Namensänderung auf GM-Befehl

Also, Blizzard DARF dich dazu zwingen den Namen zu ändern, sofern es im Rahmen der AGB läuft!

Sie müssen es auch nicht zwangsläufig begründet werden, da es auch so in den AGB steht!

Also, kommen wir zum Schluss, dass KEINER die AGB gelesen hat!

Und nochmal.

AGBs, bzw. Teile davon können definitiv ungültig sein und mehr den Wunschvorstellungen der Firma als der Rechtslage entsprechen.
Ob der fragliche Teil einer ABG nun gültig ist oder nicht klärt man...oh Wunder...zur Not mittels eines Rechtstreites. Das was das Gericht dann entscheidet (Berufungen und sowas mal außen vor gelassen) ist dann rechtsgültig.

Soviel in Kürze.
 
seid ma ehrlich würde es euch gefallen das ihr euren namen ändern müsst obwohl es noch viele andere mit diesem namen gibt..?

also blizzard gehört das game zwar aber alles machen dürfen die nun auch wieder nicht..ohne uns wären die gar nix..

ach junge komm doch mal klar in deiner welt, blizzard ist kein alli schurke der dich ganken will, das ist nen auf dem freien markt aufgestelltes unternehmen und wir sind die kunden, da ist nix mit dein feind der gm, oder blizzard patch absichtlich das game zu brei

junge und namen werden von nem gm erst geändert wenn ne petze nen ticket schreibt, war schon -zig tausend mal zu lesen....dann gilt scheiss name weg damit, so einfach ist dass, passt es dir nicht hör auf zu zocken und nenn dich in warhammer dann koksdealer, bin gespannt was goa macht
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Öhm ja klar!
Du schreibst es selber, es ist verbindlich. Aber es ist eben nicht rechtskräftig der Unterschied zwischen diesen beiden Aussagen ist ziemlich groß.

//Rafa
Nunja, es ist schon rechtskräftig! Blizzard ist der Betreiber von WOW und hat somit das Recht auf Hausrecht für ihr Produkt. Sie könnten auch alle Spieler bannen, sofern alle Spieler gegen die AGB verstoßen haben. Wer die AGB gelesen hat weiß, dass unten steht, dass Blizzard sich das Recht vorbehält im Rhamen ihrer AGB konsequentzen zu ziehen!
 
Wie NEIN was ist bitte falsch?

sie mein Post weiter oben.


Edit:

Ihr glaubt gar nicht wieviele Prozesse es wegen der Gültigkeit von AGBs gibt.
Ganz speziell im Internetversandhandel, wo die Firmen gerne versuchen Transportkosten und Garantiebestimmungen zu ihren Gunsten zu gestalten.
 
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ein gildenkollege nannte seinen hexer

Llcoolj (also LL Cool J .. der Musiker), was ja so schon recht eigenartig aussieht, wegen Groß-/Kleinschreibung (bei wow kann man ja nur den ersten buchstaben im namen groß schreiben).

nach einiger zeit erhielt er ein whisper von einem gm, er müsse seinem namen umbennen.

nun heißt er: Llcolj

.. sieht aus, als wäre er bei der charaktererstellung sabbernd auf der tastatur eingeschlafen.

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ein weiteres beispiel war der name eines ehemaligen gildenkollegen. dieser hieß bis ca. lvl 42 "Tscheche". irgendwann schrieb ihm dann ein gm an, er müsse sich umbenennen. nun heißt er "Therulas" *g*

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ich selbst habe mal zwei tickets geschrieben für leute die "Ritze" und "Kagemuschi" hießen. mache sowas normalerweise nicht, aber mit diesen zwei habe ich mich bissl gestritten. irgendwann bekam ich dann ein whisper einer mir unekannten person, die sich darüber beschwer hat, dass er nicht mehr "Kagemuschi" heißen durfte *gg* war irgendwie witzig
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LOL wenn ich in meinen mietvertrag 1000 sachen reinschreibe heist das noch lange net das es rechtens ist.
das gild auch für agb^s
 
So gut, ich habe gerade nochmal einiges überdacht!

Ok, ihr habt Recht: Nicht alles was in den AGB steht ist auch rechstkräftig, aber trotzdem ist das, worum es geht rechtens und das wäre die Sache mit der Namenänderung. Da Blizzard klipp und klar in ihrer AGB geschreiben hat, wie die Namen auszusehen haben.
 
