WoW, Freizeit und 213,99 Euro, dat reicht!

Als würden die Kurden und Türken einen Büergerkreig auslösen, da könnten sie ja genauso gut ins offene Schwert rennen.
 
Ach komm, das ist doch nicht dein Ernst.
Es mag ja sein dass es oft eine Ausrede ist, das entbehrt jedoch nicht der Möglichkeit, dass es sich u.U. um realistische Tatsachen handelt.

Du kennst Nylii doch gar nicht. Du willst ernsthaft einer völlig fremden, anonymen Person im Internet das Schmarotzertum vorwerfen?
Dann weiß man ja, was man von deiner Sozialkompetenz halten kann.

Das ist doch völlig lächerlich.
Woher willst du wissen ob die betroffene Person nicht doch ihre (nachvollziehbaren!) Gründe dafür hat, dass er/sie H4 bezieht/beziehen muss?

Das was du hier betreibst ist unsachliches Pauschal Denunzieren von jemandem, den du nicht kennst. Etwas mehr Feingefühl hätte ich erwartet.
Das was Du schreibst ist schlicht Quatsch. Ich habe mich direkt auf Ihre Aussage bezogen und nichts weiter.
 
Das was Du schreibst ist schlicht Quatsch. Ich habe mich direkt auf Ihre Aussage bezogen und nichts weiter.

Ahja! Wieso ist das Quatsch was ich geschrieben hab? Wie wärs mit ner Begründung?

Du hast dich direkt auf ihre Aussage bezogen... und? Das macht deine Aussage noch lange nicht richtiger.
Was ist denn das für eine Argumentation?

Für dich nochmal zum rekapitulieren:

Das ist einer der schlechtesten Ausreden die ich je gehört habe und ich kenne sie fast alle. Wer keine Möglichkeit hat Arbeit zu suchen, steht dem Arbeitsmarkt auch definitiv nicht zur Verfügung. Ergo steht Dir gar kein ALG 2 Bezug zu. Das ist tatsächlich genau der Aspekt, den ich als Schmarotzertum und RTL Hartz IV Niveau bezeichnen würde.
[...]

Du behauptest in deiner Antwort als aller erstes, dass dein Vorredner eine schlechte Ausrede verwendet, ohne zu wissen, ob es tatsächlich eine Ausrede ist.
Das ist nicht nur falsch, das ist unterstellend und ein rein subjektiver Denunzierung, die du hier in den Raum wirfst ohne es irgendwie belegen zu können.

Jemandem eine schlechte Ausrede zu unterstellen ist nicht die feine englische Art!

Im gleichen Satz behauptest du, du würdest "alle Ausreden kennen", was ebenfalls jedweder Logik entbehrt, es sei denn du bist ein allmächtiger Gott, der uns hier alle verscheißern will.

Also was dieses unsachliche Gebabbel hier bringen soll, musst du mir wirklich mal erklären.
 
Sagen wir mal so, dass ich berufsbedingt sehr oft mit arbeitssuchneder Klientel zu tun habe und die Aussage "KEINE MÖGLICHKEIT mir Arbeit zu suchen" ist schlichtweg primitiv. Arbeitssuche geht über Networking, Telefon, Internet, Zeitung, Besuch von Jobmessen, Arbeitsvermittlern und je nach Beruf und Qualifikation alternativ auch bei Zeitarbeitsfirmen. Die Aussage: "KEINE MÖGLICHKEIT mir Arbeit zu suchen"impliziert verschiedene Sachen und ganz oben sehe ich in so etwas mangelnde Motivation. Möglichkeiten Arbeit zu suchen gibt es IMMER, welche zu finden ist etwas völlig anderes.

Wer also unter folgender Sache leidet: "KEINE MÖGLICHKEIT mir Arbeit zu suchen", dem steht rein rechtlich halt kein ALG 2 zu. Dies liegt darin begründet, da er auch rein formell gesehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Somit bezieht er für etwas Leistung, auf das er kein Anrecht hat und unter sozialen Gesichtspunkten wäre das tatsächlich Schmarotzertum.

