Kleiner AGB-Führer

Ähmm.. irgendwie wollen das manche nicht verstehen.

Nehmen wir an du machst in deinem Haus ne Party und stellst dafür Regeln auf. Dann fliegt derjenige der dagegen verstößt doch auch aus dem Haus. Oder denkste.. "gut er hat mir den Fernseher vollgekotzt, aber ich muss seine Menschenrechte wahren, deshalb darf er hier bleiben"
 
Also Fazit Goldhandel:

Die Rechte von Blizzard werden hier in keinster Weise verletzt, da Blizzard nie in Gefahr gerät, das "Gold" zu verlieren. Voraussetzung dafür, das Gold wurde nicht durch Programme Dritter, Hacks, etc(sry, ich hab keine Ahnung, ob das wirklich geht) erstellt, sondern auf üblichen Wege von den Chinafarmern erwirtschaftet.

Ergo, mach ich mich als Käufer von virtuellen Gold auch nicht strafbar, da auch ich die Rechte von Blizzard nicht verletze!?

Ist doch ein ziemlich seltsames "Dreiecksgeschäft" zwischen den Goldprovidern, Blizzard und den Gamern, findet ihr nicht?

Stören tut Blizzard daran vor allem, dass sie nix davon haben!

Selbst können sie Gold/Itemverkauf nicht anbieten. Denn wenn man nur der Beste sein kann wenn man viel Geld hat (und ins Game steckt), dann demotiviert das den allergrößten Teil der restlichen Spieler die sich das nicht leisten können/wollen. Es geht nach dicke des RL Geldbeutels und nicht mehr nach Leistung ingame.

Also wollen sie auch nicht, dass andere an ihrem Spiel Geld verdienen. Find ich verständlich.
 
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Ich habe niemals unterstellt, daß es von Blizzard so gewollt ist! Sicherlich gefällt es Blizzard nicht, dass eine unbeteiligte Drittfirma Geld mit Blizzards Eigentum verdient.

"Dreiecksgeschäft" war nicht so gemeint, wie es da steht, deswegen in Anführungsstrichen. Soll Blizzard, das Gold BOP machen, ja ich weiss, dann bricht die "Wirtschaft" zusammen.

Blizzard sollte vielleicht Archlord als Beispiel nehmen..., ich weiß, auch dann geht die wirtschaft zugrunde, weil eine Inflation herbeigeführt wurde
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Also in Nutzungsbedingungen steht:

"9. Verkauf von Gegenständen.

Erinnern Sie sich noch an den Anfang dieser Nutzungsbestimmungen, als wir über Ihre Lizenz zur Nutzung von World of Warcraft sprachen und dass diese Lizenz "eingeschränkt" sei? Wir gelangen jetzt zu einem der wichtigeren Bereiche, auf den sich diese Lizenzbeschränkungen auswirken. Beachten Sie, dass sämtliche Inhalte, die in World of Warcraft enthalten sind, entweder Eigentum von Blizzard Entertainment sind oder von Blizzard Entertainment exklusiv lizenziert worden sind. Daher hat niemand außer Blizzard Entertainment selbst das Recht, Inhalte von Blizzard Entertainment zu "verkaufen"! Blizzard Entertainment erkennt daher keine Besitzansprüche an, die außerhalb von World of Warcraft gestellt werden oder den angeblichen Verkauf, Schenkung oder Handel einer Sache, die irgendetwas mit World of Warcraft zu tun hat, in der "realen Welt" betreffen. Dementsprechend dürfen Sie keine virtuellen Gegenstände außerhalb von World of Warcraft gegen "tatsächliche" Geldleistungen verkaufen oder kaufen oder gegen Gegenstände außerhalb von World of Warcraft eintauschen. Bitte beachten Sie, dass Blizzard befugt ist, solche illegalen Verkäufe zu unterbinden und dass Blizzard das auch tun wird.
"

Damit ist es wohl nicht gewollt und was kommt wenn es entdeckt wird? - Sperre (denke ich)

Hiermit verstößt man gegen AGB. Nicht strafbar, aber es kann zur Vertragsauflösung kommen.