LOL wenn ich in meinen mietvertrag 1000 sachen reinschreibe heist das noch lange net das es rechtens ist.
das gild auch für agb^s

so isses , ein Kluger im Forum
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edit:

und einer noch unter mir :-)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nunja, es ist schon rechtskräftig! Blizzard ist der Betreiber von WOW und hat somit das Recht auf Hausrecht für ihr Produkt. Sie könnten auch alle Spieler bannen, sofern alle Spieler gegen die AGB verstoßen haben. Wer die AGB gelesen hat weiß, dass unten steht, dass Blizzard sich das Recht vorbehält im Rhamen ihrer AGB konsequentzen zu ziehen!
Richtig, aber da wir momentan vor einem ähnlichen Problem stehen, kann ich Dir sagen das nicht alles was in den AGB's steht auch rechtsgültig ist.

Das Problem hierbei ist allerdings die weite Verbreitung von Computerspielen und Software im allgemeinen. Im Prinzip müsste man für jedes Land eigene AGB's entwerfen und diese vor der Veröffentlichung von einem Anwalt prüfen lassen. Es ist nun mal so Länderrecht geht immer noch vor Firmen Wünsche.

//Rafa
 
So gut, ich habe gerade nochmal einiges überdacht!

Ok, ihr habt Recht: Nicht alles was in den AGB steht ist auch rechstkräftig, aber trotzdem ist das, worum es geht rechtens und das wäre die Sache mit der Namenänderung. Da Blizzard klipp und klar in ihrer AGB geschreiben hat, wie die Namen auszusehen haben.

Theoretisch könnte auch diese Passage der AGBs ungültig sein. (Ich sag NICHT das sie es ist, aber sie ist nicht einfach deswegen gültig, nur weil sei "klipp und klar" in den AGBs steht!!!)
 
Theoretisch könnte auch diese Passage der AGBs ungültig sein. (Ich sag NICHT das sie es ist, aber sie ist nicht einfach deswegen gültig, nur weil sei "klipp und klar" in den AGBs steht!!!)

das stimmt auch, aber diese Regelung verstößt gegen keine mir bekannten Regelung. Aber trotzdem gilt in diesem Falle (Namensgebung) das Hausrecht!
 
Bzw. ihr diskutiert da über deutshces Recht und AGB

Dann sagt mir mal, wo im deutschen Recht verankdert ist, dass man seine virtuellen Namen so getsalten kann wie man will, und keine Firma Einfluss darauf haben darf.

2.
Ist es in diesem Falle eine Störung des Spielbetriebs eines Rollenspielservers. D.h. andere Leute klagen darüber, bzw. über den Namen. Da dies so auch richtig ist, bekämen Blizzard auch Recht.
WEil ganz allgemein gesehen (Wenn man das Recht anschaut) hat er mit dem Namen nichts anderes gemacht als die anderen Spieler zu stören. Ich weiss 90 prozent der Spieler interessiert es nicht, jedoch gibt es gewisse Bedingungen, die bei jedem SpieleStart angezeigt werdne (du befindets dich auf nem rp server blablabla).

3. Wer jetzt meint er hätte ein Recht auf Meinungsfreiheit und allgemeine Freiheit... (ich weiss ganz genau das das kommen wird).
Es ist wie beim Staat, gewisse namen dürfen nicht vergeben werden (Ich verweise auf den Chinesen der damals sein Kind übersetzt TEUFEL nennen wollte). Es gibt einfach Namen die nicht legitim sind, und auch verboten werden. Und zwar zum Schutze der Öffentlichkeit und zum Schutze der betreffenden Person.
Das gilt für Personen und für Firmen.

Der einzige zweifelhafte Punkt ist die Informationspolitik von Blizzard. Ob da durch Rechtsanwälte etwas geändert werden könnte, weiss ich nicht, könnte aber gut sein.

Aber solche Sachen wie Online Namen reservieren und so wirds nicht geben, nicht in den nächsten Jahren.
vielleicht gibts sowas in 10-20 Jahren, wenn die Länder es endlich geschafft haben, ein internetGesetzbuch aufzubauen.
 
