Don Quichotte läßt grüßen.
 
Ja den Kram wann die Klauseln nun gültig sind und wann nicht (darf für den Nutzer nicht unerwartet kommen etc.) hab ich mir geschenkt, weil ich tatsächlich denke, dass eine Klage gegen Blizzard nur was für ganz hartnäckige und gut betuchte Gemüter ist.

Die AGB´s entfalten nach deutschem Recht mit dieser Masche aber keine Rechtsgültigkeit. Die Frage ist letztlich nur "wer sitzt am längeren Hebel?" und "muss ich es wirklich drauf anlegen?"
 
Weshalb wird denn nach deutschem Recht gehandelt, und nicht nach Amerikanischem, da Blizzrad ja eine Amerikanische Firma ist.

Weil immer die Gesetze gelten, in dessen Land der Kunde wohnt. Gesetzestext hab ich grad keinen zur Hand, das is aber so.
 
@Ematra

Danke
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man merkt wer da vom Fach ist
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@ all JAAAA kapiert, es gibt keine AGBs weil AGB schon die Mehrzahl ist

Das ist natürlich richtig und ich geh in die Ecke und schäme mich
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Man kann sowohl AGB als auch AGB´s schreiben.

Zitat aus wikipedia:

Viele Abkürzungen bleiben unverändert, dürfen jedoch durch ein „s“ verlängert werden:

die LKW, die LKWs
die KW, die KWs
 
Man kann sowohl AGB als auch AGB´s schreiben.

Zitat aus wikipedia:

Viele Abkürzungen bleiben unverändert, dürfen jedoch durch ein „s“ verlängert werden:

die LKW, die LKWs
die KW, die KWs

Also AGB's darf man auch nach Wikipedia in der deutschen Grammatik so nicht schreiben.
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Also AGB's darf man auch nach Wikipedia in der deutschen Grammatik so nicht schreiben.
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Mein Zitat sagt aber genau das aus, dass man es so schreiben kann
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edit: AGBs geht wohl gerade noch so durch, AGB´s würde tatsächlich ein s an Bedingungen hängen.

Letztlich "formal" richtig dürfte AGB sein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mein Zitat sagt aber genau das aus, dass man es so schreiben kann
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Und er sagt was anderes. Deins paßt, finde ich, auch nicht so ganz, denn dein Post bezieht sich ja auf Abkürzungen, die sowohl singular, als auch plural gleich sind. AGB ist ja letztlich schon plural.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was ich sage ist, dass der "(angel-)sächsische Genitiv" in der dt. Grammatik fremd und somit als falsch anzusehen ist.

AGB's wäre also in jedem Falle falsch.
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aber ich betreibe Haarspalterei, verzeiht.
 
Was ich sage ist, dass der "(angel-)sächsische Genitiv" in der dt. Grammatik fremd und somit als falsch anzusehen ist.

AGB's wäre also in jedem Falle falsch.
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aber ich betreibe Haarspalterei, verzeiht.

nene schon ok AGB´s und AGBs sind ja nicht dasselbe (wobei mir das im ersten Moment nicht so bewusst war)
 
Raefael schrieb:
Hu, also da wäre ich jetzt vorsichtig, denn das ist nochmal ein ganz anderes paar Schuhe.
Nur mal so als Gedankenmodell, bin ja auch kein Jurist, stellt sich mir doch erst mal die Frage.
Woher kommt die Software für den Server der da betrieben wird?
Offensichtlich ja irgendwann einmal von Blizzard, das wäre dann, auf jeden Fall für mein Rechtsverständnis schon mal Diebstahl.

Du siehst wohin mein Gedankengang geht.
Ich wäre mir da also im rechtlichen Sinne nicht so sicher an Deiner Stelle.

//Rafa
genau

Ematra hat da auch sein Bedenken bei Privarservern.
Solange kein Rechtskundiger hier Entwarung gibt würde ich sagen Finger weg, da lauert potentielle Gefahr mit dem Stragesetzbuch zu kollidieren
Bin zwar nicht vom Rechtsfach, hab mich aber früher mal mit Privatservern beschäftigt.

Diese werden nicht von Blizzard "geklaut", sondern das Protokoll, was beim Datenaustausch zw. WoW-Client und -Server genutzt wird, wird mit entsprechenden Tools im Hintergrund aufgezeichnet, analysiert (zB was geht über die Leitung wenn ich Aktion X mache, wenn Mob Y Aktion Z macht, ...) und darauf ein eigener Server nachprogrammiert. Zum Beispiel in Delphi, C#, C++, etc.