Etwas abschweifen...
Interessant finde ich auch Folgendes:
und Punkt 4. World of Warcraft-Verhaltenskodex, den Punkt A

"Insbesondere dürfen Sie keine Namen benutzen:
1. die einer anderen Person gehören, um sich als diese Person auszugeben, einschließlich der Namen eines "Game Master" oder anderer Mitarbeiter oder Vertreter von Blizzard Entertainment;
2. die "Schimpfwörter" enthalten oder auf andere Weise beleidigend, diffamierend, herabsetzend, vulgär, obszön, rassistisch, volksverhetzend oder in anderer Weise anstößig sind;
3. die durch Rechte Dritter geschützt sind und ohne deren schriftliche Autorisierung verwendet werden;
4. die einen Bezug zu populären Persönlichkeiten aus der Medien- oder Kulturlandschaft haben;
5. die Dienstleistungsmarken oder Marken ähneln oder entsprechen, unabhängig davon, ob diese eingetragen sind;
6. die religiösen Gottheiten oder Gestalten entsprechen;
7. von Charakteren aus Warcraft-Produkten von Blizzard Entertainment, einschließlich Namen aus der Warcraft-Romanreihe;
8. die mit Drogen, Sex, Alkohol oder kriminellen Handlungen in Zusammenhang stehen;
9. die aus Teilen von Sätzen oder aus vollständigen Sätzen bestehen (z.B. "InKopprein", "Fleischisttoll", etc);
10. die aus reinem Kauderwelsch bestehen (z.B. "Asdfasdf", "Jjxccm", "Hvlldrm");
11. die sich auf Pop-Idole beziehen;
12. die "Leet" (von engl. "Elite", Ersetzung von Buchstaben durch Zahlen: 1337 = LEET) oder "Dudespeak" verwenden (Absichtliches Einfügen von Rechtschreibungsfehlern: dooDzpaek);
13. die Titel enthalten. Der Begriff "Titel", so wie er hier zu verstehen ist, schließt Rangtitel (z.B. "FeldwebelTed" oder "GeneralVlad"), monarchistische oder Phantasietitel (z.B., "KönigMichael", "FürstPeter") und religiöse Titel (z.B., "DerPapst," oder "PaterPopsi") ein
"



Hier trifft es wohle einige Gamer^^


P.S.: Danke für dieses Thema, hab sehr interessiert (Alles) gelesen und lesen weiter.
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Dazu hättest du dir dann doch die Post durchlesen sollen.
Wir sind uns hier nicht ganz sicher, tendieren aber stark dahin, dass das Betreiben von Privatservern sehr wohl gegen das ein oder andere Gesetzt verstoßen könnte (Lizensbestimmungen, Urheberrecht sowas)
Und in diesem Fall wäre es illegal

Also besser nochmal jemand fragen der sich damit gut auskennt oder die Finger von lassen.


/signed

Es verstößt zumindest gegen die AGB von Blizzard, da Daten manipuliert werden müssen, um einen eigenen Server zu betreiben.

Verletzung von Urheberrechten liegt hier definitiv vor, und hier wird Blizzard hart durchgreifen,denke ich.
 
Mh verstehe ich ist auch in Ordnung!

Aber eins verstehe ich nicht lebe ich in Deutschland so habe ich das Recht auf Freie Meinung!

Des heißt aber sollte ich was falsches gegen blizz oder deren Mitarbeiter schreiben (keine beleidigungen) so haben sie laut Agb das recht mich zusperren!

Wo bleibt den da mein Grundrecht?

Das zweite was ja noch kommen mueste jeder ist gleich zubehandeln!

Also mein fazit ist Agb hin oder her machst was was blizz net gefällt egal ob erlaubt oder nicht bist raus!

