Azerother Abendpost
Quest-Mob
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Deutschland. Februar 2010.
Nach der erneuten Einreichung zur Überprüfung der Alterseinstufung von World of Warcraft im Frühjahr 2009 hat die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) nach einer langen und aufwendigen Prüfung die Kennzeichnung „Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG." erteilt.
Die Debatte um die neuerliche Alterseinstufung war eines der Hauptthemen im Super-Wahljahr 2009! Nicht nur vor den vier Landtagswahlen, sondern besonders während der heißen Phase des Bundestagswahlkampfs stritten Befürworter und Gegner über etliche Wochen in allen Medien um das Thema der Alterseinstufung. Gegen Ende des Wahljahres wurden in verschiedenen deutschen Hauptstädten Großdemonstrationen gegen die Verschärfung organisiert. Während der letzten Demonstration am 19. September 2009 in Berlin waren 1,7 Millionen Menschen unterwegs.
Nun ist die Entscheidung gefallen, und sie ist ein sogenannter „hoheitlicher Akt mit Rechtsfolgen", denn damit erfüllt World of Warcraft §14 JuSchG Abs.4 und §15 JuSchG Abs.2 und 3 („Jugendgefährdung"). Daran gebunden ist zum Beispiel der Handel, der bei einem Regelverstoß mit Ordnungsstrafen von bis zu 50.000,- Euro rechnen muss.
Als Reaktion auf die veränderte Rechtslage in Deutschland hat Blizzard Entertainment Europe nicht nur sämtliche deutschen Server eingefroren, sondern auch den Zugang auf ihre übrigen europäischen Spiel-Server aus Deutschland blockiert. Offiziell heißt es, Blizzard kooperiere eng mit den deutschen Behörden, um „ein sicheres System für den zukünftigen Altersnachweis zu etablieren".
Nach der erneuten Einreichung zur Überprüfung der Alterseinstufung von World of Warcraft im Frühjahr 2009 hat die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) nach einer langen und aufwendigen Prüfung die Kennzeichnung „Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG." erteilt.
Die Debatte um die neuerliche Alterseinstufung war eines der Hauptthemen im Super-Wahljahr 2009! Nicht nur vor den vier Landtagswahlen, sondern besonders während der heißen Phase des Bundestagswahlkampfs stritten Befürworter und Gegner über etliche Wochen in allen Medien um das Thema der Alterseinstufung. Gegen Ende des Wahljahres wurden in verschiedenen deutschen Hauptstädten Großdemonstrationen gegen die Verschärfung organisiert. Während der letzten Demonstration am 19. September 2009 in Berlin waren 1,7 Millionen Menschen unterwegs.
Nun ist die Entscheidung gefallen, und sie ist ein sogenannter „hoheitlicher Akt mit Rechtsfolgen", denn damit erfüllt World of Warcraft §14 JuSchG Abs.4 und §15 JuSchG Abs.2 und 3 („Jugendgefährdung"). Daran gebunden ist zum Beispiel der Handel, der bei einem Regelverstoß mit Ordnungsstrafen von bis zu 50.000,- Euro rechnen muss.
Als Reaktion auf die veränderte Rechtslage in Deutschland hat Blizzard Entertainment Europe nicht nur sämtliche deutschen Server eingefroren, sondern auch den Zugang auf ihre übrigen europäischen Spiel-Server aus Deutschland blockiert. Offiziell heißt es, Blizzard kooperiere eng mit den deutschen Behörden, um „ein sicheres System für den zukünftigen Altersnachweis zu etablieren".
Keine Angst.
Obige Nachricht ist reine Fiktion.
Zugegeben, ein pessimistisches Zukunftsbild. Eine Dystopie.
Dennoch ist die Forderung nach einer Anpassung der bisherigen USK-Alterskennzeichnung speziell von World of Warcraft anscheinend Hauptergebnis einer empirischen Studie, die Prof. Dr. Christian Pfeiffer (64) als Leiter des "Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V." (KFN) hat erstellen lassen.
Pfeiffer, der zuletzt als Erstunterzeichner des sogenannten „Kölner Aufrufs" (exakter Titel: „Wie kommt der Krieg in die Köpfe – und in die Herzen? Kölner Aufruf gegen Computergewalt.") auf sich aufmerksam machte, fordert in zwei aktuellen Interviews, dass World of Warcraft erneut das Prüfverfahren der USK durchläuft, um eine Heraufstufung auf „ab 18 Jahren" (sprich: keine Jugendfreigabe) zu erhalten.
Das Online-Nachrichtenmagazin golem veröffentlichte am 02. Februar 2009 ein ausführliches Interview mit dem ehemaligen Justizminister Niedersachsens Pfeiffer. Darin spricht er davon, dass
in der aktuellen Version [von World of Warcraft, Anm. d. Autors] Menschen getötet werden, und dann kommt die Aufforderung, Ratten zu fangen, damit diese die Körper abnagen. Es gibt Folterszenen, es werden Splitterbomben eingesetzt. Kleine Schimpansenbabys müssen gefangen und mit Elektroschocks gequält werden, damit sie ihre Mütter herbeirufen, die man dann töten muss. […] Ich habe noch nie ein so schönes Spiel gesehen von der Ästhetik her. […] Aber trotzdem USK 18, denn in den Wirkungen ist WoW grauenhaft destruktiv.
Ein weiteres Interview bestritt der Bundesverdienstkreuzträger Pfeiffer mit seinem Mitarbeiter Diplom-Medienwissenschaftler Matthias Kleimann (31), dass die Redaktion der Onlineausgabe Computer BILD Spiele bereits am 04. Januar 2009 veröffentlich hatte und nun (03. Februar 2009) erneut in einem Artikel paraphrasiert.