In gängigen Scene-Foren findet man daher immer Listen mit "OpCode-Updates", Anforderungen solcher, etc. Auch verschiedene Server-Releases von verschiedenen Authoren.

Was man daraus rechtlich schlussfolgern kann, kann ich nicht sagen. Zum Beispiel ob das bereits unter "Reverse Engineering" fällt, was zum Beispiel strafbar wäre, weil es Urheberrecht verletzt.
 
Ich trübe ja deinen Rechtfertigungswahn ja nicht gerne. Aber AGB sind rechtlich anerkannt verstößt jemand gegen diese Bedienungen kann der jeweilige Inhaber der AGBs auch rechtliche(damit gesetzliche) Schritte einleiten. Es steht ja in AGB von Mobilfunkbetreibern das du deine Rechnungen zu zahlen hast. Tust dus nicht dann...naja probiers aus
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Vlt hilft dir ja dann der Gang zum Rechtsanwalt wo du mit einen netten Augenklimpern ihm erklärst das AGB ja keine rechtlichen Grundlagen und nur bestand für alle nur nicht für dich haben. Vergiss aber nicht für die halbe Stunde die der Anwalt wohl vor Lachen unterm Schreibtisch liegen wird ne dicke Brieftasche mitzunehmen die er dir anschliessend mit den Worten "Danke für den Witz" entleeren wird.

Selbst wenn du aber aufgrund Länderspezifischer Unterschiede in der Rechtssprechung ein Schlupfloch finden würdest, wäre es woll kaum den finanziellen und zeitlichen Aufwand wert sich dagegen zu stemmen.

Im endeffekt lautet die Devise halte dich an die Regeln wenn du damit nicht klarkommst je es gibt zig andres ausser WoW, die nicht bei jeder Gelegenheut ihre Geschäftsbedinungen anpassen nur um Leuten wie dir den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Ansonst geb ich dem ersteller des Threads recht Bliz wird sich kaum die Mühe machen mehr als ne Accountsperre oder sonstwas zu verhängen es sei den es ist ein Vergehen welches auch ins Geld geht.
(Privatserver gehören dazu und wurden auch schon etliche abgedreht)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und nun mal zum Thema Privatserver:

Wer aufmerksam mal die AGB und EULA gelsen hat ist bestimmt auch mal über diese Passage gestolpert:

B. Nur Blizzard Entertainment oder seine Lizenznehmer haben das Recht, als Host von World of Warcraft zu fungieren. Dementsprechend dürfen Sie weder als Spielleiter (Host) fungieren, noch Dienste anbieten, die der Initiierung von Spielen dienen, noch Kommunikationsprotokolle abfangen, emulieren oder weiterleiten, die von Blizzard Entertainment als Teil von World of Warcraft genutzt werden, unabhängig davon, welche Methoden dabei zur Anwendung kommen. Zu diesen untersagten Methoden gehören insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die Emulation von Protokollen, Rückentwicklung oder Modifizierung von World of Warcraft, das Hinzufügen von Komponenten zu World of Warcraft oder die Benutzung von Hilfsprogrammen, die gestatten, als Host von World of Warcraft zu fungieren.

Eindeutig da gibts nichts misszuverstehen. Versößt man dagegen bewegt man sich in einer Zone die das Urheberrecht verletzt und wir kennen dann die Werbung...aber wenn die Mitspieler auf deinen Privatserver Human sind werden sie auch 5mal a deinen Geburtstag vor deiner Zelle singen.
Ich hörs schon...Du Horst? Wieoft müssma noch singen bis unser Server wieder ongeht? Noch 4mal du....
 
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Ich glaube wenn ich einen Vertrag breche mach ich mich strafbar oder?
dann wär das eigentlich sehr schnell erklärt


Nein, das ist in aller Regel nicht der Fall. Einen Straftatbestand des vorsätzlichen oder gar fahrlässigen Vertragsbruchs gibt es ja nun im deutschen Strafrecht zum Glück noch nicht.

Es gibt natürlich Ausnahmefälle. Sagen wir, Du bestellst ein teures Auto für 80.000 Euro. Dann haust Du damit ab und bezahlst den Kaufpreis nicht. Es stellt sich heraus, dass Du nie soviel Geld hattest und auch nie soviel Geld zusammenbekommen hättest. Du kannst also nicht erfolgreich leugnen, dass Du schon vorher gewusst hast, dass Du das Auto nicht würdest bezahlen können, und hast den Vertrag trotzdem geschlossen. In diesem Fall liegt dann eine Täuschungshandlung vor, die auch zu einem Irrtum geführt hat, weil der Autohändler ja glaubt, Du könntest das Auto bezahlen. Vermögensverfügung, Kausalität, Rechtswidrigkeit, Verschulden, alles gegeben. In diesem Fall kämst Du wegen Betruges dran.

