Panicwolf
Rare-Mob
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wie Lemmimge die AGB`s zitieren, wer sich mal damit beschäftigt,
wird schnell festellen das man in AGBs erstmal alles hineinschreiben
kann was einem so einfällt( ja wirklich alles ).Nur eine minimale Minderheit ließt sich AGBs
vollständig durch,das hat auch die Rechtssprechung erkannt und schützt
die Verbraucher. Hinzu kommt das ich ziemlich sicher bin das einige Punkte
der Blizzard AGBs nicht standhalten würden wenn man dagegen klagen würde.
Bezweifel das ein deutsches Gericht Blizzard alles Kunde nix AGBs
nicht beschneiden würde. Würde mich zumindest sehr wundern wenn Blizzard
darlegen könnte warum z.B ein Account der Summe X Apielzeit hat und natürlich
bezahlt wird nicht weitergegeben werden darf. Ich darf in löschen und kündigen,
warum also nicht veraufen oder verschenken ?
Lieber Breitling,
was Du da laberst, wird schon seit 3 Jahren gelabert. Wer solche Behauptungen aufstellt, sollte sich schon etwas besser im Verbraucherrecht auskennen. Es reicht nicht aus, mit dem Heftchen der Verbraucherzentrale auf´m Klo zu verschwinden. Wenn die AGB (oder TOU) wirklich so nichttig wären, hätte doch schon längst ein erzürnter Kunde seine Interessen gegenüber Blizzard durchgeboxt. Hat aber keiner.
Es gibt zwar herzerweichende Storys darüber, die sich aber im Nachhinein als Fake rausgestellt haben.
Die AGBs sind felsenfest, wasserdicht und an ihnen kommt keiner vorbei.
Solltest Du mir nicht glauben (weil man ja immer nur Sachen glaubt, die man will), so steht Dir natürlich der Weg zu einem Anwalt Deiner Wahl frei.
Informiere uns dann bitte, ob er Dich achtkantig rausgeworfen hat, oder vor Lachen vorher zusammengebrochen ist.
Meinen Personalausweis hab ich auch bezahlt, ich darf mit ihm alles machen, aber wenn ich ihn verkaufen will, komm ich in´n Bau.
PS:
Themenstarter: GZ zum Thread Nr 20.000 zum Thema "Mimimimi, mein getauschter Account ist weg!!1!!". Wegen Dir ist grade ein Murlocbaby gestorben. Viel Spass im wirklichen Leben, sollten sie Dich wirklich mal rauslassen.