Im Interview stellt Pfeiffer unter anderem fest:
Die Alterseinstufung des Spiels ist falsch. „World of Warcraft" dürfte erst ab 18 Jahren freigeben sein. Und wir fordern die Politik in einem Extratext, der demnächst veröffentlicht wird, auf, die Einstufung ab 12 Jahren zu korrigieren. Für Jugendliche ist das Spiel nichts.
Pfeiffer bezieht sich in beiden Interviews auf eine aktuelle empirische Studie seines Instituts. Einen genauen Titel gibt er leider nicht an; vermutlich bezieht sich Pfeiffer aber auf diese Publikation:
HÖYNCK, T., MÖSSLE; T., KLEIMANN, M. PFEIFFER; C. & REHBEIN, F.: Jugendmedienschutz bei gewalthaltigen Computerspielen: Eine Analyse der USK-Alterseinstufungen (mit: CD KFN-Testberichte); (KFN-Forschungsbericht; Nr.: 101). Hannover: KFN.
Bedauerlicherweise ist dieser Bericht der einzige auf der Website des KFN, der nicht als pdf zur Verfügung steht. (Er ist auch der einzige, der ausschließlich gebunden und zum Preis von 12,- EUR direkt beim Sekretariat des Instituts bestellt werden muss!) Lediglich eine in Bezug auf World of Warcraft wenig aussagekräftige Zusammenfassung ist erhältlich. Aus diesem Dokument lässt sich nur mutmaßen, dass World of Warcraft mit zu den 72 mangelhaften Begutachtungen der USK zählt und eines der sechs Computerspiele ist, deren „USK-Einstufung nicht angemessen" erscheint.
Dass diese Publikation bereits aus dem Jahr 2007 stammt und keine weiteren aktuellen Projekte auf der Website des KFN zu finden sind, führt leider nur zu Spekulationen, die mit dem oben genannten „Super-Wahljahr" zu tun haben…
Abseits der Polemik, die man Pfeiffers Äußerungen nur allzu leicht entgegen bringen könnte, lassen sich in Bezug auf World of Warcraft einige Fakten summieren, über die es sich nachzudenken lohnt.
1. Das KFN hat eine empirische Studie mit „45.000 Jugendlichen durchgeführt, von denen ein Drittel auch zu WoW befragt wurde." Quelle: golem-Interview
2. Aufgrund bestimmter Ergebnisse dieser Studie fordert Pfeiffer für World of Warcraft: keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG. Quelle: golem und Computer BILD Spiele
3. Das KFN will "die Politik in einem Extratext" auffordern, diese mangelhafte Begutachtung der USK 'nach oben' zu korrigieren.
Da besagte Studie der Azerother Abendpost noch nicht vorliegt, können wir dazu noch keine konkrete Stellungnahme beziehen.
Zum Prüfverfahren der USK jedoch können wir wichtige Informationen vermitteln. „Die Politik" wird Pfeiffers „Extratext" im günstigsten Falle zur Kenntnis nehmen. Auf die Verfahrensweise der USK hat das keinerlei Einfluss, denn die gibt nur eine Empfehlung ab, die dann die Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) entweder übernehmen oder per Veto zurück in einen erneuten Prüfvorgang leiten. Die Details zur Prüfung sind auf der Website der USK dokumentiert.
Sollte im „Super-Wahljahr 2009" tatsächlich eine bundespolitische Debatte stattfinden, die den von Pfeiffer unterschriebenen polemischen Weckruf, „die Politik macht sich zum Handlanger" des „militärisch-industriell-medialen Komplexes", ernst nimmt, dann werden wir einen heißen Diskussionssommer erleben.
Sollte in diese Debatte auch Pfeiffers Vorschlag einfließen, „die USK zu reformieren", wie er bereits 2006 in einem Festgottesdienst predigte, dann sollte auch der letzte Computerspieler Haupt und Glieder erheben und Artikel 8 des deutschen Grundgesetzes in Anspruch nehmen: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln."
Mit der Kriminalisierung minderjähriger Computerspieler ist weder den Jugendlichen und Kindern, weder der Medien- und Sozialpädagogik, weder den Medienwissenschaften noch der Computerspielindustrie gedient. Mag sie dem Kriminologen Pfeiffer dienen oder dem „erfolgreichsten Drittmittelempfänger im Bereich der Kriminologie", eine Tatsache ist bereits jetzt schon eine historische:
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer Deutscher Kulturrat, 2008.„Computerspiele sind Kulturgüter, das gilt für die guten wie für die schlechten."
Game on!
Quellennachweis:
http://www.kfn.de/home.htm
http://www.mgffi.nrw.de/kinder-und-jugend/
http://www.gwg-ev.org/cms/cms.php?textid=1384
http://www.usk.de/index.htm
http://www.golem.de/0902/64991.html
http://www.computerbild.de/artikel/cbs-New...oW-3935601.html
http://www.computerbild.de/artikel/cbs-New...en-3940204.html
http://www.kfn.de/versions/kfn/assets/uska...instufungen.pdf
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C26425732_L20.pdf
http://www.bundestag.de/parlament/funktion...setz/gg_01.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Kriminologisc...t_Niedersachsen
http://www.kulturrat.de/pdf/1258.pdf
EDIT: Aus aktuellem Anlaß hat sich die Azerother Abendpost erneut mit der Thematik befaßt, denn im Zuge der enormen medialen Aufmerksamkeit nach dem Amoklauf in Winnenden veröffentlichte das KFN heute 5 Thesen für eine Gesetzesänderung zur Änderung der Alterseinstufung von World of Warcraft auf 18 Jahre!
Alle weiteren Information entnehmt bitte den aktuellen Postings oder dem Blog, die wir hier auf buffed.de für euch veröffentlichen.
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