Anders sieht es aus, wenn man Dir nicht nachweisen kann, dass Du von vornherein gewusst hast, dass Du nicht bezahlen kannst. Beispiel: Du bestellst besagtes Auto und hast die 80.000 Euro zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto, gerätst dann aber vor Kaufpreiszahlung in eine finanzielle Notlage. Nehmen wir mal ein blödes Beispiel, die Stadt kommt an und fordert von Dir Erschließungskosten für die Straße, an der Du wohnst, worüber Du vorher nicht informiert warst. Das Geld ist also weg, Du kannst den Wagen nicht bezahlen und bist demzufolge vertragsbrüchig. Da Du aber vorhattest, den Wagen zu bezahlen, als Du den Vertrag geschlossen hast, liegt kein Betrug vor. Denn Du hast ja nicht über Deine Zahlungsbereitschaft oder Zahlungsfähigkeit getäuscht.

Aus diesem Grunde kann man sich, gerade in Betrugsfällen, sehr gut aus der Sache herauswinden, indem man behauptet, man habe ja leisten wollen, es habe sich erst später herausgestellt, dass man dazu nicht in der Lage sei. Wenn man das dann noch mit einem glaubwürdigen Gefälligkeitszeugen untermauert, hat man schon so gut wie gewonnen.

Wäre der Fall anders gelagert, säßen 90 % aller in der Baubranche tätigen Unternehmer im Knast.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Weshalb wird denn nach deutschem Recht gehandelt, und nicht nach Amerikanischem, da Blizzrad ja eine Amerikanische Firma ist.


Zunächst einmal dürfte Blizzard Deutschland ein deutscher Betrieb sein, der im Eigentum der amerikanischen Muttergesellschaft steht. So ist das eigentlich meistens geregelt.

Ansonsten ist das eine Frage des internationalen Privatrechts, das in Deutschland vor allem in Art. 3 ff. EGBGB geregelt ist. Dort sind solche Zuständigkeitsfragen recht eindeutig geregelt. Über Sinn und Unsinn des Ganzen informiert die Wikipedia ganz gut, Stichwort "Internationales Privatrecht". Ich zitiere hier einfach mal:


"Das IPR verfolgt das Ziel, die Rechtsordnung zur Anwendung zu bringen, mit welcher der Sachverhalt am engsten verbunden ist oder das Rechtsverhältnis „seinen Sitz“ (Friedrich Carl von Savigny) hat. Damit soll erreicht werden, dass die Rechtsordnung über einen Sachverhalt eine Entscheidung fällt, welche auch tatsächlich am besten dafür geeignet ist, eben weil eine besondere sachliche Nähebeziehung besteht. Die Anerkennung ausländischer Rechtsordnung wird auf das völkerrechtliche Prinzip der comitas gestützt. Rechtstheoretisch wird die Gleichrangigkeit aller Rechtsordnung mit der universellen Geltung des Menschenrechte begründet. Früher führte man die gemeinsame „christliche Gesittung“ (Savigny) an.

Internationaler Entscheidungseinklang

Das IPR schützt den internationalen Entscheidungseinklang und vermeidet hinkende Rechtsverhältnisse. Die Rechtsordung eines Staates kann nur auf dessen eigenem Staatsgebiet Geltung beanspruchen. Daher könnte jeder Staat seinen Gerichten und Behörden aufgeben nur eigenes, innerstaatliches Recht anzuwenden. Verführe jeder Staat in dieser Weise, würden zwischenstaatliche Sachverhalte (z. B. ein Deutscher wird in Italien in einen Verkehrsunfall mit einem Franzosen verwickelt), je nach dem, welche Gerichte und Behörden welches Staates über den Sachverhalt entscheiden, einer gänzlich anderen Bewertung unterworfen. Einander inhaltlich widersprechende Doppel- oder Mehrfachentscheidungen zum selben Fall wären schon wegen der der Rechtssicherheit dienenden Rechtskraft eines gerichtlichen Urteils auch auf zwischenstaatlicher Ebene unannehmbar.

