Ohrensammler
Raid-Boss
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Also, Blizzard DARF dich dazu zwingen den Namen zu ändern, sofern es im Rahmen der AGB läuft!
Sie müssen es auch nicht zwangsläufig begründet werden, da es auch so in den AGB steht!
Also, kommen wir zum Schluss, dass KEINER die AGB gelesen hat!
Und nochmal.
AGBs, bzw. Teile davon können definitiv ungültig sein und mehr den Wunschvorstellungen der Firma als der Rechtslage entsprechen.
Ob der fragliche Teil einer ABG nun gültig ist oder nicht klärt man...oh Wunder...zur Not mittels eines Rechtstreites. Das was das Gericht dann entscheidet (Berufungen und sowas mal außen vor gelassen) ist dann rechtsgültig.
Soviel in Kürze.