Nur ca 20% der Kunden die mit Anwalt drohen machen das bei uns auch wahr. Ich nehme bei Wow liegt die Rate noch deutlich darunter
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Zur Umbenennung: Es hat dich jemand gemeldet, dass der GM danach namenslisten auf allen Servern durchgeht um ähnliche Namen zu finden und umzubennen ist eine putzig-naive Vorstellung.
Viel mehr kann man dazu net sagen wenn sich keiner beschwert ist die Chance eh gering das dein Name geändert werden muss. Anwalt kann dir auch net helfen , wenn du es unbwedingt willst melde alle chars mit dem Namen dann hat sich die Saqche erledigt.

Mfg Bananabill
 
tja ich finde es eigentlich garkeine schlechte Idee sich Rechtlich gegen Blizz meist bizzare Urteile zu Wehren. Aber diese Sache ist es nicht Wert einen Anwalt einzuschalten. Da wirst du nur von ganz oben Ausgelacht und stehs als volltrottel da!
 
Wie gesagt: Vielleicht würde man damit durchkommen, vielleicht auch nicht. Wenn es sich jemand antun will das ganze durchzumachen werde ich es verfolgen und mich amüsieren, egal wie es ausgeht. Der TE will und wollte es auf jeden Fall nicht und hat mittlerweile auch seine Antwort (warum der GM sie ihm nicht gleich gegeben hat kann ich nur mutmaßen, von daher halte ich mich da lieber mal bedeckt). Falls man sich Ärger ersparen will sollte man einfach nach den AGBs handeln, dann muss man auch keinen "liebgewonnen" Namen ändern.

Irre ich mich oder ist alles gesagt worden?
 
Bzw. ihr diskutiert da über deutshces Recht und AGB

Dann sagt mir mal, wo im deutschen Recht verankdert ist, dass man seine virtuellen Namen so getsalten kann wie man will, und keine Firma Einfluss darauf haben darf.

Das hat kein Mensch behauptet ???

Es geht andersherum darum ob Blizz es einem per AGBs verbieten kann?

und die Antwort auf diese Frage wird dir hier keiner geben können, weil super schwieriges Rechtsgebiet!!

Ok?
 
Es geht andersherum darum ob Blizz es einem per AGBs verbieten kann?

und die Antwort auf diese Frage wird dir hier keiner geben können, weil super schwieriges Rechtsgebiet!!

Nunja, als wie ich einige Male sagte: Blizzard darf es verbieten! Sie haben in diesem Falle das Hausrecht und dürfen ihre Regeln aufstellen, ist genauso wie bei euch, kommt ein Bekannter und er legt seine Füße auf den Tisch könnt ihr es ihm auch verbieten und er kann dagegen nichts machen, weil Hausrecht! Es wird nur dann rechtswiedrig, sofern diese AGB direkt auf Menschenwürde und auch persöhnliche Intimität zielen, bzw. auch, wenn sie direkt Gesetze missachten, was in diesem Fall meiner Meinung nach nicht vorliegt!
 
nein ohrensammler kein schwieriges Rechtsgebiet
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es existiert nicht
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Das "Internet Recht" ist z.b. in der schweiz seit ca. 8-10 Jahren oder sogar mehr in Entwicklung. Durch die vielen Änderungen gibts viele Grauzonen.
Deswegen auch all die Abzockerfirmen im internet, gegen die man nichts machen kann
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Ach ja AGB's = Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Man kann gegen sie einklagen , jedoch ist der Sinn davon eigentlich, einen beweis zu haben, falls es Probleme gibt. Die AGB's sind immer gültig, ausser sie widersprechen sich selber (z.b. doppelte nennung einer Bedingung wobei einmal Ja und einmal nein steht) oder kommen mit dem gesetz in Konflikt (z.b. Ihr dürft nur bekannte Nazi Namen nehmen -> ok doofes beispiel aber mir fiel grad nix ein).
Ein Spieler ist selber verantwortlich ob er sie liest oder nicht. Jedoch muss er sich im klaren sein, dass der Betreiber die AGB's umsetzt. Deswegen unterschreibt er sie ja auch. Das heisst er war in vollstem Wissen, das er einen Fehler begangen hat.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
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WEil, wenn ein Spieler mit den AGB nicht einverstanden ist, darf er zu Blizzard gehen und fragen wieso dies so ist und das er die nicht unterschreiben wird. Konsequenz daraus ist ganz einfach: Er hat sich das Spiel umsonst gekauft, da er es nicht spielen darf
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Text gelöscht, da ich den Anfangspost falsch interpretiert habe.
 
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