Das nenne ich eine Gesunde Demokratie
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Was hat nun Demokratie mit einen Dienstleitungsvertrag zu tun?
Du hast natürlich das Recht, dich im Rahmen der Gesetze über Blizzard zu äußern.
Das heißt keine Beleidigungen, nichts ruf- oder geschäftsschädigendes etc. Was du wie über Blizz sagen darfst entscheidet nicht Blizz sondern die Gesetze deines Landes (+ eventuell euröpäisches Recht)
Diese Gesetze sind durch einen demokratischen Prozess zustandegekommen
Solange du dich im Rahmen der Gesetzgebung über Blizzard äußerst, darf Blizzard dich auch nicht sperren, entsprechende AGB wären ungültig.

Täten sie es doch könntest du folgendes tun:

--->>> Siehe den entsprechenden Abschnitt in meine Thread
 
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Dann erkläre mir wie es sein kann das ein Gm dich anschreibt und sagt Name änderen past mir nicht!

Worauf beziehn sich die Blizz mitarbeiter?

Hausrecht?
Agb?


P.S um gleich vorne weg zusagen ich habe keinen char der a...... h.... heißt oder andere die sich auf beleidigungen beziehn!
 
So ich komme zurück auf meine Theorie, die in einem anderen Thread leider nur geflamed wurde.

Was wäre, wenn man die Goldleistungen nicht als Verkauf deklariert sondern als Dienstleistung. Also anstatt Goldverkauf sagt man das man anbietet für die Leute das Gold zu erfarmen und ihnen das dann schickt. Davon steht nämlich nicht in den AGB. Jedenfalls nicht auf dem ersten Blick. Wäre evtl. etwas was man ändern müsste.

Ich würde das auch an Blizzard weitergeben. Allerdings möchte ich das erstmal hier diskutieren ob ich das so richtig sehe.
 
"Insbesondere dürfen Sie keine Namen benutzen:
1. die einer anderen Person gehören, um sich als diese Person auszugeben, einschließlich der Namen eines "Game Master" oder anderer Mitarbeiter oder Vertreter von Blizzard Entertainment;
2. die "Schimpfwörter" enthalten oder auf andere Weise beleidigend, diffamierend, herabsetzend, vulgär, obszön, rassistisch, volksverhetzend oder in anderer Weise anstößig sind;
3. die durch Rechte Dritter geschützt sind und ohne deren schriftliche Autorisierung verwendet werden;
4. die einen Bezug zu populären Persönlichkeiten aus der Medien- oder Kulturlandschaft haben;
5. die Dienstleistungsmarken oder Marken ähneln oder entsprechen, unabhängig davon, ob diese eingetragen sind;
6. die religiösen Gottheiten oder Gestalten entsprechen;
7. von Charakteren aus Warcraft-Produkten von Blizzard Entertainment, einschließlich Namen aus der Warcraft-Romanreihe;
8. die mit Drogen, Sex, Alkohol oder kriminellen Handlungen in Zusammenhang stehen;
9. die aus Teilen von Sätzen oder aus vollständigen Sätzen bestehen (z.B. "InKopprein", "Fleischisttoll", etc);
10. die aus reinem Kauderwelsch bestehen (z.B. "Asdfasdf", "Jjxccm", "Hvlldrm");
11. die sich auf Pop-Idole beziehen;
12. die "Leet" (von engl. "Elite", Ersetzung von Buchstaben durch Zahlen: 1337 = LEET) oder "Dudespeak" verwenden (Absichtliches Einfügen von Rechtschreibungsfehlern: dooDzpaek);
13. die Titel enthalten. Der Begriff "Titel", so wie er hier zu verstehen ist, schließt Rangtitel (z.B. "FeldwebelTed" oder "GeneralVlad"), monarchistische oder Phantasietitel (z.B., "KönigMichael", "FürstPeter") und religiöse Titel (z.B., "DerPapst," oder "PaterPopsi") ein
"
Hier trifft es wohle einige Gamer^^
P.S.: Danke für dieses Thema, hab sehr interessiert (Alles) gelesen und lesen weiter.
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WENN Blizzard das mal durchsetzen würde, konsequent, dann wären von heut auf morgen die Server erstmal um mind. 25% leerer.
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Wo bleibt den da mein Grundrecht?