Ich hoffe das war verständlich genug und nicht das Du wieder etwas liest, was dort nicht steht
 
Sagen wir mal so, dass ich berufsbedingt sehr oft mit arbeitssuchneder Klientel zu tun habe und die Aussage "KEINE MÖGLICHKEIT mir Arbeit zu suchen" ist schlichtweg primitiv. Arbeitssuche geht über Networking, Telefon, Internet, Zeitung, Besuch von Jobmessen, Arbeitsvermittlern und je nach Beruf und Qualifikation alternativ auch bei Zeitarbeitsfirmen. Die Aussage: "KEINE MÖGLICHKEIT mir Arbeit zu suchen"impliziert verschiedene Sachen und ganz oben sehe ich in so etwas mangelnde Motivation. Möglichkeiten Arbeit zu suchen gibt es IMMER, welche zu finden ist etwas völlig anderes.

Wer also unter folgender Sache leidet: "KEINE MÖGLICHKEIT mir Arbeit zu suchen", dem steht rein rechtlich halt kein ALG 2 zu. Dies liegt darin begründet, da er auch rein formell gesehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Somit bezieht er für etwas Leistung, auf das er kein Anrecht hat und unter sozialen Gesichtspunkten wäre das tatsächlich Schmarotzertum.

Ich hoffe das war verständlich genug und nicht das Du wieder etwas liest, was dort nicht steht

Ich habe nur gelesen, was dort steht und das in penibelster Kleinarbeit wiedergegeben.
Wenn dir das nicht aufgefallen ist, kann ich dir auch nicht weiterhelfen.

Und was den Satz "Keine Möglichkeit mir Arbeit zu suchen" betrifft, liegt es doch auf der Hand, dass dieser Satz nicht heißen muss, dass jemand kein Internet, kein Telefon oder keine Zeitung hat.
Er KANN hingegen heißen, dass jemand aus persönlichen Gründen nicht in der Lage war die Jobsuche durchzuführen. Was das wiederum heißt, kannst du dir selbst ausmalen.
Der Satz kann alles mögliche bedeuten - was wiederum unterstreicht, dass es dir nicht zusteht, die Situation objektiv zu beurteilen, geschweige denn hier die Leute zu denunzieren.

Generell könnte man natürlich deinem Vorposter ankreiden, dass die Formulierung etwas undeutlich war, aber hier posten schließlich nicht nur Germanistik-Professoren sondern auch Nicht-Akademiker.
Auch das sollte dir nicht entgangen sein, weil du nicht erst seit gestern hier postest!
Das als Schmarotzertum und Ausrede abzutun ist vorurteilshaft ohne die Lage speziell zu kennen und rekapitulieren zu können.

Ich rate generell davon ab, Lagen beurteilen zu wollen, die man aufgrund mangelnder Einsicht gar nicht beurteilen kann.
 
Konov gibts auf

Es können halt nur leute richtig und realitätsnah vom alg2 berichten die mal drinne waren während leute wie zum bsp
jod die sich im schlafzimmer 5.1 anlagen mit full hd flachbildschirmen verbauen bei dem thema halt nicht mitreden können
und nur die hetze von politikern und medien mitbekommen und darauf sich ihr urteil bilden.
 
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Das ist einer der schlechtesten Ausreden die ich je gehört habe und ich kenne sie fast alle. Wer keine Möglichkeit hat Arbeit zu suchen, steht dem Arbeitsmarkt auch definitiv nicht zur Verfügung. Ergo steht Dir gar kein ALG 2 Bezug zu. Das ist tatsächlich genau der Aspekt, den ich als Schmarotzertum und RTL Hartz IV Niveau bezeichnen würde.


Klar kommst Du bestens hin, da Du ja schon weit mehr als den Regelsatz hast, denn das Kindergeld wird eigentlich in einer Bedarfsgemeinschaft voll zum Abzug gebracht. Kindergeld wird nämlich als voll anrechenbares Einkommen gesehen.