Freilich kann ein internationaler Entscheidungseinklang nur hergestellt werden, wenn die verschiedenen ausländischen Rechtsordnungen sich wechselseitig über die Schaffung eines IPR anerkennen und ihnen dadurch auch im Ausland zur Geltung verholfen wird. Durch völkerrechtliche Abkommen wird versucht die Verweisungsgegenstände und Anknüpfungsmomente zu vereinheitlichen. Damit beugte man auch dem rechtsmissbräuchlichen „forum shopping“ vor."
 
Und wenn es so wäre, z.B Leute aus Österreich unterzeichenen ja auch die deutschen AGB's, obwohl deren Strafrecht ja noch anders ist, denke ich mal.

Kaum. Schon zu Zeiten, als man noch das deutsche Reich und Österreich-Ungarn war, verband die beiden Länder eine gemeinsame Tradition. Im dritten Reich hat Österreich dann ja auch mal eine Weile zu Deutschland gehört. Natürlich sind nicht alle Regelungen gleich, aber im Kern ist man sich doch recht einig.


Wenn jetzt ein Amerikanischer Spieler etwas tun würde was gegen die AGB's verstößt aber NICHT gegen das Gesetz, wie ist es, wenn ein deutscher Spieler das selbe tut, es laut unserem Strafrecht aber als Straftat angesehen wird?
Wie verfährt man dann?

Zunächst mal bekämen beide den Accountbann, weil beide gegen die AGB verstoßen haben.

Blizzard könnte dann überlegen, gegen den Deutschen Strafanzeige zu stellen, und zwar auch dann, wenn das Unternehmen gar kein gesteigertes Interesse an der Strafverfolgung hat. Im Strafrecht gilt nämlich der Amtsermittlungsgrundsatz, die Behörde, als z. B. die Staatsanwaltschaft und die Strafgerichte, müssen von sich aus ermitteln. Blizzard könnte also den Verstoß gegen das Strafgesetz feststellen lassen und dann auf dieser Grundlage Schadensersatzansprüche geltend machen. Würde Blizzard auf die Strafanzeige verzichten, müssten sie die Beweise, die ihren Anspruch untermauern, selber zusammentragen, was wesentlich mühseliger ist und für das Unternehmen mehr Kosten verursacht. Die Strafanzeige wäre also vermutlich eine Alternative, die das Unternehmen ernstlich in Erwägung ziehen würde.

Gerade bei der Frage der Privatserver könnte das relevant sein. Blizzard bekommt mit, dass jemand so ein Ding betreibt, kann es aber nicht beweisen, da die ja als Unternehmen z. B. keine Wohnungen durchsuchen dürfen. Also stellen sie Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und stellt die Server sicher. Der Nutzer wird wegen Urheberrechtsverstoßes verurteilt, nun kann Blizzard bequem seine zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche für die illegale Nutzung seines Produktes geltend machen.
 
Ja, aber wenn es die selben AGB's sind, die wie ja gesagt wurde, einer bestimmten Richtlinie entsprechen müssen, dann müsste eine Straftat in Deutschland doch auch eine Straftat in Amerika sein, obwohl die Gesätze verschieden sind.


Die Regelungen in den USA und in Deutschland unterscheiden sich mit 100%iger Sicherheit. Es gibt in Deutschland eine unendliche Menge an Urteilen, die bestimmte AGB-Klauseln für wirksam oder unwirksam erklären. Wenn ein Vertragswerk dem nicht Rechnung trägt, wirkt sich das sehr schnell zu Ungunsten des Unternehmens aus, weil dann die gesetzlichen Regelungen an ihre Stelle treten, die für das Unternehmen in aller Regel ungünstiger sind - wäre es anders, bräuchten die ja gar keine AGB zu erstellen. Also setzen die Unternehmen Juristen daran, die das Vertragswerk genau auf das jeweilige staatliche Recht austarieren, damit die Klauseln zu ihren Gunsten auch ja wirksam sind - oder den Kunden zumindest von einer Klage abschrecken.

Ob eine Straftat vorliegt entscheidet sich ausschließlich nach der Gesetzgebung des jeweiligen Landes, die im konkreten Fall Anwendung findet.
 
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Mein Zitat sagt aber genau das aus, dass man es so schreiben kann
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Nein.

Einfaches Gegenbeispiel:

Ich singe. Ich sang. Ich habe gesungen.
Ich bringe. Ich brang. Ich habe gebrungen.


Eine sprachliche Regelung, die für bestimmte Wörter gilt, gilt nicht automatisch auch für solche, die ähnlich klingen.
 
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