Grundrechte... Uha. Schon wieder ein neues Thema.

Also: Die vor allem in Art. 1 - 19 des Grundgesetzes verbrieften Grundrechte betreffen allein das Verhältnis Bürger zu Staat. Der Bürger hat Rechte, der Staat darf diese entweder gar nicht einschränken oder aber auf der Grundlage der bestehenden Gesetze (meist aufgrund der sogenannten "allgemeinen Gesetze"). Wenn hingegen eine natürliche Person oder ein Unternehmen Deine Freiheiten einschränken, kannst Du Dich keinesfalls auf die Grundrechte berufen. Blizzard ist nicht der Staat. Zum Glück.

Dass Blizzard Dich sperren darf, wenn Du eine fehlerhafte Behauptung aufgestellst, hat einen einzigen Grund: Du hast dem zugestimmt, Du hast die AGB ja angenommen.
 
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Aha es gibt also ne liste für des Namen aussuchen!

Ok damit ist meine Frage beantwortet!

Thx!



mist wieder net bis zum ende gelesen und schon biste fällig,merke alles lesen
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ja verstehe ich das jetzt falsch aber sind verträge nicht angelehnt an gesetze?
 
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So ich komme zurück auf meine Theorie, die in einem anderen Thread leider nur geflamed wurde.

Was wäre, wenn man die Goldleistungen nicht als Verkauf deklariert sondern als Dienstleistung. Also anstatt Goldverkauf sagt man das man anbietet für die Leute das Gold zu erfarmen und ihnen das dann schickt. Davon steht nämlich nicht in den AGB. Jedenfalls nicht auf dem ersten Blick. Wäre evtl. etwas was man ändern müsste.

Ich würde das auch an Blizzard weitergeben. Allerdings möchte ich das erstmal hier diskutieren ob ich das so richtig sehe.

Wie oben schon zitiert, Punkt 9 der Nutzungsbestimmungen.

Aber wenn Du es umsonst machst, dann ist es ok. Habe jedenfalls nichts Gegenteiliges gefunden.
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So ich komme zurück auf meine Theorie, die in einem anderen Thread leider nur geflamed wurde.

Was wäre, wenn man die Goldleistungen nicht als Verkauf deklariert sondern als Dienstleistung. Also anstatt Goldverkauf sagt man das man anbietet für die Leute das Gold zu erfarmen und ihnen das dann schickt. Davon steht nämlich nicht in den AGB. Jedenfalls nicht auf dem ersten Blick. Wäre evtl. etwas was man ändern müsste.

Ich würde das auch an Blizzard weitergeben. Allerdings möchte ich das erstmal hier diskutieren ob ich das so richtig sehe.

Würde relativ wenig bringen, denke ich, weil es letztlich nicht auf deine Interpretation ankommt, sondern erstmal auf Blizzards und dann notfalls die der Gerichte. Das Problem ist ja auch die Preisgestaltung, die müßte sich dann auch nach der Zeit richten. Es gilt zwar die Vertragsautonomie, nur kann ich meinen Mietvertrag so oft ich will als Kaufvertrag titulieren, vor Gericht wird er als Mietvertrag behandelt.
 
Dann erkläre mir wie es sein kann das ein Gm dich anschreibt und sagt Name änderen past mir nicht!

Worauf beziehn sich die Blizz mitarbeiter?

Hausrecht?
Agb?
P.S um gleich vorne weg zusagen ich habe keinen char der a...... h.... heißt oder andere die sich auf beleidigungen beziehn!


AGB. Die Namensregeln stehen da auch drin, soweit ich weiß.

Hausrecht ist etwas anderes. Der Eigentümer eines Gebäudes darf entscheiden, wer sich darin aufhalten darf und wer nicht.
 
So ich komme zurück auf meine Theorie, die in einem anderen Thread leider nur geflamed wurde.