Ich stimme dir zu das dies in einigen Fällen als Ausrede dient, aber ich kann versichern dass es bei mir keine Ausrede ist. Sehrwohl habe ich die Möglichkeit (Telefon,Internet,Brief,Fax...) an Arbeit ranzukommen. Wenn ich mich falsch ausgedrückt habe tut es mir leid nur muss ich ja nicht alles aus meinem Leben preisgeben Es liegt nicht an den Mitteln, sondern an meiner mommentanen Situation, dass es mir leider nicht möglich ist Arbeit zu suchen. Find ich auch nicht toll, denn es ist ja nicht so dass ich gerne von dem Geld anderer lebe.

Und zu deinem Kommentar das ich über dem Regelsatz lebe stimmt nicht ganz. Ich bekomme das Kindergeld, das stimmt. Wird aber voll angerechnet. Und wenn du richtig gelesen hättest wüsstest du das in den 500 Euro auch noch das Geld vom Amt für meine Tochter ist.
Damit wird auch die Aussage wiederlegt, dass ich keinen Anspruch auf ALG2 hätte. Da ich ein Kleinkind habe und dem Arbeitsmarkt somit auch nicht zur Verfügung stehe.
 
Konov gibts auf

Es können halt nur leute richtig und realitätsnah vom alg2 berichten die mal drinne waren während leute wie zum bsp
jod die sich im schlafzimmer 5.1 anlagen mit full hd flachbildschirmen verbauen bei dem thema halt nicht mitreden können
und nur die hetze von politikern und medien mitbekommen und darauf sich ihr urteil bilden.
Habe diesen Post aufgrund persönlicher Informationen bearbeitet. - Joker
 
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Die Diskussion hast du doch schon beim üblichen Kommunisten-Rundumschlag unsachlich gemacht.
 
Kannst Du auch richtig zitieren und nicht bloß einen Bruchteil eines Satzes? Denn ich habe auf Deine Aussage geantwortet:
Tja, es gibt in Deutschland ja nur eine Partei, die Mindestlohn fordert, aber wenn ich jetzt noch konkreter werde, muss ich mich von den 18-jährigen Weltverstehern hier wieder Kommunist nennen lassen, deswegen sag ich dazu mal nix mehr.
Ich habe Dich quasi nur zitiert, daher nochmal meine Frage: Was genau hast Du nicht verstanden?
 
Ich habe nur gelesen, was dort steht und das in penibelster Kleinarbeit wiedergegeben.
Wenn dir das nicht aufgefallen ist, kann ich dir auch nicht weiterhelfen.
Du hast interpretiert, aber schlichtweg nicht verstanden was ich gesagt habe.

Und was den Satz "Keine Möglichkeit mir Arbeit zu suchen" betrifft, liegt es doch auf der Hand, dass dieser Satz nicht heißen muss, dass jemand kein Internet, kein Telefon oder keine Zeitung hat.
Genau das habe ich nicht gesagt. Ich meinte das wenn jemand ernsthaft Arbeit suchen will, er auch Möglichkeiten findet. Hier geht es rein um die SUCHE. Das Finden ist wesentlich schwieriger.

Er KANN hingegen heißen, dass jemand aus persönlichen Gründen nicht in der Lage war die Jobsuche durchzuführen. Was das wiederum heißt, kannst du dir selbst ausmalen.
Du verwischt da ständig meine persönliche Meinung mit den Fallentscheidungen der Jobcenter. Denn da heißt es ganz klar: "Leistungen nach dem SGBII erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte ...." Wer nun aber nicht suchen kann, aus welchen Gründen auch immer, der ist auch nicht erwerbsfähig.

Ich rate generell davon ab, Lagen beurteilen zu wollen, die man aufgrund mangelnder Einsicht gar nicht beurteilen kann.
Leider ist das in der Realität anders, denn bei ALG 2 wird nach Aktenlage entschieden. Die zuständigen Paragraphen findet man in diesem Fall im SGB.
 
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Du hast interpretiert, aber schlichtweg nicht verstanden was ich gesagt habe.

