Thoryia
Welt-Boss
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Quatsch mit Sosse. Der Verkauf von Gold ist unendlich weit davon entfernt eine STRAFTAT zu sein. Einfach mal lesen vorm schreiben, wurde hier nun schon MEHRFACH besprochen. Der Verkäufer zahlt REALE 13 Euro Monatsgebühr und hat den Kaufpreis für das Spiel bezahlt. Damit bewegt er sich völlig legal in der Virtuellen WoW Welt.Meine Meinung zu dem Gold bei WoW ...
Sicherlich ist es nur ein virtueller Gegenstand - aber auch urheberrechtlich geschützt.
Ansich wäre es auch nicht so verzwickt, wenn der Verkäufer von IngameGold dafür auch als Gegenleistung Virtuelles erhalten würde.
Aber nein - er verlangt dafür reelles Geld.
Und das genau macht es in meinen Augen zu eine beabsichtigten Straftat.
Der Händler erwirtschaftet mit dem Eigentum Anderer und 0 Startkapital einen reellen Gewinn.
Wenn der Goldverkäufer den Gewinn an Blizzard abführen würde, wäre das wieder was Anderes.
greetz
Was er Schlussendlich da macht in seiner Zeit ist jedem selber Überlassen. Er verkauft mit dem Gold ist nicht die "Sache" an sich, sondern seine Zeit die er für die Aufbringung oder Beschaffung der "Sache"benötigt hat. Und diese Zeit hat er sehr real "verloren".
Im Falle von 1000g Beispielsweise einen Tag, also lässt er sich diesen einen Tag mit 19,99 Euro bezahlen. MEHR nicht. Nie kann der Verkauf von virtuellen Items oder Gold ILLEGAL sein, egal in welchem Spiel.
BTW ist ein Tages Lohn von knapp 20 Euro auch nicht das gelbe vom Ei.
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