Was wäre, wenn man die Goldleistungen nicht als Verkauf deklariert sondern als Dienstleistung. Also anstatt Goldverkauf sagt man das man anbietet für die Leute das Gold zu erfarmen und ihnen das dann schickt. Davon steht nämlich nicht in den AGB. Jedenfalls nicht auf dem ersten Blick. Wäre evtl. etwas was man ändern müsste.

Ich würde das auch an Blizzard weitergeben. Allerdings möchte ich das erstmal hier diskutieren ob ich das so richtig sehe.


Wo soll der Unterschied sein? Da hier mangels Sache nichts verkauft wird, handelt es sich im Ergebnis ohnehin um einen Dienstvertrag, § 611 BGB. AGB sind, wie alle Vertragsklauseln, auslegungsfähig und -bedürftig. Wenn der Richter feststellt, dass der konkrete Fall gemeint ist, spielt es keine Rolle, ob das Wort "Dienstleistung" da nun wörtlich drinsteht oder nicht. Zur Klarstellung empfiehlt es sich natürlich immer, solche Klauseln so konkret wie möglich zu formulieren, dann entstehen gar keine Missverständnisse.
 
Dann erkläre mir wie es sein kann das ein Gm dich anschreibt und sagt Name änderen past mir nicht!

Worauf beziehn sich die Blizz mitarbeiter?

Hausrecht?
Agb?
P.S um gleich vorne weg zusagen ich habe keinen char der a...... h.... heißt oder andere die sich auf beleidigungen beziehn!

Man nimmt mit der Annahme der AGB auch den Teil über die Namensvergabe mit an.
Da hat Blizzard dem Vertrag seine Vorstellungen hinzugefügt, wie man seinen Char nennen darf oder nicht nennen darf.

Ich würde jetzt mal mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass dieser Teil der AGB gegen kein deutsches oder europäisches Recht verstößt und somit gültiger Teil des Vertrages wird.

Gibst man seinem Char also einen Namen, der gegen die AGB verstößt, kann Blizz (hier vertreten durch den GM) einen auffordern, den Vertrag einzuhalten und den Char umzubenennen.
Tut man dies nicht, könnte eine Vertragsauflösung die Folge sein.

Ist man der Ansicht, dass Blizzard Unrecht hat und der Charname gar nicht gegen die ABG verstoßen hat,
dann liest man den entsprechenden Teil in meinem Thread
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Ist man der Ansicht, dass Blizzard Unrecht hat und der Charname gar nicht gegen die ABG verstoßen hat,
dann liest man den entsprechenden Teil in meinem Thread

Lohnt sich voll für ein Spiel. Frage mich wirklich ob es Leute gibt, die gegen Blizzard wegen sowas klagen.
 
ja verstehe ich das jetzt falsch aber sind verträge nicht angelehnt an gesetze?

ein Vertrag kann alles enthalten

wir könnten einen Vertrag schließen indem wir festlegen, dass ich dir monatlich 5 Euro zahle und du dafür jeden morgen nackt auf dem Bahnhofsvorplatz stehst und Passanten bespuckst.

Da kann uns keiner dran hindern.

Dumm wäre nur, dass dieser Vertag natürlich ungültig wäre

ALSO: will ich einen Vertrag schließen, der auch gültig und rechtlich haltbar ist sollte ich ihn klugerweise so gestalten, dass er nicht gegen geltende Gesetze oder Rechtssprechung verstößt!!!

Edit:

Zu Zeiten des Telefonsex war das mal so. Die beiden Parteien schlossen einen Dienstleistungsvertrag. Inhalt: eine Person stöhnt die andere zahlt dafür. Der Vertrag kam zwar zustande, aber es war der stöhnenden Partei nicht möglich, das Geld einzuklagen, da der Vertrag sittenwidrig war. Solange der Freier aber freiwillig bezahlte, war alles in Ordnung. Das führte dann zum Stöhnen nur gegen Vorkasse.
 
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