Wenn du das wirklich glaubst, ist dir nicht mehr zu helfen - ich habe nur die Beiträge gequotet... wenn du das interpretieren nennst... bitte. ^^

Genau das habe ich nicht gesagt. Ich meinte das wenn jemand ernsthaft Arbeit suchen will, er auch Möglichkeiten findet. Hier geht es rein um die SUCHE. Das Finden ist wesentlich schwieriger.

Ja und Nylii hat ja jetzt bereits geschrieben, dass er/sie nicht die Möglichkeit hatte, aus persönlichen Gründen, wie ich jetzt auch schon 2 mal wiederholt habe.
Langsam müsste es doch klar sein?!

Du verwischt da ständig meine persönliche Meinung mit den Fallentscheidungen der Jobcenter. Denn da heißt es ganz klar: "Leistungen nach dem SGBII erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte ...." Wer nun aber nicht suchen kann, aus welchen Gründen auch immer, der ist auch nicht erwerbsfähig.

Okay, das was im Gesetz steht, möchte ich auch nicht anfechten. Das hat wohl alles seine vermeintliche Richtigkeit.
Aber so wie du dich ausdrückst, scheinst du ein Paragraphenreiter zu sein?
Denn ich habe vom moralischen Standpunkt aus argumentiert. Ich zitiere hier bewusst keine Gesetzestexte, weil es auch die menschliche Differenzierung gibt - die gerade du kennen müsstest, nachdem du gerade erzählt hast, dass du selbst in einer schwierigen privaten Situation gewesen bist.
Das Amt hat doch entschieden, dass er seinen Satz bekommt, warum muss jetzt darauf herumgeritten werden, dass er es nach Paragraph 47nochwas gar nicht verdient hätte?


Leider ist das in der Realität anders, denn bei ALG 2 wird nach Aktenlage entschieden. Die zuständigen Paragraphen findet man in diesem Fall im SGB.

Siehe oben... da scheint sich das Amt ja gehörig getäuscht zu haben... am besten du schickst gleich einen Brief ans zuständige Amt, damit Nylii, dieser anonyme Internet-User, den du kein Stück kennst, sofort enteignet wird.


Also summasummarum ist die Streiterei hier für mich beendet, denn Nylii hat nur seine Situation geschildert, er/sie bekommt sein Geld und daran werde (und will) ich nichts ändern.
Er/sie hat auch geschildert, warum er/sie nicht in der Lage war, sich auf die Suche nach einer Arbeit zu begeben und alles weitere geht hier, aller Warscheinlichkeit nach, niemanden was an.
 
Also summasummarum ist die Streiterei hier für mich beendet ....
Also ich diskutiere hier. Du nimmst es augenscheinlich persönlich und willst gar nicht verstehen, was ich damit zum Ausdruck bringen will. Von daher kann ich Deine Entscheidung nur begrüßen.
 
Also ich diskutiere hier. Du nimmst es augenscheinlich persönlich und willst gar nicht verstehen, was ich damit zum Ausdruck bringen will. Von daher kann ich Deine Entscheidung nur begrüßen.

Ich nehms nicht persönlich, weil es nicht mal um mich geht. ^^
Aber das war IMO sehr wohl ein "Streit" sofern das in einem Forum der Fall sein kann. Und Diskussionsbedarf ist jetzt keiner mehr, da Nylii alles geklärt hat.

Natürlich alles bezogen auf dein Kommentar, mit dem alles angefangen hat.

Das Thema an sich kann man sicherlich noch Jahrelang weiterdiskutieren - allerdings ohne zu einer ultimativen Lösung zu gelangen.
 
Ich nehms nicht persönlich, weil es nicht mal um mich geht. ^^
Davon war nichts zu merken, aber schön das Du es endlich mitbekommen hast.

Das Thema an sich kann man sicherlich noch Jahrelang weiterdiskutieren - allerdings ohne zu einer ultimativen Lösung zu gelangen.
Solange diese Lösung allen gefallen soll, kann es keine ultimative Lösung geben.
 
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